Allgemeines
1. [Was ist die Schüleruniversität?]
2. [Wie lange dauert die Schüleruni?]
3. [Welche Voraussetzungen brauche ich, um teilnehmen
zu können?]
4. [Gibt es eine gesetzliche Grundlage für die
Schüleruni?]
5. [Wie viele Schüler/innen nehmen teil?]
Lehrveranstaltungen
6. [Was sind Lehrveranstaltungen?]
7. [Gibt es extra Lehrveranstaltungen für
Frühstudierende?]
8. [Wie lange dauern Lehrveranstaltungen?]
9. [In welchem Zeitraum finden die Lehrveranstaltungen
statt?]
10. [Wie viele Lehrveranstaltungen kann ich
wählen?]
11. [Was kann ich unternehmen, wenn ich keine passende
Lehrveranstaltung in meinem Wunschstudiengang
finde?]
12. [Was kann ich unternehmen, wenn mein
Wunschstudiengang nicht angeboten wird?]
Bewerbung
13. [Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?]
14. [Welche Unterlagen muss ich bei meiner Bewerbung
einreichen?]
15. [Worauf muss ich bei der Erstellung meines
Motivationsschreibens achten?]
Studienbeginn
16. [Gibt es zu Beginn des Frühstudiums eine zentrale
Veranstaltung?]
17. [Gibt es noch andere Frühstudierende in meiner
Lehrveranstaltung?]
18. [Wie finde ich den Hörsaal?]
Im Studium
19. [An wen kann ich mich bei fachlichen Fragen
wenden?]
20. [Wie weise ich nach, dass ich die
Lehrveranstaltungen besucht habe?]
21. [Was passiert, wenn ich an einer Veranstaltung
aufgrund von Krankheit oder Urlaub nicht teilnehmen
kann?]
22. [Wie kann ich den verpassten Unistoff
nachholen?]
23. [Welche Tipps geben Frühstudierende aus älteren
Semestern den Erstsemestlern?]
24. [Kann ich die Mensa zum Studentenpreis
nutzen?]
25. [Ich wohne außerhalb Dresdens und muss die Anfahrt
zur TU selbst zahlen. Werden meine Fahrtkosten
erstattet?]
Prüfungsleistungen
26. [Kann ich als Frühstudierende/r
auch eine Prüfungsleistung oder Teilleistung
erbringen?]
27. [Ich möchte eine Klausur mitschreiben, wie melde
ich mich an?]
28. [Wie erfahre ich von meinem Klausurergebnis und
woher bekomme ich den Leistungsnachweis?]
29. [Wozu dient mir der Leistungsnachweis?]
Semesterende
30. [Das Semester ist vorbei, wie geht es
weiter?]
31. [Bekomme ich eine Bescheinigung über meine
Teilnahme?]
Kontakt
32. [Ich habe weitere Fragen, an wen kann ich mich
wenden?]
ALLGEMEINES
1. Was ist die
Schüleruniversität?
Die Schüleruniversität, kurz Schüleruni, gibt interessierten
Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, bereits vor dem
Abitur zu studieren. Dies ist kein Vollzeitstudium wie bei
Studierenden, sondern Sie besuchen ein Semester lang neben der
Schule eine oder zwei Lehrveranstaltung/en pro Woche. In dieser
Zeit sind Sie als Frühstudierende/r in einem Studiengang
immatrikuliert und können an Prüfungen teilnehmen und
Leistungsnachweise erwerben. Diese können Sie sich in einem
späteren Studium an der TU Dresden anerkennen lassen.
2. Wie lange dauert die
Schüleruni?
Die Teilnahme an der Schüleruni läuft über mindestens ein
Semester. Entweder studieren Sie im Wintersemester von Oktober
bis März oder im Sommersemester von April bis September.
Allerdings läuft die Vorlesungszeit jeweils nur über circa 15
Wochen. Wenn Sie länger als ein Semester studieren möchten, ist
eine erneute Bewerbung nötig. Dabei spielt es keine Rolle, ob
Sie in demselben oder einem anderen Studiengang studieren
möchten.
