Über Anträge auf Gewährung einer Graduiertenförderung (außer
ESF-Anträge und Anträge im Rahmen des
Maria-Reiche-Förderprogramms) entscheidet die Senatskommission
wissenschaftlicher Nachwuchs der TU
Dresden.
Eine Antragstellung ist an eine vorherige Ausschreibung
gebunden. Aktuelle Ausschreibungen sowie Ausschreibungstexte
und Antragsformulare zurückliegender Ausschreibungen finden Sie
auf dieser Seite.
Wir bieten interessierten Promovendinnen und Promovenden
eine Aufnahme in unsere Email-Verteilerliste an. Um bei
Veröffentlichung einer Ausschreibung benachrichtigt zu werden,
senden Sie bitte eine Email mit der Angabe Ihres Namens und der
in Frage kommenden Fördermöglichkeit(en) an:
graduiertenfoerderung@mailbox.tu-dresden.de
Für Stipendien, für deren Bewilligung und Abwicklung die TU
Dresden zuständig ist, gilt die Richtlinie
für die Vergabe von Stipendien aus Haushalts- oder
Drittmitteln der TU Dresden (ohne Medizinische
Fakultät)
Die Technische Universität Dresden verfügt derzeit über
folgende Möglichkeiten der Förderung:
-
Promotions- und Habilitationsförderung für Frauen über
Stipendien
gemäß des Stipendienprogramms zur Förderung von
Nachwuchswissenschaftlerinnen der TU
Dresden (ohne Medizinische Fakultät),
siehe
Stipendienprogramm für
Nachwuchswissenschaftlerinnen
Bis zum 06.02.2012 konnten laut
Ausschreibung Anträge eingereicht werden.
-
Maria-Reiche-Förderprogramm für Habilitandinnen und
Postdoktorandinnen
gemäß Ordnung zum Programm.
Achtung: Bis zum
30.09.2012 können laut Ausschreibung Anträge eingereicht
werden.
-
Sächsisches Landesstipendium
gemäß Verordnung des Sächsischen Ministeriums für
Wissenschaft und Kunst vom 14.02.2001,
siehe Sächsische Landesstipendienverordnung
(SächsLStipVO)
Bis zum 31.01.2012 konnten laut Ausschreibung
Anträge eingereicht werden.
-
Wiedereinstiegsstipendium
gemäß Förderrichtlinie des Sächsischen Ministeriums für
Wissenschaft und Kunst vom 23.09.2005,
siehe Förderrichtlinie
Wiedereinstieg
[aktuell keine Ausschreibung]
Bis zum 30.09.2011 konnten laut Ausschreibung
Anträge eingereicht werden.
-
Stipendienförderung aus Mitteln des Europäischen
Sozialfonds (ESF)
Der Freistaat Sachsen gewährt in der aktuellen Förderperiode
2007 - 2013 Stipendien aus Mitteln des ESF und ergänzenden
Landesmitteln. Promovenden oder Habilitanden der TU Dresden
können als natürliche Personen in den Vorhabensbereichen I
bis IV einen Antrag auf Promotionszuschuss stellen. Über den
jeweiligen Fördergegenstand sowie die Antragstellung können
sich Interessenten auf den Seiten des EPC näher
informieren. Der Link bietet ebenso die Möglichkeit, einen
Leitfaden für die Antragstellung aufzurufen und zu
nutzen.
- Weitere Fördermöglichkeiten