Studien- informationssystem
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Uni von A bis Z
Wissenwertes zum Studium
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Alma Mater
"Nährende Mutter" (lat. Bezeichnung für Universität)
Alt-Abiturienten
Bewerber, die ihr Abitur vor dem 16. Januar des laufenden
Jahres erworben haben.
Akademisches Auslandsamt
Einrichtung der Universität zur Wahrnehmung internationaler
Beziehungen, Betreuung ausländischer Studierender und
Förderung des Studierendenaustausches
Akkreditierung
Überprüfung und Beurteilung der Qualität von Studiengängen
durch Akkreditierungsagenturen
Arbeitsvermittlung, Studentische - STAV e. V.
Eine Arbeitsgruppe des Studentenrates hilft bei der
Jobsuche.
AQUA
Allgemeine Qualifikation zum Erwerb von
Schlüsselqualifikationen (z. B. Kommunikationsfähigkeit,
Präsentationstechniken, Teamfähigkeit)
Bachelor
erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss
BAföG
Bundesausbildungsförderungsgesetz; Möglichkeit der
Studienfinanzierung, Beantragung beim Amt für
Ausbildungsförderung beim Studentenwerk Dresden
Brückenkurse
Jeweils im September werden Kurse in Chemie, Mathematik und
Physik angeboten, die in das Fach einführen oder
Abiturkenntnisse auffrischen sollen.
Campusbüro Uni mit Kind
Zentrale Anlaufstelle für Familien an Dresdner
Hochschulen
Credit Points
Credit Points (CP) sind Leistungspunkte, mit denen der
zeitliche Arbeitsaufwand ("work load") für ein Modul angegeben
wird. Mit der bestandenen Modulprüfung erhält der/ die
Studierende neben der Prüfungsnote die Credit Points, die für
das Modul ausgewiesen sind. Ein Leistungspunkt entspricht ca.
30 Arbeitsstunden.
Dekan/-in
Aus dem Kreis der Professorinnen/Professoren für einen
bestimmten Zeitraum gewählte(r) Vorsitzende(r) einer
Fakultät
Dialogorientiertes
Serviceverfahren
Plattform zur Koordinierung der örtlichen Auswahlverfahren der
Hochschulen. Es unterstützt die Hochschulen bei ihren
Zulassungsverfahren durch den Abgleich der
Zulassungsangebote.
Diplom
Akademischer Grad / abgelegte Hochschulprüfung
Dissertation
Wissenschaftliche Arbeit zur Erlangung des Doktorgrades
Doppelstudium
s. Parallelstudium
Dozent/-in
Lehrer/-in an einer Hochschule
ECTS
European Credit Transfer System: Europäisches Punkte-system
zur Anrechnung von Studienleistungen
Eignungsfestellungsverfahren,
Eignungsprüfung/-test/-gespräch
Feststellung der Eignung für das Studium eines bestimmten
Studienganges oder Studienfaches. Anmeldetermine
erfragen!
Einführungsveranstaltung
Orientierende Veranstaltungen zu Studienbeginn; Termine werden
mit den Studienunterlagen vom Immatrikulationsamt verschickt
(Broschüre „So geht’s los“)
Einschreibung
Zwei Bedeutungen:
- Einschreibung in den Studiengang (siehe
Immatrikulation)
- Einschreibung in eine Lehrveranstaltung: z. T. erfolgt
sie online, z. T. ist keine Einschreibung erforderlich
ERASMUS
Europäisches Austauschprogramm für Studierende im Bereich
Studium (Akademisches Auslandsamt) und Praktikum
(LEONARDO-Büro)
Erweiterter Senat
Der Erweiterte Senat ist u. a. zuständig für die Wahl des
Rektors sowie für die Beschlussfassung über die Grundordnung
der TU Dresden und deren Änderungen.
Exmatrikulation
Streichung aus der Liste der Studierenden (Weggang von einer
Hochschule)
Fachschaftsrat
Vertretung der Studierenden eines Fachgebietes/einer
Fakultät
Fachsemester
Sind die in einem Studiengang und Fach absolvierten Semester
(ein halbes Jahr).
