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Rückmeldung zum Semester> Link
zu den aktuellen Rückmeldefristen und
Beitragshöhen Gesetzliche GrundlageGemäß § 11 Immatrikulationsordnung der TU Dresden (ImmaO) muss sich jeder Student zu jedem Semester form- und fristgerecht zum Weiterstudium zurückmelden. Sofern der Studierende dieser Pflicht nicht nachkommt, ist er gemäß § 13 ImmaO vom Studium zu exmatrikulieren. Rückmeldung - Was versteht man darunter?Unter Rückmeldung versteht man die fristgerechte Überweisung
des fälligen Semesterbeitrages. Grundlage für die Erhebung des
Semesterbeitrages sind die Beitragsordnungen des Studentenwerkes Dresden
und des Studentenrates der TU
Dresden. Die Beitragsordnungen unterliegen einer
ständigen Änderung, so dass der aktuell zu entrichtende
Semesterbeitrag immer erst zu Beginn der jeweiligen
Rückmeldefrist zu erfahren ist. Studenten, die an der TU Dresden als Nebenhörer
immatrikuliert sind, müssen keinen Semesterbeitrag entrichten
sondern nur den Meldebogen
für Nebenhörer zusammen mit einer aktuellen
Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule einreichen, an
eine Immatrikulation als Haupthörer vorliegt. Rückmeldung oder Beurlaubung?Sofern ein Student gemäß § 12 ImmaO einen wichtigen Beurlaubungsgrund vorweisen kann, um sich für das kommende Semester vom Studium beurlauben zu lassen, ist anstatt der Rückmeldung ein Antrag auf Beurlaubung einzureichen. Damit verbunden ist ggf. ein geringerer Semesterbeitrag zu entrichten. Weitere Informationen zur Beurlaubung findet man hier. Wo und wie erhält man Informationen über die Beitragshöhe und die Fristen?Jeder Studierende hat die Pflicht, sich über die aktuelle Beitragshöhe selbst zu informieren. Der Semesterbogen des vorangegangenen Semesters enthält dafür die entsprechende Aufforderung. Die aktuelle Beitragshöhe erfährt man zu Beginn der Rückmeldefrist über das Internet, über Aushänge im Immatrikulationsamt und in den Prüfungsämtern oder durch eine Rundmail vom Immatrikulationsamt, sofern eine E-Mail-Adresse der TU Dresden genutzt wird. Die Fristen für die Auslösung der Rückmeldung (Überweisung) sind gemäß § 11 Abs. 2 ImmaO folgende:
Was ist bei der Überweisung des Semesterbeitrages zu beachten?Für die Rückmeldung ist möglichst das bereits vorbereitete
Einzahlungsformular vom letzten Semesterbogen zu verwenden. So
entstehen nur sehr selten Fehlbuchungen! Sollte dieses
Überweisungsformular nicht mehr vorhanden sein, sind hier die
erforderlichen Angaben für die Überweisung nochmals
aufgeführt:
Bei Überweisungen aus EU-Ländern benötigen Sie außerdem
folgende Angaben:
Bei Überweisungen aus dem Ausland fallen mitunter
Bearbeitungsgebühren an, die i.d.R. vom
Überweisungsbetrag abgezogen werden. Bitte informieren Sie sich
vorher bei der Bank! Achtung! Bei Bareinzahlungen in der
Sparkasse muss ab sofort der Pass oder Personalausweis
vorgelegt werden! Wann erhält man den neuen Semesterbogen (Studentenausweis, etc.)?Für das Wintersemester beginnt der Versand der Semesterbögen im August, für das Sommersemester im Februar. Es ist zu beachten, dass die Rückmeldung als vollzogen gilt, wenn der Semesterbeitrag auf dem Konto der zuständigen Hauptkasse verbucht worden ist. Vom Tag der Auslösung der Überweisung bis zum Tag der Verbuchung auf dem Konto der TUD können 2 bis 7 Tage vergehen! Für den Druck und den Versand der Semesterbögen während der Hauptrückmeldezeit benötigt das Imma-Amt dann noch zwei bis drei Wochen. In dieser Zeit wird gebeten, von Nachfragen hinsichtlich der Zustellung des Semesterbogens abzusehen, da dadurch der Versand in der Regel nicht beschleunigt wird. Der Semesterbogen wird in jedem Fall postalisch zugestellt.
Es muss durch den Studierenden abgesichert sein, dass dem
Imma-Amt/Auslandsamt die aktuelle Postanschrift vor Auslösung
der Überweisung mitgeteilt wird. Eine Anschriftenänderung kann
über eine Selbstbedienungsfunktion im
Internet von jedem Studenten selbst
vorgenommen werden. Bitte beachten, dass die Semesterbögen
auch über Post Modern zugestellt werden. Nachsendeaufträge
bei der Deutschen Post haben in diesen Fällen oftmals nicht
den gewünschten Effekt. Eine persönliche Abholung des neuen Semesterbogens ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Ab wann ist eine verspätete Rückmeldung gebührenpflichtig?Eine verspätete Rückmeldung ist gebührenpflichtig! Im Rahmen
der Gebührensätze des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates
Sachsen in Verbindung mit § 11 Abs. 3 ImmaO wurde festgelegt,
dass eine Gebühr in Höhe von 15,00 EUR zu entrichten ist, wenn
der vollständige Semesterbeitrag nicht bis zum Ende der ersten
Vorlesungswoche auf dem Konto der Hauptkasse verbucht wurde.
Die Gebühr ist ebenfalls fällig, wenn der Student anderen mit
der Rückmeldung in Verbindung anstehenden Pflichten nicht
fristgemäß nachgekommen ist. Hat ein Wechsel der Krankenkasse Auswirkungen auf die Rückmeldung?Wechselt der Student oder der Familienangehörige, bei dem eine Mitversicherung vorliegt, die Krankenkasse, muss dem Immatrikulationsamt durch den betreffenden Studenten umgehend eine neue Krankenversicherungsbescheinigung (Dreifachformular!) zugestellt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Nichtvorlage der neuen Krankenversicherungsbescheinigung gemäß § 13 Abs. 7 in Verbindung mit § 6 Abs. 4 Nr. 3 ImmaO zur vorzeitigen Exmatrikulation von Amts wegen führen kann bzw. die Rückmeldung zum Semester damit nicht zustande kommt. Weitere Hinweise zur studentischen Krankenversicherung findet man hier. WANN UND BEI WEM KANN EIN ANTRAG AUF RÜCKERSTATTUNG DES SEMESTERBEITRAGES GESTELLT WERDEN?Anträge auf Rückerstattung des Semesterbeitrages können beim Immatrikulationsamt eingereicht werden,
Eine Rückerstattung kann nur erfolgen, wenn alle auf dem Antrag auf Rückerstattung des Semesterbeitrages geforderten Angaben vollständig eingetragen wurden und die dazu geforderten Anlagen beiliegen. Der Antrag kann nur vom Studenten selbst gestellt werden! Anträge auf Rückerstattung nach Semesterbeginn sind direkt
beim Studentenrat und Studentenwerk Dresden zu
stellen. Inwiefern diese Anträge dann noch
genehmigt werden, richtet sich nach den Bestimmungen in den
betreffenden Beitragsordnungen. |
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Matriculation Office
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