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Stipendien zur Förderung des Wiedereinstiegs in die wissenschaftliche Arbeit (Wiedereinstiegsstipendien)Jährlich stehen Wiedereinstiegsstipendien zur Förderung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zur Verfügung. Gemäß der „Richtlinie des SMWK über die Vergabe von Stipendien zur Förderung des Wiedereinstiegs in die wissenschaftliche Arbeit“ (FördRL Wiedereinstieg) vom 23.09.2005, veröffentlicht im Sächsischen Amtsblatt Nr. 42 vom 20.10.2005, werden insbesondere im naturwissenschaftlich-technischen Bereich gefördert: 1. Der Abschluss von Promotionen und Habilitationen bei Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die ihre wissenschaftliche Arbeit wieder aufnehmen, nachdem sie diese in bereits fortgeschrittenem Arbeitsstand zur Wahrnehmung familiärer Aufgaben unterbrochen hatten (mindestens neun Monate) und 2. Vorbereitungsmaßnahmen, die es promovierten Wissenschaftlerinnen ermöglichen, nach einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit außerhalb der Wissenschaft die wissenschaftliche Arbeit wieder aufzunehmen, um die Voraussetzungen für eine Berufung an eine Hochschule zu schaffen. Hier finden Sie die aktuelle Ausschreibung sowie den Antrag für eine Förderung zum Abschluss der Promotion oder Habilitation bzw. den Antrag für eine Förderung zur Vorbereitung der Wiederaufnahme der wissenschaftlichen Arbeit. Die vollständige Bewerbung ist bis zum 09.10.2012 schriftlich beim Zentrum für Weiterbildung einzureichen. Höhe und Umfang der Förderung:
Alter bei Antragstellung:
Wissenschaftliche Qualifikation:
Ausschluss von der Förderung:Eine Förderung kann nicht erhalten, wer bereits auf andere Weise aus öffentlichen Mitteln finanziert wird. Eine Beschäftigung als wissenschaftliche Hilfskraft lässt sich in der Regel mit dem Stipendium vereinbaren, wenn ein Umfang von maximal zehn Wochenstunden nicht überschritten wird. Die Tätigkeit sollte im fachlichen Zusammenhang mit der wissenschaftlichen Arbeit stehen und dem Stipendienzweck dienlich sein. |
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