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Hinweise zum Hochschulzugang ohne Abitur

Gemäß § 17 Abs. 5 Gesetz über die Freiheit der Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz - SächsHSFG) können beruflich Qualifizierte durch Bestehen einer Zugangsprüfung eine hochschul- und fachgebundene Zugangsberechtigung für den gewählten Studiengang erwerben. Voraussetzungen für die Teilnahme an dieser Zugangsprüfung sind:

1. erfolgreicher Abschluss einer mindestens zweijährigen staatlich geregelten Berufsausbildung. Als Berufsausbildung gelten

  • die Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz,
  • der Abschluss einer Berufsfachschule oder Fachschule, deren Zugangsvoraussetzung das Abschlusszeugnis der Mittelschule oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis ist,
  • der Abschluss einer Berufsausbildung mit dem Facharbeiterbrief der DDR oder
  • der Abschluss einer Ausbildung im mittleren oder gehobenen Dienst der öffentlichen Verwaltung.

2. Nachweis einer dreijährigen Berufserfahrung im erlernten Beruf

3. Teilnahme an einem Beratungsgespräch der Hochschule.

Nach erfolgreich bestandener Zugangsprüfung kann man sich für den gewünschten Studiengang an der TU Dresden bewerben. Festlegungen zu Zulassungsbeschränkungen (Nc) oder sonstigen Immatrikulationsvorsaussetzungen gelten für Bewerber mit bestandener Zugangsprüfung gleichermaßen.

Beantragung und Zulassung

Der Bewerbungszeitraum für die Teilnahme an einer Zugangsprüfung beginnt am 15.12. und endet am 15.01. eines jeden Jahres (Ausschlussfrist). Die Antragsformulare können jeweils ab Ende November beim Immatrikulationsamt der TU Dresden abgefordert werden (C4 Freiumschlag).

Anschrift:
TU Dresden
Immatrikulationsamt   
01062 Dresden

Ansprechpartner:
Frau Lobeck, Sitz: Toepler-Bau, Mommsenstr. 12, Zi. 205
Tel.:     0351 / 463-34206
Fax.:    0351 / 463-32755.
 
Dem Antragsformular sind beizufügen:

  1. amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses über die Berufsausbildung,
  2. vom Arbeitgeber bestätigter Nachweis über die erfolgte Berufstätigkeit im erlernten Beruf (im Original),
  3. Nachweis über das erfolgte Beratungsgespräch an der TU Dresden
  4. eine Erklärung darüber, welcher Studiengang an der TU Dresden belegt werden soll (siehe Antragsformular),
  5. Angabe der Fremdsprache, in der die schriftliche Prüfung abgelegt werden soll (siehe Antragsformular),
  6. unterschriebener tabellarischer Lebenslauf (möglichst maschinenschriftlich).

Die Entscheidung über die Zulassung zur Zugangsprüfung trifft der Prüfungsausschuss der TU Dresden.

Prüfunginhalt

Die Zugangsprüfung besteht aus folgenden Teilprüfungen, die innerhalb von einer Woche abzulegen sind:

1. Deutsche Sprache

Schriftliche Arbeit (Aufsatz) mit einer Dauer von maximal vier Stunden zu einem Thema auf kulturellem, politischem, gesellschaftlichem oder wirtschaftlichem Gebiet. Es werden drei Themen zur Wahl gestellt.

2. Fremdsprache

Schriftliche Arbeit mit einer Dauer von maximal vier Stunden, bei der ein Text bearbeitet werden muss (Textverständnis und essayartige Antworten / Stellungnahmen in der Fremdsprache werden erwartet).

3. Mathematik

Schriftliche Arbeit mit einer Dauer von maximal vier Stunden mit komplexen Aufgaben, die aus den Gebieten
                - Differentialrechnung und Integralrechnung
                - Analytische Geometrie und lineare Algebra
                - Stochastik zusammengestellt sein können.

4. > allgemeinbildendes Fach entsprechend dem angestrebten Studiengang

    Schriftliche Arbeit mit einer Dauer von maximal vier Stunden.

5. Studiengangsbezogenes Allgemeinwissen (nur bei bestandenem schriftlichen Prüfungsteil ca. Mitte Juni)

    Prüfungsgespräch mit einer Dauer von 30 bis 45 Minuten, in dem u. a. Allgemeinbildung und fachspezifische Vorkenntnisse erörtert werden.

 

  • Das Prüfungsgespräch und die schriftlichen Arbeiten dienen der Feststellung, ob die Kandidatin/ der Kandidat über das für ein Studium an der TU Dresden im gewählten Studiengang notwendige Allgemeinwissen verfügt. Es sollen damit den Abiturkenntnissen äquivalente Grundkenntnisse im betreffenden Fach nachgewiesen werden. Die Prüfung ist bestanden, wenn alle Teilprüfungen bestanden sind.
  • Auf Antrag können Prüfungsteile angerechnet werden, wenn entsprechend benotete Abschlüsse, beispielsweise der Volkshochschule oder anderer staatlich anerkannter Bildungseinrichtungen, vorgelegt werden. Über die Anrechnung entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag bis zum ersten Prüfungstermin.

 

Wiederholung der Zugangsprüfung

Ist die Prüfung nicht bestanden worden, so kann sie einmal wiederholt werden. Bestandene Teilprüfungen können auf Antrag auf die Wiederholungsprüfung angerechnet werden.  Eine Wiederholungsprüfung kann nur zum nächsten oder übernächsten regulären Prüfungstermin abgelegt werden.
Der Prüfungsanspruch erlischt bei Versäumnis der Wiederholungsfrist, es sei denn, die Kandidatin / der Kandidat hat das Versäumnis nicht zu vertreten.
Bei Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung ist die Prüfung endgültig nicht bestanden.

Zeitlicher Ablauf der Prüfungen

15. Januar Bewerbungsschluss für die Zugangsprüfung
ca. Ende Februar Zulassung und Einladung zur zum schriftlichen Teil der Zugangsprüfung Prüfung durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses
Ende März bis Mitte April Schriftlicher Prüfungsteil
ca. Mitte Juni Mündlicher Prüfungsteil
bis 01. Juli Versand der Prüfungsergebnisse
15. Juli Bewerbungsschluss für eine Studium in zulassungsbeschränkten Studiengängen
15. September Bewerbungsschluss für ein Studium in zulassungsfreien Studiengängen

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Immatrikulationsamt der TU Dresden (Tel.: +49 351 463-34206).

Alle Informationen zum Studium ohne Abitur wurden in einem Informationsblatt zusammengestellt und stehen zum Download bereit.

Last modified: 15.01.2013 13:14
Author: Immatrikulationsamt

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01062 Dresden
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