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Fragen und Antworten zur Schüleruniversität

Allgemeines


1.    [Was ist die Schüleruniversität?]
2.    [Wie lange dauert die Schüleruni?]
3.    [Welche Voraussetzungen brauche ich, um teilnehmen zu können?]
4.    [Gibt es eine gesetzliche Grundlage für die Schüleruni?]
5.    [Wie viele Schüler/innen nehmen teil?]

Lehrveranstaltungen


6.      [Was sind Lehrveranstaltungen?]
7.      [Gibt es extra Lehrveranstaltungen für Frühstudierende?]
8.      [Wie lange dauern Lehrveranstaltungen?]
9.      [In welchem Zeitraum finden die Lehrveranstaltungen statt?]
10.    [Wie viele Lehrveranstaltungen kann ich wählen?]
11.    [Was kann ich unternehmen, wenn ich keine passende Lehrveranstaltung in meinem Wunschstudiengang finde?]
12.    [Was kann ich unternehmen, wenn mein Wunschstudiengang nicht angeboten wird?]

Bewerbung


13.    [Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?]
14.    [Welche Unterlagen muss ich bei meiner Bewerbung einreichen?]
15.    [Worauf muss ich bei der Erstellung meines Motivationsschreibens achten?]

Studienbeginn


16.    [Gibt es zu Beginn des Frühstudiums eine zentrale Veranstaltung?]
17.    [Gibt es noch andere Frühstudierende in meiner Lehrveranstaltung?]
18.    [Wie finde ich den Hörsaal?]

Im Studium


19.    [An wen kann ich mich bei fachlichen Fragen wenden?]
20.    [Wie weise ich nach, dass ich die Lehrveranstaltungen besucht habe?]
21.    [Was passiert, wenn ich an einer Veranstaltung aufgrund von Krankheit oder Urlaub nicht teilnehmen kann?]
22.    [Wie kann ich den verpassten Unistoff nachholen?]
23.    [Welche Tipps geben Frühstudierende aus älteren Semestern den Erstsemestlern?]
24.    [Kann ich die Mensa zum Studentenpreis nutzen?]
25.    [Ich wohne außerhalb Dresdens und muss die Anfahrt zur TU selbst zahlen. Werden meine Fahrtkosten erstattet?]

Prüfungsleistungen


26.    [Kann ich als Frühstudierende/r auch eine Prüfungsleistung oder Teilleistung erbringen?]
27.    [Ich möchte eine Klausur mitschreiben, wie melde ich mich an?]
28.    [Wie erfahre ich von meinem Klausurergebnis und woher bekomme ich den Leistungsnachweis?]
29.    [Wozu dient mir der Leistungsnachweis?]

Semesterende


30.    [Das Semester ist vorbei, wie geht es weiter?]
31.    [Bekomme ich eine Bescheinigung über meine Teilnahme?]

Kontakt


32.    [Ich habe weitere Fragen, an wen kann ich mich wenden?]


    

ALLGEMEINES

1.    Was ist die Schüleruniversität?
Die Schüleruniversität, kurz Schüleruni, gibt interessierten Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, bereits vor dem Abitur zu studieren. Dies ist kein Vollzeitstudium wie bei Studierenden, sondern Sie besuchen ein Semester lang neben der Schule eine oder zwei Lehrveranstaltung/en pro Woche. In dieser Zeit sind Sie als Frühstudierende/r in einem Studiengang immatrikuliert und können an Prüfungen teilnehmen und Leistungsnachweise erwerben. Diese können Sie sich in einem späteren Studium an der TU Dresden anerkennen lassen.

     

2.    Wie lange dauert die Schüleruni?
Die Teilnahme an der Schüleruni läuft über mindestens ein Semester. Entweder studieren Sie im Wintersemester von Oktober bis März oder im Sommersemester von April bis September. Allerdings läuft die Vorlesungszeit jeweils nur über circa 15 Wochen. Wenn Sie länger als ein Semester studieren möchten, ist eine erneute Bewerbung nötig. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie in demselben oder einem anderen Studiengang studieren möchten.

