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Studienvoraussetzungen_weiterführend

Welche Studienvoraussetzungen sind vor Aufnahme Eines Studienganges zu erbringen, der zu einem weiteren Hochschulabschluss führt?

Für Studiengänge, die zu einem weiteren Hochschulabschluss führen (sogenannte weiterführende Studiengänge z.B. mit Master-Abschluss) müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

1. Ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss

Welcher erster Hochschulabschluss für den Zugang in den weiterführenden Studiengang erforderlich ist, wurde in der für den Studiengang zutreffenden Studienordnung festgelegt und kann den Studiengangsseiten des > SINS entnommen werden. Liegt der erste Hochschulabschluss bis zum Ende der jeweiligen Bewerbungsfrist (das kann auch die Frist zur Beantragung der Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren sein) noch nicht vollständig vor, kann man sich gemäß Immatrikulationsordnung der TU Dresden auch dann für einen weiterführenden Studiengang bewerben, wenn der Bewerber bereits 80% der durch den Hochschulabschluss erreichbaren Leistungspunkte auf Grund von abgeschlossenen Modulprüfungen oder auch der Abschlussarbeit und ggf. des Kolloquiums durch Bescheinigung der Herkunftshochschule (Prüfungsamt) nachweist. Liegt der Abschluss bis zu Beginn des 1. Semesters noch nicht vor, wird die Immatrikulation bis zum Ende des ersten Semesters mit der Auflage befristet, den ersten Hochschulabschluss bis dahin nachzuweisen.

Achtung! Bewerber mit einem im Ausland erworbenen ersten Hochschulabschluss, müssen sich diesen in Deutschland anerkennen lassen. Die Anerkennung erfolgt durch die Bewerbung bei > uni-assist  Dort wird Ihr Hochschulabschlusszeugnis im Zusammenhang mit Ihrer Studienbewerbung geprüft und bewertet. Ist das Zeugnis für den weiterführenden Studiengang an der TU Dresden ausreichend, werden Ihre Bewerberdaten an unsere Hochschule zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Eine nochmalige Bewerbung über das Bewerberportal der TU Dresden ist damit hinfällig. Achtung! Bewerber erhalten auf diesem Weg keinen offiziellen Anerkennungsbescheid, der auch für andere Bewerbungszwecke genutzt werden könnte!

Vorab können Sie sich überAnabin selbst informieren, ob Ihr ausländischer erster Hochschulabschluss als Zugangsberechtigung anerkannt ist!

2. Weitere studiengangsbezogene Voraussetzungen (Eignungsfeststellungsverfahren, Vorpraktikum etc.)

Neben einem bestimmten Hochschulabschluss können weitere fachbezogene Zugangsvoraussetzungen in der Studienordnung des Studienganges festgelegt worden sein, die bis zum Nachweis einer erfolgreich bestandenen Eignungsfeststellungsprüfung führen können. Welche speziellen Voraussetzungen im einzelnen für jeden Studiengang gelten, kann der Seite eines jeden Studienganges im > SINS  entnommen werden. Darüber hinaus findet man hier eine > zusammengefasste Übersicht zu allen Eignungsfeststellungsverfahren oder Vorpraktikas.

3. Zulassungsbescheid in Nc-Studiengängen (Nc-Vergabeverfahren)

Für stark nachgefragte Studiengänge können gemäß Sächsischer Zulassungszahlenverordnung Studienplatzkapazitäten festgelegt worden sein. Die Vergabe der verfügbaren Plätze erfolgt i.d.R. nach der Bachelorabschlussnote gemäß Mastervergabeordnung der TU Dresden. In einigen Studiengängen können die Fakultäten durch sogenannte Auswahlordnungen auch noch weitere Vergabekriterien festgelegt haben. Informationen darüber, für welche Studiengänge das zutrifft und welche Unterlagen in diesen Fällen bis wann und wohin einzureichen sind, erhält man auf den Studiengangsseiten im > SINS oder in unserer > Übersicht zu den Auswahlverfahren in Master-Studiengängen.

4. Deutschkenntnisse

Sofern es sich nicht um einen englischsprachigen Master-Studiengang handelt oder ein Studienabschnitt im Rahmen eines Austauschprogrammes (z.B. Erasmus) absolviert werden soll, müssen zum Nachweis der Studierfähigkeit Deutschkenntnisse nachgewiesen werden. In der Regel werden ausreichende Deutschkenntnisse durch folgende Prüfungen oder Zeugnisse nachgewiesen:

  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit einem Gesamtergebnis von mindestens DSH 2,
  • Test "Deutsch als Fremdsprache für Studienbewerbr" (TestDaF) mit einem Gesamtergebnis von mindestes TestDaF 4 in allen Teilprüfungen oder
  • bestandene Deutschprüfung im Rahmen der Feststellungsprüfung (FSP)
  • "Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Stuffe II" (DSH II)
  • bestandene "Zentrale Oberstufenprüfung" (ZOP) des Goethe-Institutus im In- oder Ausland
  • "Kleines Deutsches Sprachdiplom" oder "Großes Deutsches Sprachdiplom" vergeben vom Goethe-Institut im Auftrag der Ludwig-Maximilians-Universität München

TestDaF kann in Dresden an nachfolgenden Einrichtungen abgelegt werden. Informationen zur Prüfung und zu Terminen finden Sie hier:

Goethe-Institut
Königsbrücker Str. 84
01099 Dresden, Deutschland
Tel.: +49 351 80 01 1-0
Fax: +49 351 80 01 1-10
Leitung: Robert Sobotta
dresden@goethe.de

TU Dresden
Professur DaF und transkulturelle Germanistik
Frau David/Frau Dr. Ott
Zeunerstr. 1b, Zi. 205
http://www.tu-dresden.de/sulifg/daf/home.htm

5. Weitere Studienvoraussetzungen für Bewerber mit ausländischer Staatsbürgerschaft

> Link zum Akademischen Auslandsamt 

6. Versagungsgründe für die Immatrikulation

Gemäß § 18 Abs. 2 und 3 Sächsisches Hochschulgesetz sind insbesondere von Studienbewerbern, die bereits einmal an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren, die Versagungsgründe für eine Immatrikulation zu beachten.  Versagungsgründe sind insbesondere folgende:

  • Der Bewerber hat im gewählten Studiegang oder in einem Studiengang mit gleicher fachlicher Ausrichtung an einer deutschen Hochschule innerhalb von 4 Fachsemestern keinen in der Prüfungsordnung vorgesehenen Leistungsnachweis erbracht.
  • Der Bewerber hat eine für den Abschluss des gewählten Studienganges erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden. Das kann auch eine relevante Prüfung aus einem anderen Studiengang sein.

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Weitere Links für deutsche Studienbewerber und ausländische Studienbewerber mit deutschem Abitur (Bildungsinländer):

> Link zur Bewerbung

> Bewerbungsfristen

> Studieninformationssystem (SINS- Überblick über alle Studiengänge, deren Inhalte und Bewerbungsmodalitäten)


Stand: 06.07.2012 15:54
Autor: Immatrikulationsamt

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