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Habilitation
Die Habilitation wird von einer Habilitationskommission durchgeführt, der mindestens sechs Habilitierte angehören müssen.
Für die Habilitation müssen folgende Leistungen erbracht werden: 1. Vorlage einer Habiliationsschrift oder der Nachweis gleichwertiger wissenschaftlicher Leistungen 2. ein wissenschaftlicher Vortrag mit anschließendem Kolloquium und eine Lehrveranstaltung mit Diskurscharakter zum Nachweis der Eignung für die Lehre vor dem durch die Habilitationsordnung bestimmten Gremium, dem auch Studentenvertreter aus dem betreffenden Fachgebiet angehören müssen. Die Begutachtung der Habilitationsschrift erfolgt grundsätzlich durch drei Hochschullehrer, von denen mindestens einer nicht der verleihenden Hochschule angehören darf. Der Doktorgrad kann um den Zusatz "habil." (Doctor habilitatus) ergänzt werden. Näheres dazu kann den Habilitationsordnungen der Fakultäten entnommen werden. Weitere Links: http://www.hochschulkarriere.de |
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