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Uni von A bis Z

Wissenwertes zum Studium

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Alma Mater

"Nährende Mutter" (lat. Bezeichnung für Universität)

Alt-Abiturienten

Bewerber, die ihr Abitur vor dem 16. Januar des laufenden Jahres erworben haben.

Akademisches Auslandsamt

Einrichtung der Universität zur Wahrnehmung internationaler Beziehungen, Betreuung ausländischer Studierender und Förderung des Studierendenaustausches

Akkreditierung   

Überprüfung und Beurteilung der Qualität von Studiengängen durch Akkreditierungsagenturen

Arbeitsvermittlung, Studentische - STAV e. V.

Eine Arbeitsgruppe des Studentenrates hilft bei der Jobsuche.

AQUA   

Allgemeine Qualifikation zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen (z. B. Kommunikationsfähigkeit, Präsentationstechniken, Teamfähigkeit)

     


Bachelor
   

erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss

BAföG   

Bundesausbildungsförderungsgesetz; Möglichkeit der Studienfinanzierung, Beantragung beim Amt für Ausbildungsförderung beim Studentenwerk Dresden

Brückenkurse   

Jeweils im September werden Kurse in Chemie, Mathematik und Physik angeboten, die in das Fach einführen oder Abiturkenntnisse auffrischen sollen.

     


Campusbüro Uni mit Kind 
  

Zentrale Anlaufstelle für Familien an Dresdner Hochschulen

Credit Points   

Credit Points (CP) sind Leistungspunkte, mit denen der zeitliche Arbeitsaufwand ("work load") für ein Modul angegeben wird. Mit der bestandenen Modulprüfung erhält der/ die Studierende neben der Prüfungsnote die Credit Points, die für das Modul ausgewiesen sind. Ein Leistungspunkt entspricht ca. 30 Arbeitsstunden.

     


Dekan/-in
   

Aus dem Kreis der Professorinnen/Professoren für einen bestimmten Zeitraum gewählte(r) Vorsitzende(r) einer Fakultät

Dialogorientiertes Serviceverfahren   

Plattform zur Koordinierung der örtlichen Auswahlverfahren der Hochschulen. Es unterstützt die Hochschulen bei ihren Zulassungsverfahren durch den Abgleich der Zulassungsangebote.

Diplom   

Akademischer Grad / abgelegte Hochschulprüfung

Dissertation   

Wissenschaftliche Arbeit zur Erlangung des Doktorgrades

Doppelstudium   

s. Parallelstudium

Dozent/-in

Lehrer/-in an einer Hochschule

     


ECTS
   

European Credit Transfer System: Europäisches Punkte-system zur Anrechnung von Studienleistungen

Eignungsfestellungsverfahren, Eignungsprüfung/-test/-gespräch   

Feststellung der Eignung für das Studium eines bestimmten Studienganges oder Studienfaches. Anmeldetermine erfragen!

Einführungsveranstaltung   

Orientierende Veranstaltungen zu Studienbeginn; Termine werden mit den Studienunterlagen vom Immatrikulationsamt verschickt (Broschüre „So geht’s los“)

Einschreibung   

Zwei Bedeutungen:
  1. Einschreibung in den Studiengang (siehe Immatrikulation)
  2. Einschreibung in eine Lehrveranstaltung: z. T. erfolgt sie online, z. T. ist keine Einschreibung erforderlich

ERASMUS   

Europäisches Austauschprogramm für Studierende im Bereich Studium (Akademisches Auslandsamt) und Praktikum (LEONARDO-Büro)

Erweiterter Senat   

Der Erweiterte Senat ist u. a. zuständig für die Wahl des Rektors sowie für die Beschlussfassung über die Grundordnung der TU Dresden und deren Änderungen.

Exmatrikulation   

Streichung aus der Liste der Studierenden (Weggang von einer Hochschule)

     


Fachschaftsrat 
 

Vertretung der Studierenden eines Fachgebietes/einer Fakultät

Fachsemester   

Sind die in einem Studiengang und Fach absolvierten Semester (ein halbes Jahr).

