Studienfachberater/- innen nach Studiengängen / -fächern sortiert:
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Die Studienfachberatung liegt in der Verantwortung
der Fakultäten.
Alle an der Ausbildung im jeweiligen Studiengang/Studienfach
beteiligten Hochschullehrer führen während ihrer Sprechstunden
für ihr Fachgebiet Beratungen der Studenten durch. Die
Sprechstunden werden in der Regel durch Aushang der
Institute/Lehrstühle bekannt gegeben. In den Fakultäten sind
darüber hinaus Studienfachberater für die Studiengänge bzw.
Studienfächer benannt. Sie beraten zu spezifischen Fragen des
jeweiligen Studienganges bzw. Studienfaches. Bei
Beratungsbedarf empfiehlt sich die Anmeldung bzw.
Terminvereinbarung.
Die Studienfachberater geben Hinweise zu
Spezialisierungsmöglichkeiten, Studientechniken, Auswahl und
Belegung von zieladäquaten Lehrveranstaltungen, Teilnahme an
Projekten, Studienerfolgskontrollen, Studienfach- und
Studienortwechsel, Prüfungsvorbereitung,
Studienabschlussvarianten, möglichen Ergänzungsstudien an den
Fakultäten, Möglichkeiten der Vorwegnahme von Prüfungen u.
ä.
Die Studienfachberatung erstreckt sich auf die Beratung der
Studenten während des gesamten Studienverlaufes. Wichtige
Zeitpunkte und Anlässe für die Inanspruchnahme einer Beratung
können sein:
- zu Studienbeginn und am Ende des 1. Studienjahres
- am Ende des Grundstudiums
- vor und nach berufspraktischen Studienabschnitten
- zu Beginn von Projekt- und Studienarbeiten
- zur Vorbereitung von Teilstudien an Universitäten des In-
und Auslandes
- bei einem beabsichtigten Wechsel des
Studienganges/-faches