Alle Eigenurkunden der TU Dresden, die in
beglaubigter Form benötigt werden, dürfen von den
Beglaubigungsstellen der TU Dresden amtlich beglaubigt werden.
Die zentralen Beglaubigungsstellen sind das Dezernat Studium
und Weiterbildung und für Eigenurkunden älteren Datums das
Universitätsarchiv. Dezentrale Beglaubigungsstellen sind die
siegelführenden Stellen in den Struktureinheiten.
Eigenurkunden sind Urkunden, die von der TU Dresden
ausgestellt wurden. Das können Notennachweise,
Bachelorzeugnisse, Masterurkunden, Diplom- oder
Promotionsurkunden sein, ausgestellt auf Basis der
entsprechenden Prüfungsordnung durch die siegelführenden
Stellen in den Fakultäten.
Wenn Sie Ihren Bachelor an der TU Dresden absolviert haben
und sich hier für den Master bewerben wollen, müssen die
Urkunden und Zeugnisse der TU Dresden nicht beglaubigt
werden. Geben Sie einfach die unbeglaubigten Kopien beim
Immatrikulationsamt ab.
Die Studierenden des Internationalen
Hochschulinstitutes Zittau (IHI) können weiterhin die
vom IHI ausgestellten Urkunden am IHI bei den dortigen
siegelführenden Stellen beglaubigen lassen.
Für die Beglaubigung sind das Original und die Kopien
mitzubringen.
ACHTUNG: Beglaubigung am
07.05.2013 bei Vertretung siehe unten
Öffnungszeiten der zentralen
Beglaubigungsstellen
Dezernat 8 - Studium und Weiterbildung
|
Dienstag
13.00 Uhr - 15.00 Uhr
|
| Ort |
Nürnberger Str. 31a
(Eingang Welcome Center)
1. OG, Zimmer 105 |
Kontakt
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Frau Maike Thomas
Telefon +49 351 463-37860
Vertretung:
Zentrale Studienberatung
Frau Riemann
Telefon +49 351 463 36063
Bürohaus Strehlener Str. 24 /
5. Etage, Zimmer 514
|
Universitätsarchiv
(nur für Urkunden
älter als zwei
Jahre
nach der Exmatrikulation) |
Dienstag - Donnerstag
09.00 Uhr - 11.30 Uhr und
12.00 Uhr - 15.30 Uhr
Freitag
09.00 Uhr - 11.30 Uhr und
12.00 Uhr - 13.00 Uhr
|
| Ort |
Günther-Landgraf-Bau
Mommsenstraße 15
Sockelgeschoss, Zi. 7-S09 |
| Kontakt |
Telefon +49 351 463-36382 |
Hinweise zu den Beglaubigungen:
- Es sind das Original und die originalgetreue
Kopie mit gut lesbarer Unterschrift und
Stempel vorzulegen. Die Kopien sind mitzubringen, vor
Ort steht kein Kopierer zur Verfügung.
- Pro Original werden bis zu zwei Kopien
beglaubigt.
- Kopien mehrseitiger Dokumente können einseitig oder
doppelseitig vorgelegt werden. Die Seiten sollen allerdings
nicht geheftet sein.
Bitte beachten Sie außerdem Folgendes:
- Bei Zeugnissen sind alle Seiten in Kopie
vorzulegen.
- Bei allen anderen Dokumenten, wie zum Beispiel
Studienbüchern, sind Beglaubigungen von
Auszügen möglich. In diesem Fall sind jedoch die
Seiten mit zu kopieren, aus denen die Art, der Besitzer
und die Herkunft des Dokuments hervorgehen.
- Auf den Kopien dürfen keine Ergänzungen vorgenommen
werden. Schlecht lesbarer Stellen oder Original-Stempel
dürfen nicht nachgebessert werden.
- Bestätigungen von Noten oder Bestätigungen von
Übersetzungen u. ä. sind keine Beglaubigungen.
- Eigenurkunden älteren Datums werden durch das
Universitätsarchiv beglaubigt.
Es handelt sich hier um ein Service-Angebot der TU
Dresden und es können nur Unterlagen beglaubigt
werden, die an der TU Dresden ausgestellt
wurden.
Die nächste öffentliche Beglaubigungsstelle befindet sich im
Rathaus Nöthnitzer Straße 2 (siehe auch Bürgerbüros der Stadt
Dresden).