Rechenbetrieb an den Hochleistungsrechnern

Der Wissenschaftliche Beirat des Zentrums für Hochleistungsrechnen (ZHR), zu dessen Aufgaben die Entscheidung über die Vergabe der Rechenzeit an den Hochleistungsrechnern gehört, hat bereits im letzten Jahr entschieden,  dass mittelfristig etwa 75 Prozent der Rechenzeit auf den Hochleistungsrechnern für begutachtete Projekte zur Verfügung stehen soll. Damit folgt der Beirat den Empfehlungen der DFG. Für die Nutzer unserer Hochleistungsrechner, insbesondere aber für die Origin2000-Nutzer, ergibt sich als Konsequenz, dass Projekte mit mehr als ca. 50 CPU-Stunden im Monat einen Projektantrag beim ZHR stellen müssen. Informationen dazu finden Sie unter
www.tu-dresden.de/zhr/antraege
Für die T3E kann eine Benutzerkennung - wie bereits bisher - generell nur im Zusammenhang  mit einem Projektantrag erteilt werden.
In Absprache mit dem ZHR führt das URZ ab 1.Juni 2000 an der Origin2000 eine Kontrolle der monatlich verbrauchten CPU-Zeiten aller Nutzer ein. Grundlage für diese Kontrolle sind die vom Beirat des ZHR genehmigten CPU-Zeiten in den neu beantragten Projekten. Für alle anderen Nutzer gilt ein monatliches mittleres Limit von 50 CPU-Stunden. Mit Einführung der CPU-Stunden-Kontrolle erhält jeder Nutzer mit mehr als 10 CPU-Stunden im Monat eine Information über die von ihm verbrauchten Ressourcen im Vormonat.
Bei Überschreitung des monatlichen mittleren Limits, zu dessen Berechnung 3 Monate herangezogen werden, erhält der Nutzer eine Benachrichtigung per Mail, dass seine Ressourcen verbraucht sind. Er sollte dann - wenn nicht bereits geschehen - sofort einen Projektantrag stellen, der kurzfristig genehmigt werden kann.