3. Welche Voraussetzungen brauche ich,
um teilnehmen zu können?
Die Schüleruni richtet sich an Schülerinnen und Schüler der
Sekundarstufe II und an Gymnasiasten der Klassen 9 und 10.
Insbesondere Schülerinnen und Schüler, die bereits in der
Schule selbständig und zielorientiert arbeiten, möchte die
Schüleruni zusätzlich fördern. Außerdem sind die individuelle
Motivation, das Interesse am Fach und die Fähigkeit, sich seine
Zeit für die Vor- und Nachbereitung der universitären
Veranstaltung/en und das Nachholen des verpassten Schulstoffs
selbst einzuteilen, maßgebend.
4. Gibt es eine gesetzliche Grundlage
für die Schüleruni?
Mit Inkrafttreten desSächsischen Hochschulgesetzes (SächsHSG) vom
10.12.2008 zum 01.01.2009 sind Teilnehmer/innen der
Schüleruniversität als Frühstudierende immatrikuliert.
Paragraph 19 besagt: „Ein Schüler, der nach dem
einvernehmlichen Urteil von Schule und Hochschule eine
besondere Begabung aufweist, kann als Frühstudierender zu
Lehrveranstaltungen und Prüfungen zugelassen werden. […]
Erzielte Studien- und Prüfungsleistungen sind auf Antrag in
einem späteren Studium anzuerkennen, wenn sie dortigen
Erfordernissen gleichwertig sind.“ Damit sind Sie als
Frühstudierende/r bei der Unfallkasse Sachsen
unfallversichert. Auch in anderen Bundesländern bilden die
jeweils für das Land gültigen Hochschulgesetze die Grundlage
für die dortigen Schülerunis.
Die Ordnung der Schüleruniversität regelt die
Durchführung der Schüleruniversität.
5. Wie viele Schüler/innen nehmen
teil?
Während im Wintersemester durchschnittlich 50 Frühstudierende
eingeschrieben sind, nehmen im Sommersemester circa 35
Schülerinnen und Schüler teil. Sie belegen verschiedene
Studiengänge und Lehrveranstaltungen. In besonders beliebten
Lehrveranstaltungen studieren mehrere Schülerinnen und Schüler
gemeinsam.
LEHRVERANSTALTUNGEN
6. Was sind
Lehrveranstaltungen?
Die häufigsten Lehrveranstaltungsformen sind Vorlesung,
Seminar, Übung, Tutorium und Praktikum. Diese können einzeln
stattfinden oder in Kombination. So kann zum Beispiel eine
Lehrveranstaltung zwei Doppelstunden Vorlesung und zusätzlich
eine Doppelstunde Übung pro Woche umfassen. Bei einer Vorlesung
trägt der Dozent bzw. die Dozentin den Stoff größtenteils mit
Unterstützung verschiedener Medien vor. Für Fragen zum Thema
ist meist nur im Anschluss an die Veranstaltung oder in
seiner/ihrer Sprechstunde Zeit. Übungen und Tutorien finden
begleitend zur Vorlesung vorwiegend im kleineren Rahmen statt.
Sie dienen der Vertiefung und Anwendung des in der Vorlesung
gehörten Stoffs. Übungen werden von Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiten der Dozenten geleitet. Tutorien werden von
Studierenden aus höheren Semestern durchgeführt. Bei beiden
Veranstaltungsformen ist die aktive Mitarbeit der
Teilnehmer/innen gefragt. Während eine Vorlesung nur zu einer
Zeit angeboten wird, finden Übungen und Tutorien zu mehreren
Terminen statt. Die Frühstudierenden können sich für eine
geeignete Zeit einschreiben. Die genauen Zeiten werden meist zu
Beginn des Semesters in der dazugehörigen Vorlesung bzw. im
Internet veröffentlicht.
7. Gibt es extra Lehrveranstaltungen
für Frühstudierende?
