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Hinweise zum Hochschulzugang ohne AbiturGemäß § 17 Abs. 5 Gesetz über die Freiheit der Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz - SächsHSFG) können beruflich Qualifizierte durch Bestehen einer Zugangsprüfung eine hochschul- und fachgebundene Zugangsberechtigung für den gewählten Studiengang erwerben. Voraussetzungen für die Teilnahme an dieser Zugangsprüfung sind: 1. erfolgreicher Abschluss einer mindestens zweijährigen staatlich geregelten Berufsausbildung. Als Berufsausbildung gelten
2. Nachweis einer dreijährigen Berufserfahrung im erlernten Beruf 3. Teilnahme an einem Beratungsgespräch der Hochschule. Nach erfolgreich bestandener Zugangsprüfung kann man sich für den gewünschten Studiengang an der TU Dresden bewerben. Festlegungen zu Zulassungsbeschränkungen (Nc) oder sonstigen Immatrikulationsvorsaussetzungen gelten für Bewerber mit bestandener Zugangsprüfung gleichermaßen. Beantragung und Zulassung
Der Bewerbungszeitraum für die Teilnahme an einer Zugangsprüfung beginnt am 15.12. und endet am 15.01. eines jeden Jahres (Ausschlussfrist). Die Antragsformulare können jeweils ab Ende November beim Immatrikulationsamt der TU Dresden abgefordert werden (C4 Freiumschlag).
Die Entscheidung über die Zulassung zur Zugangsprüfung trifft der Prüfungsausschuss der TU Dresden. Prüfunginhalt
Die Zugangsprüfung besteht aus folgenden Teilprüfungen, die innerhalb von einer Woche abzulegen sind: Schriftliche Arbeit (Aufsatz) mit einer Dauer von maximal vier Stunden zu einem Thema auf kulturellem, politischem, gesellschaftlichem oder wirtschaftlichem Gebiet. Es werden drei Themen zur Wahl gestellt. 2. Fremdsprache Schriftliche Arbeit mit einer Dauer von maximal vier Stunden, bei der ein Text bearbeitet werden muss (Textverständnis und essayartige Antworten / Stellungnahmen in der Fremdsprache werden erwartet). 3. Mathematik Schriftliche Arbeit mit einer Dauer von maximal vier Stunden mit komplexen Aufgaben, die aus den Gebieten 4. > allgemeinbildendes Fach entsprechend dem angestrebten Studiengang Schriftliche Arbeit mit einer Dauer von maximal vier Stunden. 5. Studiengangsbezogenes Allgemeinwissen (nur bei bestandenem schriftlichen Prüfungsteil ca. Mitte Juni) Prüfungsgespräch mit einer Dauer von 30 bis 45 Minuten, in dem u. a. Allgemeinbildung und fachspezifische Vorkenntnisse erörtert werden.
Wiederholung der Zugangsprüfung
Ist die Prüfung nicht bestanden worden, so kann sie einmal wiederholt werden. Bestandene Teilprüfungen können auf Antrag auf die Wiederholungsprüfung angerechnet werden. Eine Wiederholungsprüfung kann nur zum nächsten oder übernächsten regulären Prüfungstermin abgelegt werden. Zeitlicher Ablauf der Prüfungen
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Immatrikulationsamt der TU Dresden (Tel.: +49 351 463-34206). Alle Informationen zum Studium ohne Abitur wurden in einem Informationsblatt zusammengestellt und stehen zum Download bereit. |
Kontakt
Immatrikulationsamt
Marion Lobeck Tel.: +49 351 463-34206 Fax: +49 351 463-32755 Sitz: Toepler-Bau, 1. OG Mommsenstraße 12 Raum 205 Post: TU Dresden Immatrikulationsamt 01062 Dresden |