     

3.    Welche Voraussetzungen brauche ich, um teilnehmen zu können?
Die Schüleruni richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II und an Gymnasiasten der Klassen 9 und 10. Insbesondere Schülerinnen und Schüler, die bereits in der Schule selbständig und zielorientiert arbeiten, möchte die Schüleruni zusätzlich fördern. Außerdem sind die individuelle Motivation, das Interesse am Fach und die Fähigkeit, sich seine Zeit für die Vor- und Nachbereitung der universitären Veranstaltung/en und das Nachholen des verpassten Schulstoffs selbst einzuteilen, maßgebend.

     

4.    Gibt es eine gesetzliche Grundlage für die Schüleruni?
Mit Inkrafttreten desSächsischen Hochschulgesetzes (SächsHSG) vom 10.12.2008 zum 01.01.2009 sind Teilnehmer/innen der Schüleruniversität als Frühstudierende immatrikuliert. Paragraph 19 besagt: „Ein Schüler, der nach dem einvernehmlichen Urteil von Schule und Hochschule eine besondere Begabung aufweist, kann als Frühstudierender zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen zugelassen werden. […] Erzielte Studien- und Prüfungsleistungen sind auf Antrag in einem späteren Studium anzuerkennen, wenn sie dortigen Erfordernissen gleichwertig sind.“ Damit sind Sie als Frühstudierende/r bei der Unfallkasse Sachsen unfallversichert. Auch in anderen Bundesländern bilden die jeweils für das Land gültigen Hochschulgesetze die Grundlage für die dortigen Schülerunis.
Die Ordnung der Schüleruniversität regelt die Durchführung der Schüleruniversität.

     

5.    Wie viele Schüler/innen nehmen teil?
Während im Wintersemester durchschnittlich 50 Frühstudierende eingeschrieben sind, nehmen im Sommersemester circa 35 Schülerinnen und Schüler teil. Sie belegen verschiedene Studiengänge und Lehrveranstaltungen. In besonders beliebten Lehrveranstaltungen studieren mehrere Schülerinnen und Schüler gemeinsam.

     

LEHRVERANSTALTUNGEN

6.    Was sind Lehrveranstaltungen?
Die häufigsten Lehrveranstaltungsformen sind Vorlesung, Seminar, Übung, Tutorium und Praktikum. Diese können einzeln stattfinden oder in Kombination. So kann zum Beispiel eine Lehrveranstaltung zwei Doppelstunden Vorlesung und zusätzlich eine Doppelstunde Übung pro Woche umfassen. Bei einer Vorlesung trägt der Dozent bzw. die Dozentin den Stoff größtenteils mit Unterstützung verschiedener Medien vor. Für Fragen zum Thema ist meist nur im Anschluss an die Veranstaltung oder in seiner/ihrer Sprechstunde Zeit. Übungen und Tutorien finden begleitend zur Vorlesung vorwiegend im kleineren Rahmen statt. Sie dienen der Vertiefung und Anwendung des in der Vorlesung gehörten Stoffs. Übungen werden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiten der Dozenten geleitet. Tutorien werden von Studierenden aus höheren Semestern durchgeführt. Bei beiden Veranstaltungsformen ist die aktive Mitarbeit der Teilnehmer/innen gefragt. Während eine Vorlesung nur zu einer Zeit angeboten wird, finden Übungen und Tutorien zu mehreren Terminen statt. Die Frühstudierenden können sich für eine geeignete Zeit einschreiben. Die genauen Zeiten werden meist zu Beginn des Semesters in der dazugehörigen Vorlesung bzw. im Internet veröffentlicht.

     

7.    Gibt es extra Lehrveranstaltungen für Frühstudierende?
Für Schülerinnen und Schüler finden keine Sonderveranstaltungen statt. Sie nehmen wie Studierende am regulären Lehrveranstaltungsbetrieb der Uni teil. Dafür „öffnen“ die Fachbereiche einzelne geeignete Lehrveranstaltungen, die dann gesammelt im Lehrveranstaltungsangebot der Schüleruni im Januar bzw. Juli auf der Internetseite veröffentlicht werden.