Für Schülerinnen und Schüler finden keine Sonderveranstaltungen
statt. Sie nehmen wie Studierende am regulären
Lehrveranstaltungsbetrieb der Uni teil. Dafür „öffnen“ die
Fachbereiche einzelne geeignete Lehrveranstaltungen, die dann
gesammelt im Lehrveranstaltungsangebot der Schüleruni im Januar
bzw. Juli auf der Internetseite veröffentlicht
werden.
8. Wie lange dauern
Lehrveranstaltungen?
Fast alle Lehrveranstaltungen werden an der Universität als
Doppelstunden, die insgesamt 90 Minuten dauern, nach folgendem
Zeitraster gehalten:
1. Doppelstunde 07.30 bis 09.00 Uhr
2. Doppelstunde 09.20 bis 10.50 Uhr
3. Doppelstunde 11.10 bis 12.40 Uhr
4. Doppelstunde 13.00 bis 14.30 Uhr
5. Doppelstunde 14.50 bis 16.20 Uhr
6. Doppelstunde 16.40 bis 18.10 Uhr
7. Doppelstunde 18.30 bis 20.00 Uhr
Manche Lehrveranstaltungen finden im 14-tägigen Rhythmus statt.
Diese sind gekennzeichnet mit dem Zusatz „gerade Woche“ oder
„ungerade Woche" bezogen auf die gerade oder ungerade
Kalenderwoche.
9. In welchem Zeitraum finden die
Lehrveranstaltungen statt?
Ein Studienjahr besteht aus Winter- und
Sommersemester. Das Wintersemester beginnt am 01. Oktober
und endet am 31. März, das Sommersemester geht vom 1. April
bis 30. September. Die Vorlesungszeit, in welcher die
Lehrveranstaltungen stattfinden, beginnt in der zweiten
Oktoberwoche bzw. in der ersten Aprilwoche und umfasst circa
15 Wochen. Daran schließt sich die vorlesungsfreie Zeit an,
in welcher die Prüfungen stattfinden.
10. Wie viele Lehrveranstaltungen kann
ich wählen?
Je nach persönlichem Zeitrahmen können Sie eine oder mehrere
Lehrveranstaltung/en belegen. Dabei kann es sich auch um
Lehrveranstaltungen in verschiedenen Studiengängen handeln. Sie
sollten jedoch den Umfang jeder Lehrveranstaltung beachten.
Dieser kann zwischen einer Doppelstunde Vorlesung pro Woche bis
zu zwei oder drei Doppelstunden Vorlesung plus beispielsweise
eine Übung variieren. Neben der Anwesenheitszeit in der
Lehrveranstaltung können zusätzlich eine Nachbereitungszeit,
Hausaufgaben und/oder die Vorbereitung für die Prüfung
hinzukommen. Wenn die Lehrveranstaltung nicht nachmittags,
sondern während der Unterrichtszeit stattfindet, verpassen Sie
auch Schulstoff, den Sie eigenständig nachholen müssen –
eventuell in einem Fach, das Sie nicht so gut beherrschen.
Insgesamt bedeuten damit Schule und Studium zur gleichen Zeit
einen hohen Aufwand für Sie.
11. Was kann ich unternehmen, wenn ich
keine passende Lehrveranstaltung in meinem Wunschstudiengang
finde?
Wenn Sie thematisch oder zeitlich keine passende
Lehrveranstaltung in Ihrem, im Angebot vorhandenen,
Wunschstudiengang finden, können Sie sich an die
Projektkoordination wenden. In Absprache mit dem Fachbereich
ist es im Einzelfall möglich, andere Lehrveranstaltungen zu
wählen.
12. Was kann ich unternehmen, wenn mein
Wunschstudiengang nicht angeboten wird?
Aus organisatorischen Gründen kann die Auswahl an Studiengängen
von Semester zu Semester variieren. Zwölf der vierzehn
Fakultäten beteiligen sich inzwischen an der Schüleruni und
„öffnen“ Veranstaltungen in über 30 Studiengängen. Jedoch
bieten nicht alle Fachbereiche Lehrveranstaltungen an. Wenn Sie
Interesse an einem bei der Schüleruni nicht angebotenen
Studiengang oder Studienfach der TU Dresden haben, nehmen Sie
Kontakt zur Projektkoordination auf. Im Einzelfall können
Absprachen mit dem jeweiligen Fachbereich getroffen werden.
