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Hinweise zum Losverfahren

In zulassungsfreien Studiengängen werden keine Losverfahren durchgeführt. Wenn keine gesonderten Fristen für Eignungsfeststellungsverfahren gelten, können Bewerbungen bis zum 15. September (zum Wintersemester) bzw. bis zum 15. März (Sommersemester) über unser Bewerberportal online eingegeben werden.

In zulassungsbeschränkten (Nc-) Studiengängen, die zu einem ersten Hochschulabschluss führen, werden bei nicht angenommenen Plätzen im 1. Semester i.d.R. keine Nachrückverfahren sondern Losverfahren durchgeführt. In den bundesweiten Nc-Studiengängen Medizin und Zahnmedizin werden erst nach dem letzten Nachrückverfahren Losverfahren durchgeführt, sofern dann noch Studienplätze frei sein sollten. Am Losverfahren kann sich jeder beteiligen, der die entsprechenden Studienvoraussetzungen besitzt, auch wenn er sich vorher nicht regulär für diesen Studiengang beworben hatte. 

Bewerbungsablauf:

  • Eine Bewerbung (per E-mail) zum Losverfahren ist nur möglich, wenn für den betreffenden Studiengang auf dieser Seite (s.u.) Plätze angeboten werden.
  • Die Bewerbung ist nur innerhalb der veröffentlichten Fristen möglich; davor und danach eingehende Bewerbungen werden nicht bearbeitet. Sie werden automatisch gelöscht.
  • Bewerber für freie Plätze im Losverfahren müssen über eine gültige deutsche Hochschulzugangsberechtigung bzw. ein deutsches Gutachten über die Anerkennung ihrer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung verfügen (Bestätigung von Gutachterstelle oder von uniassist aus vorangegangenen Bewerbungsverfahren). Darüber hinaus müssen bei ausländischer Hochschulzugangsberechtigung die geforderten Deutschkenntnisse nachgewiesen werden.
  • Die Bewerbung kann nur in Form einer E-mail erfolgen und muss folgendem Inhalt haben:

Betreff:  Losverfahren im Studiengang ... (Studiengang ergänzen!)...

Inhalt der E-mail-Bewerbung:

  1. gewünschter Nc-Studiengang/-fach
  2. nur im Lehramt: Angabe der gewünschten Schulform (Grundschule, Gymnasium oder berufsbildende Schule);
  3. nur im Lehramt: gewünschtes Kombinationsfach im Lehramt an Gymnasien oder Berufsbildenden Schulen ; bitte beachten, dass in sprachlichen Fächern der Nachweis über den bestandenen Eignungstest vorliegen muss!
  4. Vor- und Nachname sowie Absender des Antragstellers
  5. Telefonnummer oder E-Mail unter der der Antragsteller nach Ablauf der Bewerbungsfrist schnell erreichbar ist
  6. Bewerbernummer, wenn bereits eine Bewerbung zum Wintersemester 2012/13 an der TU Dresden erfolgt ist

Sofern freie Plätze  (s.u.!) angeboten werden, richten Sie die E-mail an folgende E-mail-Adresse:

In welchen Nc-Studiengängen/-fächern nach Ablauf der Vergabeverfahren noch Plätze frei sind und welche Bewerbungsfristen gelten, erfahren Sie auf dem unteren Abschnitt dieser Seite. Beachten Sie, dass die Bewerbungsfristen für jeden Studiengang und jedes Fach sehr unterschiedlich sein können. Es lohnt sich, ab 1. September öfter auf diese Seiten zu schauen.

Sofern Losverfahren durchgeführt wurden, werden die zugelassenen Bewerber nach Ablauf der Bewerbungsfrist schnellstmöglich per E-Mail informiert. Beachten Sie, dass eine Benachrichtigung nur bei Zulassung erfolgt! Wir bitten von Anfragen per Post, Telefon, Fax oder E-Mail abzusehen!!!


Übersicht zu freien Studienplätzen in zulassungsbeschränkten (Nc-) Studiengängen und -fächern

Informationsstand: 25.10.2012

Die Losverfahren an der TU Dresden zur Vergabe von Restplätzen in hochschulinternen Nc-Studengängen sind für das WS 2012/13 abgeschlossen. 

In den bundesweiten Nc-Studiengängen Medizin und Zahnmedizin sind alle Studienplätze an der TU Dresden vergeben. Ein Losverfahren findet damit in diesen Studiengängen nicht statt!



Stand: 25.10.2012 08:18
Autor: Immatrikulationsamt

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