Fächerbezogen zulassungsbeschränkt
In Mehrfachstudiengängen der TU Dresden
können auch einzelne Fächer einer Zulassungsbeschränkung
unterliegen. Für den gesamten Mehrfachstudiengang gilt in dem
Fall die Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte
Studiengänge.
Fakultät
Eine Gruppe von Wissenschaften umfassende Hochschulabteilung
(Traditionelle Gliederungseinheit)
Fernstudium
Studienform, bei der vorrangig selbständig und ohne
persönliche Anwesenheit am Studienort studiert wird. Die TU
Dresden bietet z. Zt. ein universitäres technisches
Fernstudium im Bauingenieurwesen und im Maschinenbau an.
Gasthörer
Teilnehmer/-innen an Lehrveranstaltungen, die nicht
eingeschriebene Studierende sind (es besteht kein
Prüfungsanspruch). Die Eintragung in die Liste der Gasthörer
erfolgt im Immatrikulationsamt. Achtung: Es entstehen
Kosten!
Gebühren
In Sachsen werden für das Erststudium keine Gebühren erhoben.
Die Sächsische Hochschulgebührenordnung regelt
Sonderfälle.
grundständiger Studiengang
Ein grundständiger Studiengang ist ein Studiengang, der kein
vorheriges Studium voraussetzt, sondern unmittelbar nach
Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung begonnen werden
kann.
Grundstudium
Erster Studienabschnitt im Diplomstudiengang, der sich in der
Regel über vier Semester erstreckt.
Hauptstudium
Studienabschnitt im Diplomstudiengang nach Grundstudium und
Zwischenprüfung; oft können Studienrich¬tungen und/oder
-schwerpunkte gewählt werden.
Hochschulstart
Service-Stelle für Hochschulzulassung, Stiftung für
Hochschulzulassung Dortmund
Immatrikulation
Aufnahme des Bewerbers/der Bewerberin in die Liste der
Studierenden an der Hochschule
Internationaler Studentenausweis
International gültiger Studentenausweis, welcher im
Servicebüro des Studentenrates erhältlich ist.
Kanzler
Leiter der Universitätsverwaltung
Kolloquium
Gesprächsrunde/Diskussion zu wissenschaftlichen Themen
Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis
Ein mit Kommentaren versehenes Verzeichnis der
Lehrveranstaltungen eines Fachbereiches.
Konsekutiver Master
- Fachliche Fortführung und Vertiefung des vorherigen
Bachelor-Studiengangs oder
- Fächerübergreifende Erweiterung des vorangegangenen
Bachelor-Studiengangs oder
- Fachlich andere Ausrichtung
- Bachelor- und Master-Studiengänge können an verschiedenen
Hochschulen, auch an unterschiedlichen Hochschularten und
auch mit Phasen der Berufstätigkeit zwischen dem ersten und
zweiten Abschluss konsekutiv studiert werden.
Krankenversicherung
Vor der Immatrikulation müssen Studierende nachweisen, dass
sie krankenversichert sind (selbst- oder familienversichert
bei Eltern oder Ehegatten).
Lehrveranstaltung
Kann verschieden Formen haben, z.B. Vorlesung, Seminar, Übung,
Praktikum, Kurs oder Kolloquium
LEONARDO-Programm
Europäisches Austauschprogramm im Bereich Praktikum für
Absolventen.
LEONARDO-Büro
Sächsisches Praktikumsbüro für Auslandspraktika
LSK
Lehrzentrum Sprachen und Kulturen
LSKonline
Plattform für die Einschreibung in die Sprachkurse an der TU
Dresden
Losverfahren
Hat nur bei zulassungsbeschränkten Studiengängen Bedeutung.
Wenn im Ergebnis des letzten Nachrückverfahrens noch
Studienplätze frei bleiben, vergeben die Hochschulen diese in
einem Losverfahren. Die Bewerbung dazu erfolgt formlos per
E-Mail. Fristen beachten! Informationen dazu auf der Homepage
des Immatrikulationsamtes
Master
Abschluss eines weiterführenden Studiums an einer
Hochschule
Matrikel
Liste der Studierenden
Mensa
Kantine für Studierende und Hochschulmitarbeiter/-innen
Module
Sind abgeschlossene Lehr- und Lerneinheiten, die neben
Vorlesungen, Übungen und Seminaren auch Praktika und
Selbststudium beinhalten.