Dies gilt jedoch nicht für die ZVS-Studiengänge Medizin und
Zahnmedizin. Aufgrund der begrenzten Studienplätze können sie
nicht in das Angebot der Schüleruni aufgenommen werden.
BEWERBUNG
13. Wie läuft das Bewerbungsverfahren
ab?
Die Bewerbungszeiten im Winter- und Sommersemester variieren
aufgrund der Orientierung an den sächsischen Schulferien. Die
aktuellen Termine sind im Internet zu finden.
Bis zum letzten Tag des Bewerbungszeitraums (es gilt der
Poststempel der Zentralen Poststelle der TU Dresden) müssen die
Bewerbungsunterlagen vollständig bei der Zentralen
Studienberatung eingegangen sein. Nach Eingang der Bewerbung
erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Die
Bewerbungsunterlagen werden im Original an die jeweiligen
Fachbereiche zur Aufnahmeentscheidung weitergeleitet. Jede
Prüfung der Unterlagen ist eine Einzelfallprüfung. Ende März
bzw. Ende September bekommen alle Bewerberinnen und Bewerber
per E-Mail einen Bescheid, ob sie zum Frühstudium zugelassen
sind.
14. Welche Unterlagen muss ich bei
meiner Bewerbung einreichen?
In den Bewerbungsunterlagen bringen Sie Ihre persönliche
Eignung und Motivation zum Frühstudium zum Ausdruck. Zur
Bewerbung gehört das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular
(im Januar bzw. Juli zum Download auf der Internetseite
veröffentlicht) inklusive einer Bestätigung der Schule, d. h.
die Schulleitung muss Ihre Teilnahme an der Schüleruni
genehmigen. Des Weiteren benötigen Sie ein Empfehlungsschreiben
Ihres Fachlehrers – z. B. vom Physiklehrer, wenn Sie sich im
Studiengang Elektrotechnik bewerben. Außerdem sind ein
Motivationsschreiben, ein tabellarischer Lebenslauf und eine
Kopie des letzten Zeugnisses einzureichen.
Frühstudierende, die sich für ein Fortsetzungssemester im
selben Studiengang bewerben, reichen nur das Bewerbungsformular
inklusive Bestätigung der Schulleitung sowie eine Kopie des
letzten Zeugnisses ein.
15 . Worauf muss ich bei der
Erstellung meines Motivationsschreibens achten?
Das
Motivationsschreiben sollte Ihre Motivation beinhalten, warum
Sie am Frühstudium teilnehmen möchten. Außerdem ist es wichtig,
Gründe für die Wahl Ihres Studienganges zu nennen. Weitere
Aspekte könnten Ihr Berufswunsch, Ihre Erwartungen an das
Frühstudium, Ihre Vorstellungen zur Bewältigung der
Anforderungen oder auch Fragen, die Sie hinsichtlich der
Fachrichtung beschäftigen, sein. Bewerben Sie sich für mehrere
Fachrichtungen, sollten Sie sich auch in Ihrem
Motivationsschreiben auf jedes dieser Fächer beziehen. Das
Schreiben ist übersichtlich und ansprechend zu gestalten. Dabei
spielt der Inhalt ebenso eine Rolle wie das generelle
Erscheinungsbild. Deshalb sollte Ihr Motivationsschreiben auch
Datum, Betreffzeile, Anrede sowie Ihre Unterschrift beinhalten.
Außerdem empfiehlt es sich, das Schreiben am PC zu verfassen
und dabei eine DIN-A4-Seite nicht zu überschreiten.
Achten Sie auch auf Grammatik und
Rechtschreibung.
STUDIENBEGINN
16. Gibt es zu Beginn des Frühstudiums
eine zentrale Veranstaltung?
Mit dem Bescheid über die Zulassung zum Frühstudium bekommen
Sie auch eine Einladung zu einer Einführungsveranstaltung.
