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Privattelefonie neu geregeltAuf Beschluss der Staatsregierung ist mit Einführung des Sächsischen Verwaltungsnetzes (SVN), an das alle Landesbehörden und Universitäten des Freistaates telefonisch angeschlossen werden, die Abwicklung der Privattelefonie neu zu regeln. Ab 1. Januar 2009 ist deshalb an der TUD das Führen von Privatgesprächen über die TK-Anlage nur noch über die Nutzung von CallingCards zulässig. CallingCards funktionieren auf Basis eines vorausbezahlten Guthabens, das entsprechend abtelefoniert werden kann. Die Nutzung ist an jedem amtsberechtigten Telefon möglich. Jeder Beschäftigte kann sich einen CallingCard-Anbieter selbst wählen. Die Staatsregierung hat im Rahmen der Vergabemaßnahmen zum SVN ein Angebot des Anbieters British Telecom (BT) bzw. seines deutschen Partners Median Telecom zur Nutzung bereitgestellt. Deren Preise liegen deutlich unter den bisherigen Privatgesprächsgebühren an der TUD (Bsp. für Inlandsgespräche: Festnetz zu Festnetz 0,030 Euro/min und Festnetz zu Mobilfunk 0,179 Euro/min. Die Anmeldung ist von jedem Beschäftigten selbst von einem TUD-Internetanschluss aus über die Seite www.sachsencall.de vorzunehmen. Sofort mit der erstmaligen Registrierung stehen 0,20 Euro auf dem Telefonkonto zur Verfügung, um ein erstes Gespräch führen zu können. Nach Anmeldung können von jedem beliebigen Internetanschluss alle weiteren Vorgänge (Aufladung, Kontostandsabfrage usw.) über www.sachsencall.de getätigt werden. Über diese Seite kann der angemeldete Nutzer auch seine persönlichen Anmeldedaten und die Telefon-PIN auf einem Merkkärtchen ausdrucken. Die Neuregelung zur Privattelefonie ist mit dem Personalrat der TUD abgestimmt und wurde mit dem Rundschreiben D4/1/09 bekanntgegeben.
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