Sie fassen Stoffgebiete zusammen, die in einem fachlichen und
thematischen Zusammenhang stehen.
NC/ Numerus clausus
Begrenzte Zahl für die Zulassung von Bewerbern zum Studium.
Übersteigt in einem Studiengang die Nachfrage der
Interessenten die Kapazität der Universität wird eine
begrenzte Platzzahl an Studienplätzen festgelegt.
NC-Auswahlverfahren
Hochschulinternes Auswahlverfahren nach welchem die
Studienplätze vergeben werden.
NC-Wert
Entsteht durch das Bewerbungsverfahren und ist der Wert des
nach Wartezeit und Leistung jeweils zuletzt
Zugelassenen.
Nebenhörer/-innen
Studierende, die einen zweiten Studiengang oder ein
Ergänzungs- bzw. Vertiefungsstudium oder Teile davon an einer
zweiten Hochschule belegen. Eine Doppelimmatrikulation als
Nebenhörer/-in ist nur im Ausnahmefall möglich und setzt das
Einverständnis beider Hochschulen voraus.
Neu-Abiturienten
Bewerber, die ihr Abitur nach dem 16. Januar bis
einschließlich 15. Juli des laufenden Jahres erworben
haben.
N.N.
lat. Nomen Nominandum: "Der Name ist noch zu nennen." Wird
verwendet, wenn die Person, die z.B. eine Vorlesung anbietet,
noch nicht feststeht.
Parallelstudium
Es werden zwei Studiengänge nebeneinander studiert. (gemäß
Sächs. Hochschulgesetz nur in Ausnahmefällen möglich)
Pflichtmodul
Von allen Studierenden eines Studiengangs zu absolvierendes
Modul.
Praktikumsordnung
Hier sind Zeitumfang, genaue Tätigkeitsanforderung und
organisatorische Bedingungen für die Praxisphase im Studium
geregelt.
Promotion
Erlangung des Doktorgrades
Prüfungsamt
Regelt die organisatorische Vorbereitung und Durchführung von
Prüfungen
Prüfungsordnung
Legt die Rahmenbedingungen für die Prüfungen im jeweiligen
Studiengang fest.
Regelstudienzeit
Die Regelstudienzeit ist die Semesterzahl, in der das Studium
absolviert werden kann, wenn der empfohlene Studienablaufplan
eingehalten wird.
Rektor
Leiter einer Hochschule - wird von den Mitgliedern des
Erweiterten Senats gewählt und vertritt die Universität nach
außen (Amtszeit ist 5 Jahre).
Rückmeldung
Regelmäßig notwendige Erneuerung der Einschreibung zu
Semesterbeginn
Schein
Leistungsnachweis oder Bescheinigung über die erfolgreiche
Teilnahme an einer Lehrveranstaltung; oft Voraussetzung für
die Zulassung zur Prüfung
Selfassessment
Selfassessments sind online-Beratungsinstrumente in Testform,
die Studieninteressierte dabei unterstützen, ihre Eignung und
Neigung für bestimmte Studienfächer zu überprüfen.
Semester
Halbjähriger Studienabschnitt
Sommersemester: April - September
Wintersemester: Oktober - März
Semesterbeitrag
Beitrag, den die Studierenden zu Semesterbeginn entrichten
müssen. Er enthält Beiträge für das Studentenwerk, den
Studentenrat und den Preis für das Semesterticket.
Semesterticket
Wird von jedem Studierenden mit dem Semesterbeitrag bezahlt.
Damit gilt der Studentenausweis als Ticket für die
öffentlichen Verkehrsmittel (z. Zt. Nah- und Regionalverkehr
in ganz Sachsen) ein Semester lang. Ob die Studierenden das
Semesterticket wollen, wird per Abstimmung ermittelt.
Semesterwochenstunde
(SWS)
1 SWS entspricht einer Unterrichtsstunde von 45 Minuten pro
Woche ein Semester lang. Die meisten Lehrveranstaltungen an
der TU dauern jedoch 90 Minuten (Doppelstunden = 2 SWS).