     

8.    Wie lange dauern Lehrveranstaltungen?
Fast alle Lehrveranstaltungen werden an der Universität als Doppelstunden, die insgesamt 90 Minuten dauern, nach folgendem Zeitraster gehalten:

1. Doppelstunde    07.30 bis 09.00 Uhr
2. Doppelstunde    09.20 bis 10.50 Uhr
3. Doppelstunde    11.10 bis 12.40 Uhr
4. Doppelstunde    13.00 bis 14.30 Uhr
5. Doppelstunde    14.50 bis 16.20 Uhr
6. Doppelstunde    16.40 bis 18.10 Uhr
7. Doppelstunde    18.30 bis 20.00 Uhr

Manche Lehrveranstaltungen finden im 14-tägigen Rhythmus statt. Diese sind gekennzeichnet mit dem Zusatz „gerade Woche“ oder „ungerade Woche" bezogen auf die gerade oder ungerade Kalenderwoche.

     

9.    In welchem Zeitraum finden die Lehrveranstaltungen statt?
Ein Studienjahr besteht aus Winter- und Sommersemester. Das Wintersemester beginnt am 01. Oktober und endet am 31. März, das Sommersemester geht vom 1. April bis 30. September. Die Vorlesungszeit, in welcher die Lehrveranstaltungen stattfinden, beginnt in der zweiten Oktoberwoche bzw. in der ersten Aprilwoche und umfasst circa 15 Wochen. Daran schließt sich die vorlesungsfreie Zeit an, in welcher die Prüfungen stattfinden.

     

10.    Wie viele Lehrveranstaltungen kann ich wählen?
Je nach persönlichem Zeitrahmen können Sie eine oder mehrere Lehrveranstaltung/en belegen. Dabei kann es sich auch um Lehrveranstaltungen in verschiedenen Studiengängen handeln. Sie sollten jedoch den Umfang jeder Lehrveranstaltung beachten. Dieser kann zwischen einer Doppelstunde Vorlesung pro Woche bis zu zwei oder drei Doppelstunden Vorlesung plus beispielsweise eine Übung variieren. Neben der Anwesenheitszeit in der Lehrveranstaltung können zusätzlich eine Nachbereitungszeit, Hausaufgaben und/oder die Vorbereitung für die Prüfung hinzukommen. Wenn die Lehrveranstaltung nicht nachmittags, sondern während der Unterrichtszeit stattfindet, verpassen Sie auch Schulstoff, den Sie eigenständig nachholen müssen – eventuell in einem Fach, das Sie nicht so gut beherrschen. Insgesamt bedeuten damit Schule und Studium zur gleichen Zeit einen hohen Aufwand für Sie.

     

11.    Was kann ich unternehmen, wenn ich keine passende Lehrveranstaltung in meinem Wunschstudiengang finde?
Wenn Sie thematisch oder zeitlich keine passende Lehrveranstaltung in Ihrem, im Angebot vorhandenen, Wunschstudiengang finden, können Sie sich an die Projektkoordination wenden. In Absprache mit dem Fachbereich ist es im Einzelfall möglich, andere Lehrveranstaltungen zu wählen.

     

12.    Was kann ich unternehmen, wenn mein Wunschstudiengang nicht angeboten wird?
Aus organisatorischen Gründen kann die Auswahl an Studiengängen von Semester zu Semester variieren. Zwölf der vierzehn Fakultäten beteiligen sich inzwischen an der Schüleruni und „öffnen“ Veranstaltungen in über 30 Studiengängen. Jedoch bieten nicht alle Fachbereiche Lehrveranstaltungen an. Wenn Sie Interesse an einem bei der Schüleruni nicht angebotenen Studiengang oder Studienfach der TU Dresden haben, nehmen Sie Kontakt zur Projektkoordination auf. Im Einzelfall können Absprachen mit dem jeweiligen Fachbereich getroffen werden. Dies gilt jedoch nicht für die ZVS-Studiengänge Medizin und Zahnmedizin. Aufgrund der begrenzten Studienplätze können sie nicht in das Angebot der Schüleruni aufgenommen werden.