Fächerbezogen zulassungsbeschränkt

In Mehrfachstudiengängen der TU Dresden können auch einzelne Fächer einer Zulassungsbeschränkung unterliegen. Für den gesamten Mehrfachstudiengang gilt in dem Fall die Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge.

Fakultät  

Eine Gruppe von Wissenschaften umfassende Hochschulabteilung (Traditionelle Gliederungseinheit)

Fernstudium   

Studienform, bei der vorrangig selbständig und ohne persönliche Anwesenheit am Studienort studiert wird. Die TU Dresden bietet z. Zt. ein universitäres technisches Fernstudium im Bauingenieurwesen und im Maschinenbau an.

     


Gasthörer

Teilnehmer/-innen an Lehrveranstaltungen, die nicht eingeschriebene Studierende sind (es besteht kein Prüfungsanspruch). Die Eintragung in die Liste der Gasthörer erfolgt im Immatrikulationsamt. Achtung: Es entstehen Kosten!

Gebühren

In Sachsen werden für das Erststudium keine Gebühren erhoben. Die Sächsische Hochschulgebührenordnung regelt Sonderfälle.

grundständiger Studiengang

Ein grundständiger Studiengang ist ein Studiengang, der kein vorheriges Studium voraussetzt, sondern unmittelbar nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung begonnen werden kann.

Grundstudium   

Erster Studienabschnitt im Diplomstudiengang, der sich in der Regel über vier Semester erstreckt.

     


Hauptstudium
  

Studienabschnitt im Diplomstudiengang nach Grundstudium und Zwischenprüfung; oft können Studienrich¬tungen und/oder -schwerpunkte gewählt werden.

Hochschulstart

Service-Stelle für Hochschulzulassung, Stiftung für Hochschulzulassung Dortmund

     

Immatrikulation

Aufnahme des Bewerbers/der Bewerberin in die Liste der Studierenden an der Hochschule

Internationaler Studentenausweis

International gültiger Studentenausweis, welcher im Servicebüro des Studentenrates erhältlich ist.

     


Kanzler
   

Leiter der Universitätsverwaltung

Kolloquium   

Gesprächsrunde/Diskussion zu wissenschaftlichen Themen

Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis

Ein mit Kommentaren versehenes Verzeichnis der Lehrveranstaltungen eines Fachbereiches.

Konsekutiver Master

  1. Fachliche Fortführung und Vertiefung des vorherigen Bachelor-Studiengangs oder
  2. Fächerübergreifende Erweiterung des vorangegangenen Bachelor-Studiengangs oder
  3. Fachlich andere Ausrichtung
  4. Bachelor- und Master-Studiengänge können an verschiedenen Hochschulen, auch an unterschiedlichen Hochschularten und auch mit Phasen der Berufstätigkeit zwischen dem ersten und zweiten Abschluss konsekutiv studiert werden.

Krankenversicherung

Vor der Immatrikulation müssen Studierende nachweisen, dass sie krankenversichert sind (selbst- oder familienversichert bei Eltern oder Ehegatten).

     


Lehrveranstaltung

Kann verschieden Formen haben, z.B. Vorlesung, Seminar, Übung, Praktikum, Kurs oder Kolloquium

LEONARDO-Programm

Europäisches Austauschprogramm im Bereich Praktikum für Absolventen.

LEONARDO-Büro

Sächsisches Praktikumsbüro für Auslandspraktika

LSK   

Lehrzentrum Sprachen und Kulturen

LSKonline   

Plattform für die Einschreibung in die Sprachkurse an der TU Dresden

Losverfahren

Hat nur bei zulassungsbeschränkten Studiengängen Bedeutung. Wenn im Ergebnis des letzten Nachrückverfahrens noch Studienplätze frei bleiben, vergeben die Hochschulen diese in einem Losverfahren. Die Bewerbung dazu erfolgt formlos per E-Mail. Fristen beachten! Informationen dazu auf der Homepage des Immatrikulationsamtes

     


Master

Abschluss eines weiterführenden Studiums an einer Hochschule

Matrikel

Liste der Studierenden

Mensa

Kantine für Studierende und Hochschulmitarbeiter/-innen

Module    

Sind abgeschlossene Lehr- und Lerneinheiten, die neben Vorlesungen, Übungen und Seminaren auch Praktika und Selbststudium beinhalten.
Sie fassen Stoffgebiete zusammen, die in einem fachlichen und thematischen Zusammenhang stehen.