Diese findet meist eine Woche vor Beginn der
Lehrveranstaltungen statt. In der Einführungsveranstaltung
lernen Sie die anderen Frühstudierenden des Semesters sowie
Ihre Ansprechpartner/innen kennen. Zudem bekommen Sie
Informationen zur Organisation Ihres Frühstudiums.
17. Gibt es noch andere Frühstudierende
in meiner Lehrveranstaltung?
Für einige Veranstaltungen bewerben sich mehrere Schüler/innen.
Sie werden diese auch gemeinsam besuchen. Damit wir Ihnen den
Austausch untereinander vereinfachen, bieten wir die Weitergabe
der Namen und E-Mail-Adressen aller Frühstudierenden einer
Lehrveranstaltung an. Wenn Sie es wünschen, dass Ihre
Kontaktdaten per E-Mail an andere Schüler/innen derselben
Veranstaltung weitergegeben werden, dann vermerken Sie dies auf
dem Bewerbungsformular.
18. Wie finde ich den
Hörsaal?
Ein Lageplan des TU-Campus ist zu finden unter: http://tu-dresden.de/service/lageplaene. Zur
gezielten Suche der Räume in den Gebäuden dient der
Campus-Navigator: https://navigator.tu-dresden.de/newnav/ .
Beachten Sie, dass die Lehrveranstaltungen nicht zwingend in
den Gebäuden stattfinden, wo der Fachbereich seinen Sitz
hat.
IM STUDIUM
19. An wen kann ich mich bei fachlichen
Fragen wenden?
Die wichtigsten Ansprechpartner/innen bei Fragen zum
Vorlesungsstoff sind die Dozentin oder der Dozent der Vorlesung
sowie Ihre Mitstudierenden. Frühstudierende aus älteren
Semestern empfehlen, dass Sie Studierende ansprechen, wenn Sie
Fragen oder Probleme während des Semesters haben. Dadurch
ergibt sich bei Bedarf auch die Möglichkeit, sich einer
Lerngruppe anzuschließen. Sie können sich auch an Studierende
des Fachschaftsrats wenden. Eine Übersicht mit Links zu den
Fachschaften finden Sie hier: http://www.stura.tu-dresden.de/fachschaften.
Darüber hinaus ist auch immer Ihr/e Fachkoordinator/in
Ansprechpartner/in bei fachlichen und organisatorischen
Belangen in Ihrem Studiengang. Eine Liste der zuständigen
Fachkoordinatorinnen und -koordinatoren erhalten Sie in
der Einführungsveranstaltung. Die Gruppe des Schülermentoring steht ebenfalls für Rückfragen
zur Verfügung.
20. Wie weise ich nach, dass ich die
Lehrveranstaltungen besucht habe?
Für den Besuch der Lehrveranstaltungen sind Sie durch die
Bestätigung der Schule vom Unterricht freigestellt und daher
verpflichtet, regelmäßig an ihnen teilzunehmen. Gegenüber der
Projektkoordination müssen Sie die Teilnahme zwar nicht
nachweisen, aber sprechen Sie mit Ihrer Schule ab, ob und in
welcher Form Sie Ihre Anwesenheit ggf. nachweisen
müssen.
21. Was passiert, wenn ich an einer
Veranstaltung aufgrund von Krankheit oder Urlaub nicht
teilnehmen kann?
Falls Sie z. B. durch Krankheit, Leistungskontrollen oder
Schulferien nicht an der Lehrveranstaltung teilnehmen können,
müssen Sie sich an der Universität nicht entschuldigen. Bei
Krankheit melden Sie sich wie gewohnt in Ihrer Schule krank.
Falls Sie vor Ende der Vorlesungszeit Ihr Frühstudium beenden
(müssen), teilen Sie dies per E Mail der Projektkoordination
mit. Außerdem benachrichtigen Sie die Schulleitung sowie Ihre
Fachlehrerin bzw. Ihren Fachlehrer.
22. Wie kann ich den verpassten
Unistoff nachholen?
Dafür wenden Sie sich am besten an den Dozenten bzw. an die
Dozentin oder an Mitstudierende der Lehrveranstaltung. Von
ihnen können Sie sich Hinweise zum Skript, Mitschriften oder
Literaturtipps holen.