   

BEWERBUNG

13.    Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?
Die Bewerbungszeiten im Winter- und Sommersemester variieren aufgrund der Orientierung an den sächsischen Schulferien. Die aktuellen Termine sind im Internet zu finden.
Bis zum letzten Tag des Bewerbungszeitraums (es gilt der Poststempel der Zentralen Poststelle der TU Dresden) müssen die Bewerbungsunterlagen vollständig bei der Zentralen Studienberatung eingegangen sein. Nach Eingang der Bewerbung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Die Bewerbungsunterlagen werden im Original an die jeweiligen Fachbereiche zur Aufnahmeentscheidung weitergeleitet. Jede Prüfung der Unterlagen ist eine Einzelfallprüfung. Ende März bzw. Ende September bekommen alle Bewerberinnen und Bewerber per E-Mail einen Bescheid, ob sie zum Frühstudium zugelassen sind.

     

14.    Welche Unterlagen muss ich bei meiner Bewerbung einreichen?
In den Bewerbungsunterlagen bringen Sie Ihre persönliche Eignung und Motivation zum Frühstudium zum Ausdruck. Zur Bewerbung gehört das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular (im Januar bzw. Juli zum Download auf der Internetseite veröffentlicht) inklusive einer Bestätigung der Schule, d. h. die Schulleitung muss Ihre Teilnahme an der Schüleruni genehmigen. Des Weiteren benötigen Sie ein Empfehlungsschreiben Ihres Fachlehrers – z. B. vom Physiklehrer, wenn Sie sich im Studiengang Elektrotechnik bewerben. Außerdem sind ein Motivationsschreiben, ein tabellarischer Lebenslauf und eine Kopie des letzten Zeugnisses einzureichen.
Frühstudierende, die sich für ein Fortsetzungssemester im selben Studiengang bewerben, reichen nur das Bewerbungsformular inklusive Bestätigung der Schulleitung sowie eine Kopie des letzten Zeugnisses ein.

     

15 .    Worauf muss ich bei der Erstellung meines Motivationsschreibens achten?
Das Motivationsschreiben sollte Ihre Motivation beinhalten, warum Sie am Frühstudium teilnehmen möchten. Außerdem ist es wichtig, Gründe für die Wahl Ihres Studienganges zu nennen. Weitere Aspekte könnten Ihr Berufswunsch, Ihre Erwartungen an das Frühstudium, Ihre Vorstellungen zur Bewältigung der Anforderungen oder auch Fragen, die Sie hinsichtlich der Fachrichtung beschäftigen, sein. Bewerben Sie sich für mehrere Fachrichtungen, sollten Sie sich auch in Ihrem Motivationsschreiben auf jedes dieser Fächer beziehen. Das Schreiben ist übersichtlich und ansprechend zu gestalten. Dabei spielt der Inhalt ebenso eine Rolle wie das generelle Erscheinungsbild. Deshalb sollte Ihr Motivationsschreiben auch Datum, Betreffzeile, Anrede sowie Ihre Unterschrift beinhalten. Außerdem empfiehlt es sich, das Schreiben am PC zu verfassen und dabei eine DIN-A4-Seite nicht zu überschreiten.  Achten Sie auch auf Grammatik und Rechtschreibung.

 

    

STUDIENBEGINN

16.    Gibt es zu Beginn des Frühstudiums eine zentrale Veranstaltung?
Mit dem Bescheid über die Zulassung zum Frühstudium bekommen Sie auch eine Einladung zu einer Einführungsveranstaltung. Diese findet meist eine Woche vor Beginn der Lehrveranstaltungen statt. In der Einführungsveranstaltung lernen Sie die anderen Frühstudierenden des Semesters sowie Ihre Ansprechpartner/innen kennen. Zudem bekommen Sie Informationen zur Organisation Ihres Frühstudiums.

