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Nc-Mastervergabeverfahren

In zulassungsbeschränkten (Nc-) Master-Studiengängen erfolgt die Studienplatzvergabe innerhalb der festgelegten Kapazitäten gemäß der Ordnung für zulassungsbeschränkte Master-Studiengänge an der Technischen Universität Dresden (Vergabeordnung) sowie gemäß der ggf. erlassenen Auswahlordnung für den betreffenden Master-Studiengang.
Derzeit gelten für folgende Master-Studiengänge neben der Vergabeordnung weitere ergänzende Auswahlordnungen:

  • Angewandte Medienforschung
  • Philosophie
  • Klinische Psychologie und Psychotherapie
  • Kunstgeschichte
  • Geschichte
  • Politik und Verfassung
  • Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience
  • Pschologie: Human Performance in Socio-Technical Systems
  • Gesundheitswissenschaften/ Public Health
  • Internationale Beziehungen

Die Ordnungen können in den Amtlichen Bekanntmachungen der TU Dresden unter den Stichworten "Vergabeordnung" und "Auswahlordnungen" eingesehen werden.

In Master-Studiengängen, in denen die Vergabe der verfügbaren Studienplätze nach der Bachelor-Durchschnittsnote bzw. der Wartezeit erfolgte, haben sich im letzten Vergabeverfahren folgende Grenzwerte ergeben:

 Auswahlgrenzen in NC-Masterstudiengängen 

In Master-Studiengängen, die gemäß Auswahlordnung weitere Auswahlkriterien vorschreiben (z.B. Auswahlgespräch), ist die Darstellung von Auswahlgrenzen nicht möglich.

Last modified: 23.04.2013 15:37
Author: Christine Rennert

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