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Stipendien zur Förderung des Wiedereinstiegs in die wissenschaftliche Arbeit (Wiedereinstiegsstipendien)

Jährlich stehen Wiedereinstiegsstipendien zur Förderung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zur Verfügung. Gemäß der „Richtlinie des SMWK über die Vergabe von Stipendien zur Förderung des Wiedereinstiegs in die wissenschaftliche Arbeit“ (FördRL Wiedereinstieg) vom 23.09.2005, veröffentlicht im Sächsischen Amtsblatt Nr. 42 vom 20.10.2005, werden insbesondere im naturwissenschaftlich-technischen Bereich gefördert:

1.  Der Abschluss von Promotionen und Habilitationen bei Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die ihre wissenschaftliche Arbeit wieder aufnehmen, nachdem sie diese in bereits fortgeschrittenem Arbeitsstand zur Wahrnehmung familiärer Aufgaben unterbrochen hatten (mindestens neun Monate) und

2.  Vorbereitungsmaßnahmen, die es promovierten Wissenschaftlerinnen ermöglichen, nach einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit außerhalb der Wissenschaft die wissenschaftliche Arbeit wieder aufzunehmen, um die Voraussetzungen für eine Berufung an eine Hochschule zu schaffen.

Hier finden Sie die aktuelle Ausschreibung sowie den Antrag  für eine Förderung zum Abschluss der Promotion oder Habilitation bzw. den Antrag  für eine Förderung zur Vorbereitung der Wiederaufnahme der wissenschaftlichen Arbeit. Die vollständige Bewerbung ist bis zum 09.10.2012 schriftlich beim Zentrum für Weiterbildung einzureichen.

Höhe und Umfang der Förderung:

Stipendiensatz für Promotion
   985,00 EUR pro Monat
Stipendiensatz für Habilitation
1.285,00 EUR pro Monat
Familienzuschlag
   100,00 EUR pro Monat und Kind
gemäß FördL Wiedereinstieg, II, 3.c)
Dauer der Förderung
maximal ein Jahr zum Abschluss der Promotion oder Habilitation
bzw. maximal sechs Monate für Habilitationen für Vorbereitungsmaßnahmen zur Berufung

Alter bei Antragstellung:

Für Promotion:                     
keine Überschreitung des 37. Lebensjahres
Für Habilitation:
keine Überschreitung des 42. Lebensjahres, für die Vorbereitungsmaßnahmen darf das 40. Lebensjahr nicht überschritten sein

Wissenschaftliche Qualifikation:

Für Promotion:                      Hochschulabschluss mit der Gesamtnote mindestens „gut“
Für Habilitation: Promotion mit der Gesamtnote mindestens „magna cum laude“

Ausschluss von der Förderung:

Eine Förderung kann nicht erhalten, wer bereits auf andere Weise aus öffentlichen Mitteln finanziert wird. Eine Beschäftigung als wissenschaftliche Hilfskraft lässt sich in der Regel mit dem Stipendium vereinbaren, wenn ein Umfang von maximal zehn Wochenstunden nicht überschritten wird. Die Tätigkeit sollte im fachlichen Zusammenhang mit der wissenschaftlichen Arbeit stehen und dem Stipendienzweck dienlich sein.

Last modified: 11.09.2012 09:45
Author: Sandra Uhlemann

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Centre for Continuing Education
Sandra Uhlemann
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Fax: +49 351 463-36251
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