23. Welche Tipps geben Frühstudierende
aus älteren Semestern den Erstsemestlern?
Schülerinnen und Schüler, die bereits über mehrere Semester ein
Frühstudium absolvieren, geben Frühstudierenden im ersten
Semester folgende Tipps: Setzen Sie sich im Hörsaal am besten
in eine der vorderen Reihen, da bekommen Sie von Anfang an mehr
mit. Wenn Skripte zur Vorlesung online gestellt werden (davon
erfahren Sie zu Semesterbeginn), ist es hilfreich, sich das
Skript vor jeder Vorlesung auszudrucken und mitzunehmen. Damit
können Sie die Vorlesung gut verfolgen und gezielt
mitschreiben. Auch wenn zu Beginn alles schwierig und
unverständlich erscheint, verzweifeln Sie nicht, sondern
bleiben Sie dabei. Sollte es an die Prüfungsvorbereitung gehen,
raten erfahrene Frühstudierende, zeitig mit Lernen anzufangen
und alte Prüfungsaufgaben zu studieren. Diese bekommen Sie
beispielsweise beim Fachschaftsrat.
24. Kann ich die Mensa zum
Studentenpreis nutzen?
Auf dem Campus gibt es mehrere Mensen und Cafeterien, die Sie
nutzen können. Für das Mittagessen und den Erwerb von Speisen
und Getränken aus den Cafeterien zahlen Sie den Gästepreis.
Standorte und Öffnungszeiten der Mensen und Cafeterien finden
Sie unter: http://www.studentenwerk-dresden.de/mensen/mensen_cafeterien.html.
25. Ich wohne außerhalb Dresdens und
muss die Anfahrt zur TU selbst zahlen. Werden meine Fahrtkosten
erstattet?
Ob und in welcher Höhe Fahrtkosten erstattet werden, wird in
jedem Semester neu festgelegt und den Frühstudierenden
spätestens in der Einführungsveranstaltung mitgeteilt. Für eine
Erstattung sammeln Sie Ihre Belege für die Fahrten zur TU
Dresden und zurück und reichen diese mit einem Antragsformular
bei der Projektkoordination ein. Das Formular erhalten Sie bei
Bedarf ebenfalls in der Einführungsveranstaltung.
PRÜFUNGsleistungen
26. Kann ich als Frühstudierende/r auch
eine Prüfungsleistung oder Teilleistung erbringen?
Sie
können als Frühstudierende/r freiwillig Teilprüfungen oder
Prüfungen absolvieren. Diese finden je nach Art schon während
des Semesters und/oder nach Ende der Vorlesungszeit statt.
Prüfungsvorleistungen, Teilleistungen oder Prüfungsleistungen
sind z. B. eine Klausur, Hausaufgaben, ein Beleg, ein Referat,
eine Hausarbeit oder auch eine mündliche Prüfung. Bei Bestehen
bekommen Sie am Ende des Semesters einen Leistungsnachweis über
die erbrachte Prüfungsleistung oder Teilleistung vom
Prüfungsamt der Fachrichtung ausgestellt.
27. Ich möchte eine Klausur
mitschreiben, wie melde ich mich an?
Zu Beginn des Semesters
werden alle Frühstudierenden den zuständigen Prüfungsämtern
gemeldet. Die Prüfungsämter regeln die organisatorische
Vorbereitung und Durchführung der Prüfungen. Für die
Klausurteilnahme oder ggf. auch bei einer mündlichen Prüfung
melden Sie sich je nach Fachbereich bei Ihrem Prüfungsamt oder
bei der Dozentin bzw. dem Dozenten Ihrer Lehrveranstaltung an.
Eine Übersicht zu Modalitäten der Prüfungsanmeldung für
Frühstudierende erhalten Sie in der
Einführungsveranstaltung.
Eine Liste der Prüfungsämter finden Sie unter: http://tu-dresden.de/studium/organisation/pruefungsaemter.
28. Wie erfahre ich von meinem
Klausurergebnis und woher bekomme ich den
Leistungsnachweis?