     

17.    Gibt es noch andere Frühstudierende in meiner Lehrveranstaltung?
Für einige Veranstaltungen bewerben sich mehrere Schüler/innen. Sie werden diese auch gemeinsam besuchen. Damit wir Ihnen den Austausch untereinander vereinfachen, bieten wir die Weitergabe der Namen und E-Mail-Adressen aller Frühstudierenden einer Lehrveranstaltung an. Wenn Sie es wünschen, dass Ihre Kontaktdaten per E-Mail an andere Schüler/innen derselben Veranstaltung weitergegeben werden, dann vermerken Sie dies auf dem Bewerbungsformular.

     

18.    Wie finde ich den Hörsaal?
Ein Lageplan des TU-Campus ist zu finden unter: http://tu-dresden.de/service/lageplaene. Zur gezielten Suche der Räume in den Gebäuden dient der Campus-Navigator: https://navigator.tu-dresden.de/newnav/ .
Beachten Sie, dass die Lehrveranstaltungen nicht zwingend in den Gebäuden stattfinden, wo der Fachbereich seinen Sitz hat.

    

IM STUDIUM

19.    An wen kann ich mich bei fachlichen Fragen wenden?
Die wichtigsten Ansprechpartner/innen bei Fragen zum Vorlesungsstoff sind die Dozentin oder der Dozent der Vorlesung sowie Ihre Mitstudierenden. Frühstudierende aus älteren Semestern empfehlen, dass Sie Studierende ansprechen, wenn Sie Fragen oder Probleme während des Semesters haben. Dadurch ergibt sich bei Bedarf auch die Möglichkeit, sich einer Lerngruppe anzuschließen. Sie können sich auch an Studierende des Fachschaftsrats wenden. Eine Übersicht mit Links zu den Fachschaften finden Sie hier: http://www.stura.tu-dresden.de/fachschaften.
Darüber hinaus ist auch immer Ihr/e Fachkoordinator/in Ansprechpartner/in bei fachlichen und organisatorischen Belangen in Ihrem Studiengang. Eine Liste der zuständigen Fachkoordinatorinnen und  -koordinatoren erhalten Sie in der Einführungsveranstaltung. Die Gruppe des Schülermentoring steht ebenfalls für Rückfragen zur Verfügung.

     

20.    Wie weise ich nach, dass ich die Lehrveranstaltungen besucht habe?
Für den Besuch der Lehrveranstaltungen sind Sie durch die Bestätigung der Schule vom Unterricht freigestellt und daher verpflichtet, regelmäßig an ihnen teilzunehmen. Gegenüber der Projektkoordination müssen Sie die Teilnahme zwar nicht nachweisen, aber sprechen Sie mit Ihrer Schule ab, ob und in welcher Form Sie Ihre Anwesenheit ggf. nachweisen müssen.

     

21.    Was passiert, wenn ich an einer Veranstaltung aufgrund von Krankheit oder Urlaub nicht teilnehmen kann?
Falls Sie z. B. durch Krankheit, Leistungskontrollen oder Schulferien nicht an der Lehrveranstaltung teilnehmen können, müssen Sie sich an der Universität nicht entschuldigen. Bei Krankheit melden Sie sich wie gewohnt in Ihrer Schule krank. Falls Sie vor Ende der Vorlesungszeit Ihr Frühstudium beenden (müssen), teilen Sie dies per E Mail der Projektkoordination mit. Außerdem benachrichtigen Sie die Schulleitung sowie Ihre Fachlehrerin bzw. Ihren Fachlehrer.

     

22.    Wie kann ich den verpassten Unistoff nachholen?
Dafür wenden Sie sich am besten an den Dozenten bzw. an die Dozentin oder an Mitstudierende der Lehrveranstaltung. Von ihnen können Sie sich Hinweise zum Skript, Mitschriften oder Literaturtipps holen.

