Diplom - Studiengang Verkehrswirtschaft - Praktika
Praktika - Verkehrswirtschaft
Hier ein wichtiger Auszug aus der Praktikumsrichtlinie
Die gesamte Praktikumsrichtlinie hier
3. Dauer des Praktikums
Das Pflichtpraktikum (§ 7 Studienordnung) ist ein außeruniversitäres Praktikum. Es umfaßt mindestens 4 Monate.
Es besteht in der Regel aus einem 4- bis 6wöchigen Grundpraktikum und einem dreimonatigen Vertiefungspraktikum.
Ein längeres Praktikum ist möglich.
Das Grundpraktikum sollte vor oder während des Grundstudiums,
das Vertiefungspraktikum sollte während des Hauptstudiums abgeleistet werden.
Die gemeinsame Durchführung des Grund- und des Vertiefungspraktikums in einem Stück ist zulässig.
Nicht zulässig ist eine Unterteilung in kürzere Abschnitte als einen Monat.