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Allgemeine Grundsätze in der StudienberatungIn Deutschland gibt es allgemein anerkannte und bewährte
Grundsätze von Beratung, die auch in der unserer
Beratungsstelle die Basis der Gespräche bilden. Zum besseren
Verständnis beziehen sich die ersten vier Grundsätze auf die
konkrete Arbeit des Beraters/der Beraterin mit dem/der
Ratsuchenden. Die Grundsätze 5-10 haben das Wirken der
Beratungsstelle als Institution im Fokus. Diese Grundsätze
dienen in erster Linie der Sicherung der Qualität. 1. [Adressaten- und Bedürfniszentrierung/ Neutralität]
5. [Integration und Kooperation] Zu 1. Adressaten- und Bedürfniszentrierung/ NeutralitätBeratung hat von den Bedingungen und Bezügen der Lebenswelt
der Ratsuchenden auszugehen, nicht von den Vorstellungen und
Zielsetzungen der Institution. Dies gilt selbstverständlich
auch für Studienberatung an Hochschulen. Sie erfolgt als Hilfe
zur Selbsthilfe im Interesse der ratsuchenden Gymnasiasten,
Studierenden und Berufstätigen. Studienberatung soll sowohl
deren Eigenaktivität und selbständiges Problemlösungsverhalten,
wie auch eine wirksame Hilfe bei der Klärung von
Entscheidungskonflikten und der Bewältigung von individuellen
Lebens- und Arbeits- und Lernproblemen bieten. Dies schließt
administrative oder Lenkungsmaßnahmen zur Durchsetzung
institutioneller Interessen aus. Die Studienberatung an der TU
Dresden folgt vier Maximen/Arbeitsprinzipien:
Lebensweltorientierung, Biographische Strukturierung,
Netzwerkorientierung und Geschlechtsspezifik. Zu 2. FreiwilligkeitRatsuchende können zu einer allgemeinen Studienberatung
nicht verpflichtet werden. Insofern verstehen sich auch die
Beratungsstellen als Service-Stellen. Eine Verpflichtung kann
nur die Studienfachberatung betreffen, wenn Leistungen des
Studiums nicht erbracht werden (Grundlage bilden das Sächsische
Hochschulgesetz bzw. die Studiendokumente). Zu 3. VerschwiegenheitDie Studienberaterinnen unterliegen der Schweigepflicht.
Insbesondere bei Konflikten zwischen Lehrenden und Studierenden
muss ein Schutz der Ratsuchenden selbstverständlich sein, um
Nachteile im Studium zu vermeiden. Dies schafft Vertrauen im
Beratungsprozess. Zu 4. TransparenzDer Beratungsprozess und seine Ziele müssen für den
Ratsuchenden und den/die Berater/-in klar und nachvollziehbar
sein. Im Idealfall werden die Ziele gemeinsam erarbeitet. Ein
transparenter Beratungsprozess unterstützt auch die
Eigenaktivität der Ratsuchenden und zeigt, an welchen Stellen
sie sich selbst am besten helfen können. Zu 5. Integration und KooperationBeratungsprobleme und Entscheidungskonflikte sollen
möglichst ganzheitlich bearbeitet werden. Durch eine enge
Zusammenarbeit mit anderen inner- und außeruniversitären
Institutionen, insbesondere aber durch eine enge Kooperation
zwischen allgemeiner fachbezogener sowie der psychosozialen
Beratung sollte eine möglichst weitgehend integrierte Beratung
angestrebt werden. Ziel ist es, die Ratsuchenden möglichst
wenig oder nur einmal weiterzuverweisen bzw. die
Beratungseinrichtungen miteinander zu vernetzen. Zu 6. Inhaltliche SelbständigkeitDie Beratungstätigkeit wird selbständig durchgeführt.
Mitarbeiter/-innen und Beratungsstellen sind hinsichtlich der
Beratungsinhalte und der Beratungsformen von Einzelanweisungen
frei. Eine möglichst große institutionelle
Eigenständigkeit/Autonomie der Beratungsstelle wird deshalb
angestrebt. Zu 7. Weiterbildung, Supervision, EvaluationAufgrund der Vielgestaltigkeit und Dynamik des
Aufgabenbereichs und unterschiedlicher Professionalität
besteht die Notwendigkeit, die Arbeit der Beratungsstellen
ständig zu evaluieren und zu verbessern, die Gestalt der
individuellen Beratungsformen selbstkritisch zu hinterfragen
(am besten mittels Supervision) und im Rahmen der Weiterbildung
neue (Lern-/Selbst-)Erfahrungen und Erkenntnisse zu
gewinnen. Zu 8. Kollegialität/interne demokratische WillensbildungInterne Arbeitsorganisation ist durch eher
kollegial-teammäßige Strukturen geprägt. In wichtigen
Angelegenheiten der Beratungsstellen streben wir nach einem
weitgehenden Konsens, den auch die nichtwissenschaftlichen
Kolleginnen mittragen können. Dies ist insbesondere wichtig für
die Teambildung, als auch für die Glaubwürdigkeit und Loyalität
nach außen. Zu 9. MethodenvielfaltDie Beraterinnen bieten unterschiedliche Beratungsformen an,
sind in der inhaltlichen Gestaltung ihres Beratungsprozesses
und in der Wahl der Beratungstechniken autonom und sichern
damit eine gewisse Methodenvielfalt, die unterschiedlichen
Beratungsbedürfnissen Rechnung trägt. Aufgeschlossenheit für
neue Methoden und Techniken sind unabdingbar. Zu 10. PräventionErfahrungen und Erkenntnisse der Beratungsstelle werden zur
Verbesserung der Studiensituation an die jeweilige universitäre
Institution zurückgemeldet; die ZSB unterbreitet Vorschläge zur
Verbesserung der Studiensituation, liefert Beiträge zur
Studien- und Hochschulreform und qualifiziert Multiplikatoren
(studentische Tutoren, Verbesserung der Beratungsinfrastruktur
der Universität). Die Erfüllung dieser Aufgabe setzt eine
(kritische) Reflexion universitärer Lern- und
Arbeitsbedingungen sowie die Kenntnis potentieller
universitärer und außeruniversitärer Belastungsfaktoren voraus,
die das Studierverhalten bzw. die Studieneinstellung der
Studierenden beeinflussen. |
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