     

23.    Welche Tipps geben Frühstudierende aus älteren Semestern den Erstsemestlern?
Schülerinnen und Schüler, die bereits über mehrere Semester ein Frühstudium absolvieren, geben Frühstudierenden im ersten Semester folgende Tipps: Setzen Sie sich im Hörsaal am besten in eine der vorderen Reihen, da bekommen Sie von Anfang an mehr mit. Wenn Skripte zur Vorlesung online gestellt werden (davon erfahren Sie zu Semesterbeginn), ist es hilfreich, sich das Skript vor jeder Vorlesung auszudrucken und mitzunehmen. Damit können Sie die Vorlesung gut verfolgen und gezielt mitschreiben. Auch wenn zu Beginn alles schwierig und unverständlich erscheint, verzweifeln Sie nicht, sondern bleiben Sie dabei. Sollte es an die Prüfungsvorbereitung gehen, raten erfahrene Frühstudierende, zeitig mit Lernen anzufangen und alte Prüfungsaufgaben zu studieren. Diese bekommen Sie beispielsweise beim Fachschaftsrat.

     

24.    Kann ich die Mensa zum Studentenpreis nutzen?
Auf dem Campus gibt es mehrere Mensen und Cafeterien, die Sie nutzen können. Für das Mittagessen und den Erwerb von Speisen und Getränken aus den Cafeterien zahlen Sie den Gästepreis. Standorte und Öffnungszeiten der Mensen und Cafeterien finden Sie unter: http://www.studentenwerk-dresden.de/mensen/mensen_cafeterien.html.

     

25.    Ich wohne außerhalb Dresdens und muss die Anfahrt zur TU selbst zahlen. Werden meine Fahrtkosten erstattet?
Ob und in welcher Höhe Fahrtkosten erstattet werden, wird in jedem Semester neu festgelegt und den Frühstudierenden spätestens in der Einführungsveranstaltung mitgeteilt. Für eine Erstattung sammeln Sie Ihre Belege für die Fahrten zur TU Dresden und zurück und reichen diese mit einem Antragsformular bei der Projektkoordination ein. Das Formular erhalten Sie bei Bedarf ebenfalls in der Einführungsveranstaltung.

    

PRÜFUNGsleistungen

26.    Kann ich als Frühstudierende/r auch eine Prüfungsleistung oder Teilleistung erbringen?
Sie können als Frühstudierende/r freiwillig Teilprüfungen oder Prüfungen absolvieren. Diese finden je nach Art schon während des Semesters und/oder nach Ende der Vorlesungszeit statt. Prüfungsvorleistungen, Teilleistungen oder Prüfungsleistungen sind z. B. eine Klausur, Hausaufgaben, ein Beleg, ein Referat, eine Hausarbeit oder auch eine mündliche Prüfung. Bei Bestehen bekommen Sie am Ende des Semesters einen Leistungsnachweis über die erbrachte Prüfungsleistung oder Teilleistung vom Prüfungsamt der Fachrichtung ausgestellt.

     

27.    Ich möchte eine Klausur mitschreiben, wie melde ich mich an?
Zu Beginn des Semesters werden alle Frühstudierenden den zuständigen Prüfungsämtern gemeldet. Die Prüfungsämter regeln die organisatorische Vorbereitung und Durchführung der Prüfungen. Für die Klausurteilnahme oder ggf. auch bei einer mündlichen Prüfung melden Sie sich je nach Fachbereich bei Ihrem Prüfungsamt oder bei der Dozentin bzw. dem Dozenten Ihrer Lehrveranstaltung an. Eine Übersicht zu Modalitäten der Prüfungsanmeldung für Frühstudierende erhalten Sie in der Einführungsveranstaltung.
Eine Liste der Prüfungsämter finden Sie unter: http://tu-dresden.de/studium/organisation/pruefungsaemter.

