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Exmatrikulation[Gesetzliche Grundlage] weitere Informationslinks:Wichtige Hinweise für
Absolventen Gesetzliche Grundlage§ 13 Immatrikulationsordnung der TU Dresden
(ImmaO) Exmatrikulation auf Antrag des StudentenSofern Sie Ihr Studium an der TU Dresden beenden oder abbrechen möchten, können Sie sich durch Zusendung oder Einreichung eines Exmatrikulationsantrages vom Studium exmatrikulieren lassen. Das Formular liegt aber auch im Immatrikulationsamt aus. Es ist zu beachten, dass für einen Studiengangswechsel innerhalb der TU Dresden kein Exmatrikulationsantrag eingereicht werden muss. Bei gewünschter postalischer Zustellung der Exmatrikulations- und Rentenversicherungsbescheinigung bitten wir darum, einen an Sie adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag beizulegen. Bei Angabe des Exmatrikulationsdatums ist auf Folgendes zu achten:
Exmatrikulation von Amts wegenStudenten, die gemäß § 13 Abs. 2 und 3 ImmaO vom Studium exmatrikuliert werden müssen, erhalten vom Immatrikulationsamt/Auslandsamt der TU Dresden einen Exmatrikulationsbescheid. Die Exmatrikulation wird i.d.R. zum Ende des Semesters wirksam, in dem sie ausgesprochen wird. Im Zusammenhang mit der Exmatrikulation erhält jeder exmatrikulierte Student eine Exmatrikulations- sowie eine Rentenversicherungsbescheinigung. Gründe für die Exmatrikulation von Amts wegen können u.a. sein:
Exmatrikulationen von Amts wegen werden i.d.R. erst dann durchgeführt, wenn das Immatrikulations- bzw. Akad. Auslandsamt eine Mitteilung vom zuständigen Prüfungsamt über o.g. Sachverhalt erhält. Rückwirkende Exmatrikulationen werden nicht durchgeführt, es sei denn, der Student hat sich zum neuen Semester nicht ordnungsgemäß zurückgemeldet. In diesem Fall wird die Exmatrikulation rückwirkend zum Ende des vorhergehenden Semesters ausgelöst. Studiengangswechsel (AnschlusSstudium)
Studenten,
müssen sich über die Online-Bewerbung neu für den gewünschten Nachfolgestudiengang bewerben. Eine Exmatrikulation ist in diesem Fall nicht notwendig. |
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Matriculation Office
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