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Portal 1-grundständig/1.Fachsemester/NcSehr geehrte Studieninteressentin, sehr geehrter Studieninteressent!
Herzlich willkommen in unserem Online-Bewerberportal. Dieses
Portal ist innerhalb folgender Zeiten für Ihre Dateneingabe
geöffnet:
Beachten Sie, dass im Sommersemester nur in einzelnen Studiengängen eine Studienaufnahme im 1. Fachsemester möglich ist, in welchen erfahren Sie im SINS in der Suchenfunktion! (Bewerber für Medizin und Zahnmedizin bewerben sich über hochschulstart.de ) Über dieses Bewerbungsportal können sich alle deutschen Studienbewerber und alle ausländischen Studienbewerber mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) bewerben, wenn sie in einem zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengang im ersten Fachsemester mit dem Studium beginnen möchten. Dazu gehören auch Bewerber, die bereits an der TU Dresden immatrikuliert sind und den Studiengang wechseln wollen, es sei denn, es handelt sich um den Wechsel eines Faches innerhalb eines Mehrfachstudienganges (z.B. Lehramt). Diese Bewerber reichen bitte unser Antragsformular auf Wechsel des Studienfaches / der Studienfächer innerhalb eines Mehrfachstudienganges in schriftlicher Form im Immatrikulationsamt ein. Ausländische Bewerber mit einem im Ausland erworbenen Abitur müssen sich über das entsprechende > Bewerberportal des Akademischen Auslandsamtes registrieren lassen. Bevor Sie die geforderten Bewerberdaten eingeben, informieren Sie sich im SINS, ob der von Ihnen gewünschte Studiengang zulassungsbeschränkt ist und inwiefern neben dem Abitur weitere Zugangsvoraussetzungen (z.B. sprachliche Eignungstests) zu erbringen sind. Zur Dateneingabe legen Sie sich bitte bereit:
Benutzen Sie zur Navigation innerhalb des
Online-Portals ausschließlich die jeweils unten stehenden
Navigationselemente. Am Ende Ihrer Dateneingabe erhalten Sie
eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Bewerberdaten sowie
eine personengebundene Bewerbernummer. Speichern Sie sich
bitte die Eingangsbestätigung in Ihrem Rechner ab oder
drucken Sie sich diese für Ihre eigene Ablage aus. Die
Besonderheit an der TU Dresden ist, dass Sie am
Nc-Vergabeverfahren Ende Juli nur aufgrund Ihrer
eingegebenen Daten teilnehmen. Bitte senden Sie keine
Zeugnisse oder andere Unterlagen ins Immatrikulationsamt, es
sei denn,
Nur in diesen 4 Fällen ist es notwendig, an das Immatrikulationsamt der TU Dresden Unterlagen zu senden. Beachten Sie, dass diese Unterlagen unter Angabe Ihrer Bewerbernummer bis spätestens 15.7. (zum Wintersemester) im Immatrikulationsamt eingegangen sein müssen! In allen anderen Fällen (Regelfall) ist es nicht erforderlich, dem Immatrikulationsamt Unterlagen zuzusenden. Alle Bewerber nehmen mit ihren eingegebenen Daten ab Vergabeverfahren für zulassungsbeschränkte Studiengänge und -fächer teil. Erst mit Erhalt einer Zulassung Anfang August werden Sie aufgefordert, einen Immatrikulationsantrag sowie weitere Unterlagen innerhalb einer 14tägigen Frist herzusenden. Sollten Sie sich an der TU Dresden für mehrere
Nc-Studiengängen bewerben wollen, ist dies unter erneuter
Eingabe Ihrer gesamten Daten für einen weiteren Studiengang
möglich. Sie
erhalten daraufhin eine weitere Bewerbernummer und müssen,
sofern Sie Sonderanträge (s. Punkte 1 bis 4) stellen wollen,
diese für jede Bewerbung unter der betreffenden
Bewerbernummer gesondert einreichen. Sollten Sie von einer
Bewerbung zurücktreten wollen, müssen Sie uns dies unter
Angabe der betreffenden Bewerbernummer (möglichst per
E-Mail) mitteilen. Bereits Ende Juli erfolgt in den meisten Studiengängen das Nc-Auswahlverfahren . Bis Mitte August werden daraufhin die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide versandt. Bei Zulassung sind dem Immatrikulationsamt innerhalb einer im Bescheid festgelegten Frist (i.d.R. 14 Tage) alle zur Immatrikulation notwendigen Unterlagen zuzusenden. Sofern diese Unterlagen nicht fristgemäß eingehen, verliert der Bewerber seinen Anspruch auf den Studienplatz. Eine Immatrikulation ist auch dann nicht möglich, wenn sich beim nachträglichen Abgleich mit den Unterlagen herausstellt, dass Ihre eingegebenen Daten fehlerhaft waren oder dass gemäß § 18 Abs. 2 oder 3Sächsisches Hochschulgesetz Gründe für die Versagung Ihrer Immatrikulation vorliegen. Sind alle Unterlagen (einschließlich Semesterbeitrag) vollständig und fristgemäß eingegangen, erfolgt Ihre Immatrikulation an der TU Dresden, indem Ihnen die zuständige Sachbearbeiterin des Immatrikulationsamtes den Studentenausweis, Immatrikulationsbescheinigungen sowie weitere Informationen zum Semesterstart zusendet. Ein persönliches Erscheinen im Immatrikulationsamt ist nicht erforderlich. Beachten Sie, dass die postalische Zustellung o.g. Unterlagen i.d.R. drei Wochen nach Posteingang jedoch frühestens ab Mitte August (zum Wintersemester) und ab Mitte Februar (zum Sommersemester) erfolgt. Bis dahin erhalten Sie i.d.R. keine weiteren Informationen von uns.
hj
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Kontakt
Immatrikulationsamt |