     


NC/ Numerus clausus

Begrenzte Zahl für die Zulassung von Bewerbern zum Studium. Übersteigt in einem Studiengang die Nachfrage der Interessenten die Kapazität der Universität wird eine begrenzte Platzzahl an Studienplätzen festgelegt.

NC-Auswahlverfahren

Hochschulinternes Auswahlverfahren nach welchem die Studienplätze vergeben werden.

NC-Wert   

Entsteht durch das Bewerbungsverfahren und ist der Wert des nach Wartezeit und Leistung jeweils zuletzt Zugelassenen.

Nebenhörer/-innen   

Studierende, die einen zweiten Studiengang oder ein Ergänzungs- bzw. Vertiefungsstudium oder Teile davon an einer zweiten Hochschule belegen. Eine Doppelimmatrikulation als Nebenhörer/-in ist nur im Ausnahmefall möglich und setzt das Einverständnis beider Hochschulen voraus.

Neu-Abiturienten

Bewerber, die ihr Abitur nach dem 16. Januar bis einschließlich 15. Juli des laufenden Jahres erworben haben.

N.N.

lat. Nomen Nominandum: "Der Name ist noch zu nennen." Wird verwendet, wenn die Person, die z.B. eine Vorlesung anbietet, noch nicht feststeht.

     


Parallelstudium

Es werden zwei Studiengänge nebeneinander studiert. (gemäß Sächs. Hochschulgesetz nur in Ausnahmefällen möglich)

Pflichtmodul

Von allen Studierenden eines Studiengangs zu absolvierendes Modul.

Praktikumsordnung

Hier sind Zeitumfang, genaue Tätigkeitsanforderung und organisatorische Bedingungen für die Praxisphase im Studium geregelt.

Promotion

Erlangung des Doktorgrades

Prüfungsamt

Regelt die organisatorische Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen

Prüfungsordnung   

Legt die Rahmenbedingungen für die Prüfungen im jeweiligen Studiengang fest.

     


Regelstudienzeit
   

Die Regelstudienzeit ist die Semesterzahl, in der das Studium absolviert werden kann, wenn der empfohlene Studienablaufplan eingehalten wird.

Rektor  

Leiter einer Hochschule - wird von den Mitgliedern des Erweiterten Senats gewählt und vertritt die Universität nach außen (Amtszeit ist 5 Jahre).

Rückmeldung   

Regelmäßig notwendige Erneuerung der Einschreibung zu Semesterbeginn

     


Schein
   

Leistungsnachweis oder Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung; oft Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung

Selfassessment

Selfassessments sind online-Beratungsinstrumente in Testform, die Studieninteressierte dabei unterstützen, ihre Eignung und Neigung für bestimmte Studienfächer zu überprüfen.

Semester   

Halbjähriger Studienabschnitt
Sommersemester: April - September
Wintersemester: Oktober - März

Semesterbeitrag   

Beitrag, den die Studierenden zu Semesterbeginn entrichten müssen. Er enthält Beiträge für das Studentenwerk, den Studentenrat und den Preis für das Semesterticket.

Semesterticket  

Wird von jedem Studierenden mit dem Semesterbeitrag bezahlt. Damit gilt der Studentenausweis als Ticket für die öffentlichen Verkehrsmittel (z. Zt. Nah- und Regionalverkehr in ganz Sachsen) ein Semester lang. Ob die Studierenden das Semesterticket wollen, wird per Abstimmung ermittelt.

Semesterwochenstunde (SWS)   

1 SWS entspricht einer Unterrichtsstunde von 45 Minuten pro Woche ein Semester lang. Die meisten Lehrveranstaltungen an der TU dauern jedoch 90 Minuten (Doppelstunden = 2 SWS).