Seminar
Lehrveranstaltung unter Leitung eines Dozenten/einer Dozentin
bzw. Assistenten/Assistentin, die die Studierenden aktiv
mitgestalten.
SLUB
Sächsische Landesbibliothek - Staats- und
Universitätsbibliothek Dresden
Senat
Gremium der Universität, das grundsätzliche Beschlüsse fasst
(insbesondere zu Studium, Forschung und Lehre)
Staatsexamen
Abschlussprüfung (staatliche Prüfung) in Studiengängen, die
zur Ausübung von Berufen im Staatsdienst oder staatlich
überwachten Berufen berechtigen.
Stipendien
Möglichkeit der Studienfinanzierung neben dem BAföG; werden
meist von Stiftungen vergeben
Studentenausweis
Ausweiskarte für Studierende, Voraussetzung für viele
Ermäßigungen
Studentenrat
Er vertritt die Interessen der Studierenden der TU Dresden und
setzt sich aus Vertretern der Fachschaftsräte zusammen.
Studentenwerk
Eine selbständige Einrichtung öffentlichen Rechts - zuständig
für die sozialen Belange der Studierenden (Wohnheim, Mensen,
BAföG usw.)
Studienablaufplan
Eine Empfehlung, in welchem Semester welche
Lehrveranstaltungen absolviert werden sollten, damit das
Studium innerhalb der Regelstudienzeit beendet werden
kann.
Studienbuch
Zur Immatrikulation erhält jeder Studierende ein Studienbuch.
Es dient der Aufbewahrung der Scheine, die der Nachweis sind
für den regelmäßigen und erfolgreichen Besuch von Praktika,
Kursen oder Seminaren und es ist bei jeder Prüfungsbeantragung
vorzulegen.
Studienfachberater/-innen
In den Fakultät beauftragte Mitarbeiter zur Unterstützung der
Studierenden (fachlich und organisatorisch)
Studienführer
Die TU Dresden gibt keinen Gesamtstudienführer heraus. Einige
Fachbereiche geben Studienführer für ihr Fach heraus.
Informationsblätter zu einzelnen Studiengängen sind bei der
Zentralen Studienberatung erhältlich. (im Studien-Infozentrum
oder im Internet http://tu-dresden.de/sins).
Studiengang
Durch Prüfungs- und Studienordnung geregeltes, auf einen
bestimmten Abschluss zielendes Studium eines Faches.
Studiengebühren
In Sachsen werden für das Erststudium keine Gebühren erhoben.
Die Sächsische Hochschulgebührenordnung regelt
Sonderfälle.
Studienkolleg
Einrichtung an verschiedenen Hochschulorten, in denen sich
ausländische Bewerber/-innen (mit Sekundarabschlüssen, die in
Deutschland nicht zur unmittelbaren Aufnahme des Studiums
berechtigen) auf die Prüfung zur Feststellung der
Hochschulreife vorbereiten können.
Studienordnung
Sie regelt die Anforderungen und den Verlauf des
Studiums
Studium generale
Ist kein Studiengang, sondern fachübergreifende und
interdisziplinäre Lehrangebote für Studierende aller
Fakultäten
Tutor
Studierender (meist aus dem höheren Semester), der Gruppen
anleitet
Tutorium
Von einem Tutor geleitete zusätzliche Übung oder
Seminar.
USZ
Das Universitätssportzentrum unterbreitet jeweils zu
Semesterbeginn ein umfangreiches Angebot zur sportlichen
Betätigung. Dazu wird eine Broschüre herausgegeben
Übungen
Übungen sind zur Anwendung des theoretisch erworbenen Wissens
oder zum praktischen Anwenden einer Sprache gedacht.
Vergleichbare Hochschulzugangsberechtigung
Informationen zu möglichen Hochschulzugangsberechtigungen,
die in Deutschland oder an deutschen Schulen im Ausland
erworben wurden, und gemäß § 17 Sächsisches
Hochschulfreiheitsgesetz – SächsHSFG - zu einem Studium
berechtigen, finden Sie hier...
Vordiplom
s. Zwischenprüfung, Voraussetzung für die Diplomprüfung
Vorlesung
Lehrveranstaltung, bei der die Inhalte vom Dozenten/von der
Dozentin aus einem Fachgebiet vorgetragen werden.
