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Studiengang-/Fachwechsel innerhalb der TU Dresden
Gesetzliche GrundlageImmatrikulationsordnung der TU Dresden
(ImmaO) Wann liegt ein Studiengangs-/Fachwechsel vor?Ein Studiengangswechsel liegt immer dann vor, wenn
geändert werden soll. Das betrifft auch Studenten, die einen Studiengang erfolgreich abgeschlossen haben und ein zweites Studium (z.B. Master) anschließen möchten. Welche Bewerbungsfristen gelten?Für einen Wechsel gelten die allgemein gültigen Bewerbungsfristen für zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte (Nc-) Studiengänge. Es ist zu beachten, dass in einigen Studiengängen abweichende Anmeldefristen zur Teilnahme an Eignungsfeststellungsverfahren gelten. Bitte entnehmen Sie diese Fristen den Studiengangsdaten in unserem Studieninformationssystem. WIE MUSS ICH MICH BEWERBEN? Welche Unterlagen sind
einzureichen?
Die Bewerbung für einen Studiengangswechsel erfolgt über unser Online-Bewerbungsportal wie eine Neubewerbung. Allein Studierende, die innerhalb eines Mehrfachstudienganges (z.B. im Lehramt) ein einzelnes Fach wechseln möchten, müssen Ihren Antrag noch in schriftlicher Form einreichen. Am Ende der Online-Bewerbung erhält jeder Bewerber über einen Ausdruck Informationen, welche Unterlagen in welchem Studiengang einzureichen sind. Bewerber, die ein Wechsel in ein höheres Fachsemester beantragen, müssen rechtzeitig daran denken, eine Bescheinigung über angerechnete Fachsemester (>Anrechnungsbescheinigung ) beim zuständigen Prüfungsausschussvorsitzenden (über das Prüfungsamt) zu beantragen. Hinweise dazu finden Sie auf unserer Internetseite: Hinweise zur Beantragung der Anrechnungsbescheinigung ). I.d.R. sollte die Beantragung der Anrechnungsbescheinigung mindestens 6 bis 8 Wochen vor dem Bewerbungsschluss erfolgen. Was muss vor Abgabe des Antrages beachtet werden?Bei einem Wechsel innerhalb der TU Dresden ist eine
Exmatrikulation im vorhergehenden Studiengang nicht
erforderlich. Exmatrikulieren lassen sollte sich nur der
Studierende, welcher die Universität gänzlich verlassen möchte.
BAföG-Empfänger sollten beachten, dass
Studiengangs-/Fachwechsel nur unter bestimmten Vorausetzungen
gefördert werden. Bitte erkundigen Sie sich dazu vorher
rechtzeitig im BAföG-Amt. Muss ich mich im alten Studiengang zurückmelden (=Semesterbeitragsüberweisung), wenn ich einen Studiengangs-/Fachwechsel beantragt habe?Sofern ein Wechsel in einen zulassungsfreien Studiengang
bzw. in ein freies Fach beantragt wird, muss der
Semesterbeitrag erst nach Abgabe des Antrags im
Immatrikulatonsamt überwiesen werden. Bei einem Wechsel in
einen zulassungsbeschränkten Studiengang (Fach), ist die
Überweisung des Semesterbeitrages erst auszulösen, wenn
der Bewerber den Bescheid über die Zulassung erhalten hat. Die
Rückmeldefrist verlängert sich in diesem Fall um die im
Bescheid angegebene Frist. Wurde bereits ein Semesterbogen mit
dem alten Studiengang/ der alten Fächerkombination zugesandt,
ist dieser zu vernichten. Sie erhalten den neuen Semesterbogen
mit dem aktuellen Studiengang/der aktuellen Fächerkombination
im Imma-Amt auf postalischen weg. Der Studentenausweis gilt in
dem Fall weiter, da er keine Angaben zum Studiengang
enthält. |
KontaktBewerbung / Immatrikulation |