Rechenbetrieb an den Hochleistungsrechnern
Der Wissenschaftliche Beirat des Zentrums
für Hochleistungsrechnen (ZHR), zu dessen Aufgaben die Entscheidung
über die Vergabe der Rechenzeit an den Hochleistungsrechnern gehört,
hat bereits im letzten Jahr entschieden, dass mittelfristig etwa
75 Prozent der Rechenzeit auf den Hochleistungsrechnern für begutachtete
Projekte zur Verfügung stehen soll. Damit folgt der Beirat den Empfehlungen
der DFG. Für die Nutzer unserer Hochleistungsrechner, insbesondere
aber für die Origin2000-Nutzer, ergibt sich als Konsequenz, dass Projekte
mit mehr als ca. 50 CPU-Stunden im Monat einen Projektantrag
beim ZHR stellen müssen. Informationen dazu finden Sie unter
www.tu-dresden.de/zhr/antraege
Für die T3E kann eine Benutzerkennung
- wie bereits bisher - generell nur im Zusammenhang mit einem Projektantrag
erteilt werden.
In Absprache mit dem ZHR führt das
URZ ab 1.Juni 2000 an der Origin2000 eine Kontrolle der monatlich verbrauchten
CPU-Zeiten aller Nutzer ein. Grundlage für diese Kontrolle sind die
vom Beirat des ZHR genehmigten CPU-Zeiten in den neu beantragten Projekten.
Für alle anderen Nutzer gilt ein monatliches mittleres Limit von 50
CPU-Stunden. Mit Einführung der CPU-Stunden-Kontrolle erhält
jeder Nutzer mit mehr als 10 CPU-Stunden im Monat eine Information über
die von ihm verbrauchten Ressourcen im Vormonat.
Bei Überschreitung des monatlichen
mittleren Limits, zu dessen Berechnung 3 Monate herangezogen werden, erhält
der Nutzer eine Benachrichtigung per Mail, dass seine Ressourcen verbraucht
sind. Er sollte dann - wenn nicht bereits geschehen - sofort einen Projektantrag
stellen, der kurzfristig genehmigt werden kann.