Vorlesungsverzeichnis
Verzeichnis aller Lehrveranstaltungen, das jeweils zu
Semesterbeginn erscheint und käuflich zu erwerben ist
Wahlpflichtmodul
Aus Alternativangeboten auszuwählendes Modul
weiterführender
Studiengang
Ein weiterführender Studiengang ist ein Studiengang, der ein
abgeschlossenes Studium voraussetzt.
Weiterbildender Master
- Setzt qualifizierte berufspraktische Erfahrungen von
i.d.R. nicht unter einem Jahr voraus.
- Die Inhalte des weiterführenden Master-Studiengangs
berücksichtigen die beruflichen Erfahrungen und knüpfen an
diese an.
- Qualifikationsziele berücksichtigen auch die
Erfordernisse der beruflichen Praxis.
- Studiengebühren können erhoben werden.
ZIH
Zentrum für Informationsdienste und Hochleistungsrechnen -
zentrale Betriebseinheit der Universität, verantwortlich u. a.
für verschiedene PC-Pools für Studierende
Zulassungsbeschränkt (Numerus clausus = zahlenmäßig
beschränkte Zulassung)
Wenn die zu erwartende Bewerberanzahl
die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze
übersteigt, wird in der Sächsischen
Zulassungszahlenverordnung eine Zulassungsbeschränkung für
den Studiengang bzw. das Studienfach an der TU Dresden
festgelegt. Das Verfahren zur Vergabe der verfügbaren
Studienplätze im 1. Fachsemester erfolgt nach der Sächsischen
Studienplatzvergabeordnung. Zulassungsbeschränkungen gelten
als Auffüllgrenze auch in höheren Fachsemestern. Die Vergabe
der ggf. wieder frei gewordenen Studienplätze erfolgt gemäß §
7 Sächsisches Hochschulzulassungsgesetz.
Zulassungsbeschränkt hochschulstart.de
Die Bewerbung und Studienplatzvergabe im
1. Fachsemester erfolgt für deutsche Bewerber, EU-Ausländer
und Ausländer mit deutschem Abitur (Bildungsinländer) zentral
für alle Hochschulen Deutschlands bei der Servicestelle für
Hochschulzulassung in Dortmund. Den Link zum Bewerberportal
findet man unter hochschulstart.de. Die
Vergabe der Studienplätze erfolgt gemäß Sächsischer
Studienplatzvergabeordnung. In höheren Fachsemester gilt die
Zulassungsbeschränkung weiter. Die Bewerbung und Vergabe
erfolgt direkt bei der TU Dresden.
Zulassungsbeschränkt
Die Bewerbung und die
Studienplatzvergabe erfolgt an der TU Dresden.
Zulassungsfrei
Für den Studiengang bzw. das Studienfach
gibt es keine Studienplatzbeschränkung, d.h. alle
Studieninteressierten, die über eine gültige
Hochschulzugangsberechtigung verfügen und sich form- und
fristgemäß beworben haben, erhalten i.d.R. einen
Studienplatz. Für zulassungsfreie Studiengänge kann im
betreffenden Bewerbungszeitraum keine nachträgliche
Zulassungsbeschränkung festgelegt werden, wenn die erwartete
Bewerberzahl höher als erwartet ausfällt.
Zulassungsfrei mit Eignungsfeststellung
In einigen Studiengängen ist neben dem
Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung die Eignung für den
gewünschten Studiengang bzw. das Studienfach nachzuweisen.
Hierbei kann es sich z.B. um zusätzlich einzureichende
Unterlagen handeln, um einen zu absolvierenden Eignungstests
oder um ein Eignungsgespräch. Wichtig ist, dass Sie die
Termine zur Anmeldung beachten, da diese oftmals vor den
allgemein geltenden Bewerbungsterminen liegen.
Zweitstudium
Aufnahme eines vollständigen zweiten Studiums nach
erfolgreichem Abschluss eines Studiums
Zwischenprüfung
Prüfung nach einem ersten Studienabschnitt (bei nicht
modularisierten Studiengängen mit mind. 8 Semester
Regelstudienzeit); bei Diplomstudiengängen: Vordiplom
Stand:
14.12.2012 15:24
Autor:
ZSB
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