Die Prüfungsämter geben in der
Regel Auskunft über die Ergebnisse von Klausuren. Den Nachweis
über Ihre erbrachte Prüfungs(teil)leistung erhalten Sie
entweder im Prüfungsamt oder vom Dozenten bzw. von der Dozentin
Ihrer Lehrveranstaltung. In einigen Fachbereichen kümmern sich
auch die Fachkoordinatorinnen und -koordinatoren um die
Aushändigung der Leistungsnachweise. Eine Übersicht zu den
Vergabemodalitäten der Leistungsnachweise erhalten Sie in der
Einführungsveranstaltung.
29. Wozu dient mir der
Leistungsnachweis?
Nach dem Sächsischen Hochschulgesetz (SächsHSG) vom
10.12.2008 können Studien- und Prüfungsleistungen in
einem späteren Studium auf Antrag anerkannt werden, wenn sie
dortigen Erfordernissen gleichwertig sind. Wenn Sie also ein
Studium an der TU Dresden oder einer anderen sächsischen
Hochschule aufnehmen, können Sie nach erfolgter
Immatrikulation die Leistungsnachweise beim zuständigen
Prüfungsausschuss einreichen. Sind die erbrachten Leistungen
aus dem Frühstudium mit denen im Vollzeitstudiengang
vergleichbar, werden sie angerechnet und Sie müssen sie
nicht noch einmal erbringen. Dadurch können Sie Ihr Studium
zu Beginn beschleunigen. Bei einem Studium an einer
Hochschule in einem anderen Bundesland müssen Sie sich über
die jeweiligen Regelungen im Hochschulgesetz und an der
Hochschule informieren. In folgenden Bundesländern ist die
Anerkennung der Studien- und Prüfungsleistungen im
Frühstudium bereits in den Hochschulgesetzen geregelt:
Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen,
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz,
Saarland, Sachsen und Thüringen.
Der Nachweis über ein erfolgreiches Frühstudium kann Ihnen auch
bei der Bewerbung in Studiengängen mit Auswahlverfahren oder
bei Stipendien zu Gute kommen.
SEMESTERENDE
30. Das Semester ist vorbei, wie geht
es weiter?
Zum Ende des Semesters erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung
bzw. nach Absolvieren einer Prüfung ein Zertifikat. Diese
werden geschlossen an Ihre Schule geschickt und Ihnen von der
Schulleitung übergeben. Außerdem bekommen Sie einen Fragebogen
zugeschickt, in dem wir Sie für unsere Evaluation um Angaben zu
Ihrem Frühstudium bitten. Wenn Sie weiterhin an der
Schüleruniversität teilnehmen möchten, können Sie sich für das
darauffolgende Semester erneut zum Frühstudium
bewerben.
31. Bekomme ich eine Bescheinigung über
meine Teilnahme?
Für den Besuch der Lehrveranstaltungen bekommen Sie über Ihre
Schule eine Teilnahmebescheinigung zugeschickt. Wenn Sie zudem
die Prüfung erfolgreich absolviert haben und eine Kopie des
Leistungsnachweises bei der Projektkoordination eingereicht
haben, erhalten Sie ein Zertifikat.
KONTAKT
32. Ich habe weitere Fragen, an wen kann
ich mich wenden?
Bei vor allem organisatorischen Fragen zur
Schüleruniversität wenden Sie sich bitte an die zuständigen
Ansprechpartnerinnen der Zentralen Studienberatung:
Katarina Stein
Projektleiterin
|
|
Tel.:
|
0351 / 463-33319 |
E-Mail:
|
Katarina.Stein@tu-dresden.de |
Adresse:
|
Mommsenstr. 7, Zi.
27
|
Sprechzeit:
|
nach Vereinbarung
|
Claudia Kramer
Projektkoordinatorin |
|
Tel.:
|
0351 / 463-39783 |
E-Mail:
|
schueleruniversitaet@tu-dresden.de |
Adresse:
|
Mommsenstr. 7, Zi. 28 |
| Sprechzeit: |
Sprechzeit nach Vereinbarung
|