[Gesetzliche Grundlage]
[Exmatrikulation auf Antrag des
Studenten]
[Exmatrikulation von Amts wegen]
[Studiengangwechsel]
Exmatrikulationsantrag
weitere Informationslinks:
Wichtige Hinweise für
Absolventen
Wichtige Hinweise für Studienabbrecher
Gesetzliche Grundlage
§ 13 Immatrikulationsordnung der TU Dresden
(ImmaO)
Exmatrikulation auf Antrag des Studenten
Sofern Sie Ihr Studium an der TU Dresden beenden oder
abbrechen möchten, können Sie sich durch Zusendung oder
Einreichung eines Exmatrikulationsantrages vom
Studium exmatrikulieren lassen. Das Formular liegt aber auch
im Immatrikulationsamt aus. Es ist zu beachten, dass für
einen Studiengangswechsel innerhalb der TU Dresden kein
Exmatrikulationsantrag eingereicht werden muss.
Bei gewünschter postalischer Zustellung der
Exmatrikulations- und Rentenversicherungsbescheinigung bitten
wir darum, einen an Sie adressierten und ausreichend
frankierten Rückumschlag beizulegen.
Bei Angabe des Exmatrikulationsdatums ist auf Folgendes
zu achten:
- Es ist nicht möglich, sich rückwirkend
exmatrikulieren zu lassen.
- Bei Wechsel der Hochschule ist es sinnvoll, sich zum Ende
des laufenden Semesters exmatrikulieren zu lassen, damit aus
versicherungsrechtlicher Sicht der nahtlose Übgang zur
nächsten Hochschule gewährleistet ist.
- Studenten, die sich zum Semesterende exmatrikulieren
lassen wollen, aber zu Beginn des neuen Semesters noch den
letzten Teil der Abschlussprüfung (Diplomverteidigung etc.)
absolvieren müssen, wird empfohlen, sich nochmals für das neue
Semester zurückzumelden, da die studentische
Unfallversicherung nur wirksam wird, wenn eine Einschreibung
zum Zeitpunkt der letzten Prüfungen nachgewiesen werden kann.
Ggf. regelt die Prüfungsordnung, dass eine Einschreibung
Voraussetzung für das Ablegen der letzten Prüfung ist. Im
Übrigen erstattet der Studentenrat den Beitrag für das
Semesterticket anteilmäßig zurück, wenn die Exmatrikulation
während des Semesters erfolgt. Anträge erhalten Sie beim
Studentenrat oder über das Internet unter http://www.stura.tu-dresden.de/webfm_send/476
Exmatrikulation von Amts wegen
Studenten, die gemäß § 13 Abs. 2 und 3 ImmaO vom Studium
exmatrikuliert werden müssen, erhalten vom
Immatrikulationsamt/Auslandsamt der TU Dresden einen
Exmatrikulationsbescheid. Die Exmatrikulation wird i.d.R. zum
Ende des Semesters wirksam, in dem sie ausgesprochen wird. Im
Zusammenhang mit der Exmatrikulation erhält jeder
exmatrikulierte Student eine Exmatrikulations- sowie eine
Rentenversicherungsbescheinigung.
Gründe für die Exmatrikulation von Amts wegen können u.a.
sein:
- Der Student hat die Abschlussprüfung erfolgreich bestanden
und ist nicht in einem anderen Studiengang
immatrikuliert.
- Der Student hat eine Abschlussprüfung oder einen in der
Prüfungsordnung vorgesehenen Leistungsnachweis, der für das
Bestehen der Abschlussprüfung erforderlich ist, endgültig
nicht bestanden und ist nicht in einem anderen Studiengang
immatrikuliert.
- Der Student hat die Immatrikulation durch Zwang,
arglistige Täuschung oder Bestechung herbeigeführt.
- Der Student hat sich nicht gemäß § 11 ImmaO
zurückgemeldet.
- Es liegen Tatsachen vor, die zur Versagung der
Immatrikulation geführt hätten.
- Der Student hat das Studium in einem Studiengang
trotz schriftlicher Aufforderung und Androhung der
Exmatrikulation nicht unverzüglich aufgenommen.
Exmatrikulationen von Amts wegen werden i.d.R. erst dann
durchgeführt, wenn das Immatrikulations- bzw. Akad. Auslandsamt
eine Mitteilung vom zuständigen Prüfungsamt über o.g.
Sachverhalt erhält. Rückwirkende Exmatrikulationen werden nicht
durchgeführt, es sei denn, der Student hat sich zum neuen
Semester nicht ordnungsgemäß zurückgemeldet. In diesem Fall
wird die Exmatrikulation rückwirkend zum Ende des
vorhergehenden Semesters ausgelöst.
Studiengangswechsel (AnschlusSstudium)
Studenten,
- die ihr Studium erfolgreich beendet haben und ein
Zweitstudium bzw. ein Aufbaustudium anschließen möchten,
- die aus persönlichen Gründen ihren Studiengang bzw. ein
Fach wechseln möchten,
- die aufgrund einer endgültig nicht bestandenen Prüfung den
Prüfungsanspruch im gegenwärtigen Studiengang verloren haben
und deshalb wechseln wollen
müssen sich über die Online-Bewerbung neu
für den gewünschten Nachfolgestudiengang bewerben. Eine
Exmatrikulation ist in diesem Fall nicht notwendig.