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Amtliche Beglaubigungen

Alle Eigenurkunden der TU Dresden, die in beglaubigter Form benötigt werden, dürfen von den Beglaubigungsstellen der TU Dresden amtlich beglaubigt werden. Die zentralen Beglaubigungsstellen sind das Dezernat Studium und Weiterbildung und für Eigenurkunden älteren Datums das Universitätsarchiv. Dezentrale Beglaubigungsstellen sind die siegelführenden Stellen in den Struktureinheiten.

Eigenurkunden sind Urkunden, die von der TU Dresden ausgestellt wurden. Das können Notennachweise, Bachelorzeugnisse, Masterurkunden, Diplom- oder Promotionsurkunden sein, ausgestellt auf Basis der entsprechenden Prüfungsordnung durch die siegelführenden Stellen in den Fakultäten.

Wenn Sie Ihren Bachelor an der TU Dresden absolviert haben und sich hier für den Master bewerben wollen, müssen die Urkunden und Zeugnisse der TU Dresden nicht beglaubigt werden. Geben Sie einfach die unbeglaubigten Kopien beim Immatrikulationsamt ab.

Die Studierenden des Internationalen Hochschulinstitutes Zittau (IHI) können weiterhin die vom IHI ausgestellten Urkunden  am IHI bei den dortigen siegelführenden Stellen beglaubigen lassen.

Für die Beglaubigung sind das Original und die Kopien mitzubringen.

ACHTUNG: Beglaubigung am 07.05.2013 bei Vertretung siehe unten

Öffnungszeiten der zentralen Beglaubigungsstellen

Dezernat 8 - Studium und Weiterbildung
Dienstag     
13.00 Uhr - 15.00 Uhr
Ort Nürnberger Str. 31a
(Eingang Welcome Center)
1. OG, Zimmer 105
Kontakt





Frau Maike Thomas
Telefon +49 351 463-37860


Vertretung:
Zentrale Studienberatung
Frau Riemann
Telefon +49 351 463 36063
Bürohaus Strehlener Str. 24 /
5. Etage, Zimmer 514


Universitätsarchiv
(nur für Urkunden
älter als
zwei Jahre
nach der Exmatrikulation)
Dienstag - Donnerstag
09.00 Uhr - 11.30 Uhr und
12.00 Uhr - 15.30 Uhr

Freitag
09.00 Uhr - 11.30 Uhr und
12.00 Uhr - 13.00 Uhr
Ort Günther-Landgraf-Bau
Mommsenstraße 15
Sockelgeschoss, Zi. 7-S09
Kontakt Telefon +49 351 463-36382

Hinweise zu den Beglaubigungen:

  • Es sind das Original und die originalgetreue Kopie mit gut lesbarer Unterschrift und Stempel vorzulegen. Die Kopien sind mitzubringen, vor Ort steht kein Kopierer zur Verfügung.
  • Pro Original werden bis zu zwei Kopien beglaubigt.
  • Kopien mehrseitiger Dokumente können einseitig oder doppelseitig vorgelegt werden. Die Seiten sollen allerdings nicht geheftet sein.


Bitte beachten Sie außerdem Folgendes:

  • Bei Zeugnissen sind alle Seiten in Kopie vorzulegen.
  • Bei allen anderen Dokumenten, wie zum Beispiel Studienbüchern, sind Beglaubigungen von Auszügen möglich. In diesem Fall sind jedoch die Seiten mit zu kopieren, aus denen die Art, der Besitzer und die Herkunft des Dokuments hervorgehen.
  • Auf den Kopien dürfen keine Ergänzungen vorgenommen werden. Schlecht lesbarer Stellen oder Original-Stempel dürfen nicht nachgebessert werden.
  • Bestätigungen von Noten oder Bestätigungen von Übersetzungen u. ä. sind keine Beglaubigungen.
  • Eigenurkunden älteren Datums werden durch das Universitätsarchiv beglaubigt.

Es handelt sich hier um ein Service-Angebot der TU Dresden und es können nur Unterlagen beglaubigt werden, die an der TU Dresden ausgestellt wurden.

Die nächste öffentliche Beglaubigungsstelle befindet sich im Rathaus Nöthnitzer Straße 2  (siehe auch Bürgerbüros der Stadt Dresden).

Stand: 02.05.2013 09:52
Autor: Dezernat 8

Kontakt

Maike Thomas
Tel.: +49 351 463-37860
Fax: +49 351 463-38701
maike.thomas@tu-dresden.de

Sitz:
Nürnberger Straße 31 a,
Zi. 105


Post:
TU Dresden
Dezernat Studium und Weiterbildung
01062 Dresden

Pakete:
TU Dresden
Dezernat Studium und Weiterbildung
Helmholtzstraße 10
01069 Dresden