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Gasthörerschaft

Nichtstudierende können Lehrveranstaltungen der TU Dresden als Gasthörende besuchen. Es werden allerdings keine Prüfungen abgelegt, Scheine erworben oder Veranstaltungsteilnahmen bestätigt.

Die Gasthörerschaft ist gebührenpflichtig und sie muss jedes Semester neu beantragt werden.

Der Antrag und die Einzahlerquittung für die Gasthörergebühr sind beim Zentrum für Weiterbildung vorzulegen.

weitere Informationen 

Stand: 17.01.2013 09:47
Autor: ZfW