Seminar   

Lehrveranstaltung unter Leitung eines Dozenten/einer Dozentin bzw. Assistenten/Assistentin, die die Studierenden aktiv mitgestalten.

SLUB   

Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden

Senat   

Gremium der Universität, das grundsätzliche Beschlüsse fasst (insbesondere zu Studium, Forschung und Lehre)

Staatsexamen   

Abschlussprüfung (staatliche Prüfung) in Studiengängen, die zur Ausübung von Berufen im Staatsdienst oder staatlich überwachten Berufen berechtigen.

Stipendien   

Möglichkeit der Studienfinanzierung neben dem BAföG; werden meist von Stiftungen vergeben

Studentenausweis   

Ausweiskarte für Studierende, Voraussetzung für viele Ermäßigungen

Studentenrat   

Er vertritt die Interessen der Studierenden der TU Dresden und setzt sich aus Vertretern der Fachschaftsräte zusammen.

Studentenwerk   

Eine selbständige Einrichtung öffentlichen Rechts - zuständig für die sozialen Belange der Studierenden (Wohnheim, Mensen, BAföG usw.)

Studienablaufplan   

Eine Empfehlung, in welchem Semester welche Lehrveranstaltungen absolviert werden sollten, damit das Studium innerhalb der Regelstudienzeit beendet werden kann.

Studienbuch   

Zur Immatrikulation erhält jeder Studierende ein Studienbuch. Es dient der Aufbewahrung der Scheine, die der Nachweis sind für den regelmäßigen und erfolgreichen Besuch von Praktika, Kursen oder Seminaren und es ist bei jeder Prüfungsbeantragung vorzulegen.

Studienfachberater/-innen   

In den Fakultät beauftragte Mitarbeiter zur Unterstützung der Studierenden (fachlich und organisatorisch)

Studienführer   

Die TU Dresden gibt keinen Gesamtstudienführer heraus. Einige Fachbereiche geben Studienführer für ihr Fach heraus. Informationsblätter zu einzelnen Studiengängen sind bei der Zentralen Studienberatung erhältlich. (im Studien-Infozentrum oder im Internet http://tu-dresden.de/sins).

Studiengang   

Durch Prüfungs- und Studienordnung geregeltes, auf einen bestimmten Abschluss zielendes Studium eines Faches.

Studiengebühren   

In Sachsen werden für das Erststudium keine Gebühren erhoben. Die Sächsische Hochschulgebührenordnung regelt Sonderfälle.

Studienkolleg   

Einrichtung an verschiedenen Hochschulorten, in denen sich ausländische Bewerber/-innen (mit Sekundarabschlüssen, die in Deutschland nicht zur unmittelbaren Aufnahme des Studiums berechtigen) auf die Prüfung zur Feststellung der Hochschulreife vorbereiten können.

Studienordnung   

Sie regelt die Anforderungen und den Verlauf des Studiums

Studium generale   

Ist kein Studiengang, sondern fachübergreifende und interdisziplinäre Lehrangebote für Studierende aller Fakultäten

     


Tutor
   

Studierender (meist aus dem höheren Semester), der Gruppen anleitet

Tutorium   

Von einem Tutor geleitete zusätzliche Übung oder Seminar.

     


USZ
   

Das Universitätssportzentrum unterbreitet jeweils zu Semesterbeginn ein umfangreiches Angebot zur sportlichen Betätigung. Dazu wird eine Broschüre herausgegeben

Übungen   

Übungen sind zur Anwendung des theoretisch erworbenen Wissens oder zum praktischen Anwenden einer Sprache gedacht.

     

Vergleichbare Hochschulzugangsberechtigung

Informationen zu möglichen Hochschulzugangsberechtigungen, die in Deutschland oder an deutschen Schulen im Ausland erworben wurden, und gemäß § 17 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz – SächsHSFG - zu einem Studium berechtigen, finden Sie hier... 

Vordiplom   

s. Zwischenprüfung, Voraussetzung für die Diplomprüfung

Vorlesung   

Lehrveranstaltung, bei der die Inhalte vom Dozenten/von der Dozentin aus einem Fachgebiet vorgetragen werden.

