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Was ist neu zum Wintersemester 2013/2014?

Vorbehaltlich weiterer Änderungen und Ergänzungen! [Änderung am 02.05.2013]

1. Neu eingeführte Master-Studiengänge

2. Eingestellter Bachelor-Studiengang

  • Kartographie und Geomedientechnik / B.Sc. 1)

1)   Alternativ können sich die Bewerber ab Wintersemester 2013/14 für den Studiengang Geodäsie und Geoinformation bewerben.

3. Eingestellte Master-Studiengänge

  • Anglistik und Amerikanistik / M.A. 2)
  • Germanistik: Sprach- und Kulturwissenschaften / M.A. 2)
  • Germanistik: Literatur- und Kulturwissenschaften / M.A. 2)
  • Klassische Philologie / M.A. 2)
  • Romanistik / M.A. 2)
  • Slavistik / M.A. 2)

2)    Alternativ können sich die Bewerber ab Wintersemester 2013/14 für den neu geplanten Studiengang Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften bewerben und ein entsprechendes Fach wählen.


3. Studiengänge/-fächer, in denen Zulassungsbeschränkungen (Nc) eingeführt wurden

Lehramtsfächer im Lehramt an Mittelschulen / Staatsexamen:

Master-Studiengänge:   


4. Studiengänge/-fächer, in denen die Zulassungsbeschränkung (Nc) aufgehoben wurde


5. In einigen Studiengängen/-fächern ist das Bestehen von besonderen Eignungsfeststellungsverfahren Voraussetzung für ein Studium. In anderen zulassungsbeschränkten Studiengängen (z. B. Internationale Beziehungen oder diverse Master-Studiengänge) müssen für das Nc-Auswahlverfahren besondere Unterlagen eingereicht werden. Nähere Informationen dazu sowie zur Anmeldung entnehmen Sie bitte den Informationen zum Hochschulzugang im betreffenden Studiengang im Studieninformationssystem der TU Dresden:

     http://tu-dresden.de/sins 
 

Achtung! Zum jetzigen Zeitpunkt gilt Folgendes:

Die Festlegungen über zulassungsbeschränkte (Numerus clausus) Studiengänge und Fächer werden erst mit Erlass der Sächsischen Zulassungszahlenverordnung rechtskräftig. Da diese Verordnung, jeweils gültig für ein Studienjahr (Winter- und Sommersemester), i. d. R. erst im Juni / Juli des Jahres durch das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst erlassen wird, sind alle Angaben in dieser Übersicht vorbehaltlich. Über die aktuellen Nc-Festsetzungen kann man sich nach Erlass dieser Verordnung auf o. g. Internetseite informieren. Es ist zu beachten, dass bei Zulassungsbeschränkungen (Nc) die Bewerbungsfrist für Nc-Studiengänge einzuhalten ist!

 

Stand: 06.05.2013 12:52
Autor: ZSB

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