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Allgemeine Grundsätze in der Studienberatung

In Deutschland gibt es allgemein anerkannte und bewährte Grundsätze von Beratung, die auch in der unserer Beratungsstelle die Basis der Gespräche bilden. Zum besseren Verständnis beziehen sich die ersten vier Grundsätze auf die konkrete Arbeit des Beraters/der Beraterin mit dem/der Ratsuchenden. Die Grundsätze 5-10 haben das Wirken der Beratungsstelle als Institution im Fokus. Diese Grundsätze dienen in erster Linie der Sicherung der Qualität.

Grundsätze in Bezug auf die Arbeit mit Ratsuchenden

1. [Adressaten- und Bedürfniszentrierung/ Neutralität]
2. [Freiwilligkeit]
3. [Verschwiegenheit]
4. [Transparenz]


Grundsätze in Bezug auf die Arbeit in der Beratungsstelle

5. [Integration und Kooperation]
6. [Inhaltliche Selbständigkeit]
7. [Weiterbildung, Supervision und Evaluation]
8. [Kollegialität und demokratische interne Willensbildung]
9. [Methodenvielfalt]
10. [Prävention]


Zu 1. Adressaten- und Bedürfniszentrierung/ Neutralität

Beratung hat von den Bedingungen und Bezügen der Lebenswelt der Ratsuchenden auszugehen, nicht von den Vorstellungen und Zielsetzungen der Institution. Dies gilt selbstverständlich auch für Studienberatung an Hochschulen. Sie erfolgt als Hilfe zur Selbsthilfe im Interesse der ratsuchenden Gymnasiasten, Studierenden und Berufstätigen. Studienberatung soll sowohl deren Eigenaktivität und selbständiges Problemlösungsverhalten, wie auch eine wirksame Hilfe bei der Klärung von Entscheidungskonflikten und der Bewältigung von individuellen Lebens- und Arbeits- und Lernproblemen bieten. Dies schließt administrative oder Lenkungsmaßnahmen zur Durchsetzung institutioneller Interessen aus. Die Studienberatung an der TU Dresden folgt vier Maximen/Arbeitsprinzipien: Lebensweltorientierung, Biographische Strukturierung, Netzwerkorientierung und Geschlechtsspezifik.

     

Zu 2. Freiwilligkeit

Ratsuchende können zu einer allgemeinen Studienberatung nicht verpflichtet werden. Insofern verstehen sich auch die Beratungsstellen als Service-Stellen. Eine Verpflichtung kann nur die Studienfachberatung betreffen, wenn Leistungen des Studiums nicht erbracht werden (Grundlage bilden das Sächsische Hochschulgesetz bzw. die Studiendokumente).

     

Zu 3. Verschwiegenheit

Die Studienberaterinnen unterliegen der Schweigepflicht. Insbesondere bei Konflikten zwischen Lehrenden und Studierenden muss ein Schutz der Ratsuchenden selbstverständlich sein, um Nachteile im Studium zu vermeiden. Dies schafft Vertrauen im Beratungsprozess.

     

Zu 4. Transparenz

Der Beratungsprozess und seine Ziele müssen für den Ratsuchenden und den/die Berater/-in klar und nachvollziehbar sein. Im Idealfall werden die Ziele gemeinsam erarbeitet. Ein transparenter Beratungsprozess unterstützt auch die Eigenaktivität der Ratsuchenden und zeigt, an welchen Stellen sie sich selbst am besten helfen können.

     

Zu 5. Integration und Kooperation

Beratungsprobleme und Entscheidungskonflikte sollen möglichst ganzheitlich bearbeitet werden. Durch eine enge Zusammenarbeit mit anderen inner- und außeruniversitären Institutionen, insbesondere aber durch eine enge Kooperation zwischen allgemeiner fachbezogener sowie der psychosozialen Beratung sollte eine möglichst weitgehend integrierte Beratung angestrebt werden. Ziel ist es, die Ratsuchenden möglichst wenig oder nur einmal weiterzuverweisen bzw. die Beratungseinrichtungen miteinander zu vernetzen.

     

Zu 6. Inhaltliche Selbständigkeit

Die Beratungstätigkeit wird selbständig durchgeführt. Mitarbeiter/-innen und Beratungsstellen sind hinsichtlich der Beratungsinhalte und der Beratungsformen von Einzelanweisungen frei. Eine möglichst große institutionelle Eigenständigkeit/Autonomie der Beratungsstelle wird deshalb angestrebt.

     

Zu 7. Weiterbildung, Supervision, Evaluation

Aufgrund der Vielgestaltigkeit und Dynamik des Aufgabenbereichs und unterschiedlicher  Professionalität besteht die Notwendigkeit, die Arbeit der Beratungsstellen ständig zu evaluieren und zu verbessern, die Gestalt der individuellen Beratungsformen selbstkritisch zu hinterfragen (am besten mittels Supervision) und im Rahmen der Weiterbildung neue (Lern-/Selbst-)Erfahrungen und Erkenntnisse zu gewinnen.

     

Zu 8. Kollegialität/interne demokratische Willensbildung

Interne Arbeitsorganisation ist durch eher kollegial-teammäßige Strukturen geprägt. In  wichtigen Angelegenheiten der Beratungsstellen streben wir nach einem weitgehenden Konsens, den auch die nichtwissenschaftlichen Kolleginnen mittragen können. Dies ist insbesondere wichtig für die Teambildung, als auch für die Glaubwürdigkeit und Loyalität nach außen.

     

Zu 9. Methodenvielfalt

Die Beraterinnen bieten unterschiedliche Beratungsformen an, sind in der inhaltlichen Gestaltung ihres Beratungsprozesses und in der Wahl der Beratungstechniken autonom und sichern damit eine gewisse Methodenvielfalt, die unterschiedlichen Beratungsbedürfnissen Rechnung trägt. Aufgeschlossenheit für neue Methoden und Techniken sind unabdingbar.
Zur Methodenvielfalt zählen auch gruppenspezifische Angebote, die den Bedürfnissen spezieller Gruppen zu spezifischen Themen gerecht werden (Studienorientierungsphase, Studieneingangsphase, Unterstützung studentischer Selbsthilfegruppen u.ä.)  

     

Zu 10. Prävention

Erfahrungen und Erkenntnisse der Beratungsstelle werden zur Verbesserung der Studiensituation an die jeweilige universitäre Institution zurückgemeldet; die ZSB unterbreitet Vorschläge zur Verbesserung der Studiensituation, liefert Beiträge zur Studien- und Hochschulreform und qualifiziert Multiplikatoren (studentische Tutoren, Verbesserung der Beratungsinfrastruktur der Universität). Die Erfüllung dieser Aufgabe setzt eine (kritische) Reflexion universitärer Lern- und Arbeitsbedingungen sowie die Kenntnis potentieller universitärer und außeruniversitärer Belastungsfaktoren voraus, die das Studierverhalten bzw. die Studieneinstellung der Studierenden beeinflussen.

Stand: 02.11.2011 09:16
Autor: ZSB

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