     

28.    Wie erfahre ich von meinem Klausurergebnis und woher bekomme ich den Leistungsnachweis?
Die Prüfungsämter geben in der Regel Auskunft über die Ergebnisse von Klausuren. Den Nachweis über Ihre erbrachte Prüfungs(teil)leistung erhalten Sie entweder im Prüfungsamt oder vom Dozenten bzw. von der Dozentin Ihrer Lehrveranstaltung. In einigen Fachbereichen kümmern sich auch die Fachkoordinatorinnen und -koordinatoren um die Aushändigung der Leistungsnachweise. Eine Übersicht zu den Vergabemodalitäten der Leistungsnachweise erhalten Sie in der Einführungsveranstaltung.

    

29.    Wozu dient mir der Leistungsnachweis?
Nach dem Sächsischen Hochschulgesetz (SächsHSG) vom 10.12.2008 können Studien- und Prüfungsleistungen in einem späteren Studium auf Antrag anerkannt werden, wenn sie dortigen Erfordernissen gleichwertig sind. Wenn Sie also ein Studium an der TU Dresden oder einer anderen sächsischen Hochschule aufnehmen, können Sie nach erfolgter Immatrikulation die Leistungsnachweise beim zuständigen Prüfungsausschuss einreichen. Sind die erbrachten Leistungen aus dem Frühstudium mit denen im Vollzeitstudiengang vergleichbar, werden sie angerechnet und Sie müssen sie nicht noch einmal erbringen. Dadurch können Sie Ihr Studium zu Beginn beschleunigen. Bei einem Studium an einer Hochschule in einem anderen Bundesland müssen Sie sich über die jeweiligen Regelungen im Hochschulgesetz und an der Hochschule informieren. In folgenden Bundesländern ist die Anerkennung der Studien- und Prüfungsleistungen im Frühstudium bereits in den Hochschulgesetzen geregelt: Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen.
Der Nachweis über ein erfolgreiches Frühstudium kann Ihnen auch bei der Bewerbung in Studiengängen mit Auswahlverfahren oder bei Stipendien zu Gute kommen.

    

SEMESTERENDE

30.    Das Semester ist vorbei, wie geht es weiter?
Zum Ende des Semesters erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung bzw. nach Absolvieren einer Prüfung ein Zertifikat. Diese werden geschlossen an Ihre Schule geschickt und Ihnen von der Schulleitung übergeben. Außerdem bekommen Sie einen Fragebogen zugeschickt, in dem wir Sie für unsere Evaluation um Angaben zu Ihrem Frühstudium bitten. Wenn Sie weiterhin an der Schüleruniversität teilnehmen möchten, können Sie sich für das darauffolgende Semester erneut zum Frühstudium bewerben.

     

31.    Bekomme ich eine Bescheinigung über meine Teilnahme?
Für den Besuch der Lehrveranstaltungen bekommen Sie über Ihre Schule eine Teilnahmebescheinigung zugeschickt. Wenn Sie zudem die Prüfung erfolgreich absolviert haben und eine Kopie des Leistungsnachweises bei der Projektkoordination eingereicht haben, erhalten Sie ein Zertifikat.

    

KONTAKT



32.    Ich habe weitere Fragen, an wen kann ich mich wenden?

Bei vor allem organisatorischen Fragen zur Schüleruniversität wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartnerinnen der Zentralen Studienberatung:

Katarina Stein
Projektleiterin     

Tel.:
0351 / 463-33319
E-Mail:
Katarina.Stein@tu-dresden.de
Adresse:
Mommsenstr. 7, Zi. 27         
Sprechzeit:
nach Vereinbarung
Claudia Kramer
Projektkoordinatorin

Tel.:
0351 / 463-39783
E-Mail:
schueleruniversitaet@tu-dresden.de
Adresse:
Mommsenstr. 7, Zi. 28
Sprechzeit: Sprechzeit nach Vereinbarung

    

Last modified: 25.03.2013 10:17
Author: ZSB

contact

Central Student Information and Counselling Services

Katarina Stein
Project management

Claudia Kramer
Project coordination

Phone: +49 351 463-39783 /-33403
Fax: +49 351 463-36157
schueleruniversitaet@
tu-dresden.de


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Mommsenstraße 7,
1. Etage, Zi. 12

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TU Dresden
Zentrale Studienberatung
Schüleruniversität
01062 Dresden