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Studienvoraussetzungen_weiterführendWelche Studienvoraussetzungen sind vor Aufnahme Eines Studienganges zu erbringen, der zu einem weiteren Hochschulabschluss führt?Für Studiengänge, die zu einem weiteren Hochschulabschluss führen (sogenannte weiterführende Studiengänge z.B. mit Master-Abschluss) müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:1. Ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss Welcher erster Hochschulabschluss für den Zugang in den weiterführenden Studiengang erforderlich ist, wurde in der für den Studiengang zutreffenden Studienordnung festgelegt und kann den Studiengangsseiten des > SINS entnommen werden. Liegt der erste Hochschulabschluss bis zum Ende der jeweiligen Bewerbungsfrist (das kann auch die Frist zur Beantragung der Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren sein) noch nicht vollständig vor, kann man sich gemäß Immatrikulationsordnung der TU Dresden auch dann für einen weiterführenden Studiengang bewerben, wenn der Bewerber bereits 80% der durch den Hochschulabschluss erreichbaren Leistungspunkte auf Grund von abgeschlossenen Modulprüfungen oder auch der Abschlussarbeit und ggf. des Kolloquiums durch Bescheinigung der Herkunftshochschule (Prüfungsamt) nachweist. Liegt der Abschluss bis zu Beginn des 1. Semesters noch nicht vor, wird die Immatrikulation bis zum Ende des ersten Semesters mit der Auflage befristet, den ersten Hochschulabschluss bis dahin nachzuweisen. Achtung! Bewerber mit einem im Ausland erworbenen ersten Hochschulabschluss, müssen sich diesen in Deutschland anerkennen lassen. Die Anerkennung erfolgt durch die Bewerbung bei > uni-assist Dort wird Ihr Hochschulabschlusszeugnis im Zusammenhang mit Ihrer Studienbewerbung geprüft und bewertet. Ist das Zeugnis für den weiterführenden Studiengang an der TU Dresden ausreichend, werden Ihre Bewerberdaten an unsere Hochschule zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Eine nochmalige Bewerbung über das Bewerberportal der TU Dresden ist damit hinfällig. Achtung! Bewerber erhalten auf diesem Weg keinen offiziellen Anerkennungsbescheid, der auch für andere Bewerbungszwecke genutzt werden könnte! Vorab können Sie sich überAnabin selbst informieren, ob Ihr ausländischer erster Hochschulabschluss als Zugangsberechtigung anerkannt ist! 2. Weitere studiengangsbezogene Voraussetzungen
(Eignungsfeststellungsverfahren, Vorpraktikum etc.) Neben einem bestimmten Hochschulabschluss können weitere
fachbezogene Zugangsvoraussetzungen in der Studienordnung des
Studienganges festgelegt worden sein, die bis zum Nachweis
einer erfolgreich bestandenen Eignungsfeststellungsprüfung
führen können. Welche speziellen Voraussetzungen im einzelnen
für jeden Studiengang gelten, kann der Seite eines jeden
Studienganges im > SINS
entnommen werden. Darüber hinaus findet man hier eine >
zusammengefasste
Übersicht zu allen Eignungsfeststellungsverfahren oder
Vorpraktikas. 3. Zulassungsbescheid in Nc-Studiengängen
(Nc-Vergabeverfahren) Für stark nachgefragte Studiengänge können gemäß Sächsischer Zulassungszahlenverordnung Studienplatzkapazitäten festgelegt worden sein. Die Vergabe der verfügbaren Plätze erfolgt i.d.R. nach der Bachelorabschlussnote gemäß Mastervergabeordnung der TU Dresden. In einigen Studiengängen können die Fakultäten durch sogenannte Auswahlordnungen auch noch weitere Vergabekriterien festgelegt haben. Informationen darüber, für welche Studiengänge das zutrifft und welche Unterlagen in diesen Fällen bis wann und wohin einzureichen sind, erhält man auf den Studiengangsseiten im > SINS oder in unserer > Übersicht zu den Auswahlverfahren in Master-Studiengängen. 4. Deutschkenntnisse Sofern es sich nicht um einen englischsprachigen Master-Studiengang handelt oder ein Studienabschnitt im Rahmen eines Austauschprogrammes (z.B. Erasmus) absolviert werden soll, müssen zum Nachweis der Studierfähigkeit Deutschkenntnisse nachgewiesen werden. In der Regel werden ausreichende Deutschkenntnisse durch folgende Prüfungen oder Zeugnisse nachgewiesen:
TestDaF kann in Dresden an nachfolgenden Einrichtungen abgelegt werden. Informationen zur Prüfung und zu Terminen finden Sie hier: Goethe-Institut TU Dresden 5. Weitere Studienvoraussetzungen für Bewerber mit
ausländischer Staatsbürgerschaft > Link zum Akademischen Auslandsamt 6. Versagungsgründe für die Immatrikulation Gemäß § 18 Abs. 2 und 3 Sächsisches Hochschulgesetz sind
insbesondere von Studienbewerbern, die bereits einmal an einer
deutschen Hochschule immatrikuliert waren, die Versagungsgründe
für eine Immatrikulation zu beachten. Versagungsgründe
sind insbesondere folgende:
--------------------------------------------------------------------------------- Weitere Links für deutsche Studienbewerber und ausländische Studienbewerber mit deutschem Abitur (Bildungsinländer): >
Link zur Bewerbung |
KontaktBewerbung / Immatrikulation |