Vorlesungsverzeichnis   

Verzeichnis aller Lehrveranstaltungen, das jeweils zu Semesterbeginn erscheint und käuflich zu erwerben ist

     


Wahlpflichtmodul 
  

Aus Alternativangeboten auszuwählendes Modul

weiterführender Studiengang   

Ein weiterführender Studiengang ist ein Studiengang, der ein abgeschlossenes Studium voraussetzt.

Weiterbildender Master   

  1. Setzt qualifizierte berufspraktische Erfahrungen von i.d.R. nicht unter einem Jahr voraus.
  2. Die Inhalte des weiterführenden Master-Studiengangs berücksichtigen die beruflichen Erfahrungen und knüpfen an diese an.
  3. Qualifikationsziele berücksichtigen auch die Erfordernisse der beruflichen Praxis.
  4.  Studiengebühren können erhoben werden.

     


ZIH
   

Zentrum für Informationsdienste und Hochleistungsrechnen - zentrale Betriebseinheit der Universität, verantwortlich u. a. für verschiedene PC-Pools für Studierende

Zulassungsbeschränkt (Numerus clausus = zahlenmäßig beschränkte Zulassung)

Wenn die zu erwartende Bewerberanzahl die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze übersteigt, wird in der Sächsischen Zulassungszahlenverordnung eine Zulassungsbeschränkung für den Studiengang bzw. das Studienfach an der TU Dresden festgelegt. Das Verfahren zur Vergabe der verfügbaren Studienplätze im 1. Fachsemester erfolgt nach der Sächsischen Studienplatzvergabeordnung. Zulassungsbeschränkungen gelten als Auffüllgrenze auch in höheren Fachsemestern. Die Vergabe der ggf. wieder frei gewordenen Studienplätze erfolgt gemäß § 7 Sächsisches Hochschulzulassungsgesetz.

Zulassungsbeschränkt hochschulstart.de

Die Bewerbung und Studienplatzvergabe im 1. Fachsemester erfolgt für deutsche Bewerber, EU-Ausländer und Ausländer mit deutschem Abitur (Bildungsinländer) zentral für alle Hochschulen Deutschlands bei der Servicestelle für Hochschulzulassung in Dortmund. Den Link zum Bewerberportal findet man unter hochschulstart.de.  Die Vergabe der Studienplätze erfolgt gemäß Sächsischer Studienplatzvergabeordnung. In höheren Fachsemester gilt die Zulassungsbeschränkung weiter. Die Bewerbung und Vergabe erfolgt direkt bei der TU Dresden.

Zulassungsbeschränkt

Die Bewerbung und die Studienplatzvergabe erfolgt an der TU Dresden.

Zulassungsfrei

Für den Studiengang bzw. das Studienfach gibt es keine Studienplatzbeschränkung, d.h. alle Studieninteressierten, die über eine gültige Hochschulzugangsberechtigung verfügen und sich form- und fristgemäß beworben haben, erhalten i.d.R. einen Studienplatz. Für zulassungsfreie Studiengänge kann im betreffenden Bewerbungszeitraum keine nachträgliche Zulassungsbeschränkung festgelegt werden, wenn die erwartete Bewerberzahl höher als erwartet ausfällt.

Zulassungsfrei mit Eignungsfeststellung

In einigen Studiengängen ist neben dem Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung die Eignung für den gewünschten Studiengang bzw. das Studienfach nachzuweisen. Hierbei kann es sich z.B. um zusätzlich einzureichende Unterlagen handeln, um einen zu absolvierenden Eignungstests oder um ein Eignungsgespräch. Wichtig ist, dass Sie die Termine zur Anmeldung beachten, da diese oftmals vor den allgemein geltenden Bewerbungsterminen liegen.

Zweitstudium

Aufnahme eines vollständigen zweiten Studiums nach erfolgreichem Abschluss eines Studiums

Zwischenprüfung

Prüfung nach einem ersten Studienabschnitt (bei nicht modularisierten Studiengängen mit mind. 8 Semester Regelstudienzeit); bei Diplomstudiengängen: Vordiplom


Stand: 14.12.2012 15:24
Autor: ZSB

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