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Graduiertenförderung

Über Anträge auf Gewährung einer Graduiertenförderung (außer ESF-Anträge und Anträge im Rahmen des Maria-Reiche-Förderprogramms) entscheidet die Senatskommission wissenschaftlicher Nachwuchs der TU Dresden.

Eine Antragstellung ist an eine vorherige Ausschreibung gebunden. Aktuelle Ausschreibungen sowie Ausschreibungstexte und Antragsformulare zurückliegender Ausschreibungen finden Sie auf dieser Seite.

Wir bieten interessierten Promovendinnen und Promovenden eine Aufnahme in unsere Email-Verteilerliste an. Um bei Veröffentlichung einer Ausschreibung benachrichtigt zu werden, senden Sie bitte eine Email mit der Angabe Ihres Namens und der in Frage kommenden Fördermöglichkeit(en) an: graduiertenfoerderung@mailbox.tu-dresden.de


Für Stipendien, für deren Bewilligung und Abwicklung die TU Dresden zuständig ist, gilt die Richtlinie für die Vergabe von Stipendien aus Haushalts- oder Drittmitteln der TU Dresden (ohne Medizinische Fakultät)



Die Technische Universität Dresden verfügt derzeit über folgende Möglichkeiten der Förderung:

  1. Promotions- und Habilitationsförderung für Frauen über Stipendien
    gemäß des Stipendienprogramms zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen der TU Dresden (ohne Medizinische Fakultät),
    siehe Stipendienprogramm für Nachwuchswissenschaftlerinnen 


    Bis zum 06.02.2012 konnten laut Ausschreibung Anträge eingereicht werden.

  2. Maria-Reiche-Förderprogramm für Habilitandinnen und Postdoktorandinnen
    gemäß Ordnung zum Programm.


    Achtung:  Bis zum 30.09.2012 können laut Ausschreibung Anträge eingereicht werden.

  3. Sächsisches Landesstipendium
    gemäß Verordnung des Sächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 14.02.2001,
    siehe Sächsische Landesstipendienverordnung (SächsLStipVO)


    Bis zum 31.01.2012 konnten laut Ausschreibung Anträge eingereicht werden.

  4. Wiedereinstiegsstipendium
    gemäß Förderrichtlinie des Sächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 23.09.2005,
    siehe Förderrichtlinie Wiedereinstieg


    [aktuell keine Ausschreibung]

    Bis zum 30.09.2011 konnten laut Ausschreibung Anträge eingereicht werden.

  5. Stipendienförderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF)
    Der Freistaat Sachsen gewährt in der aktuellen Förderperiode 2007 - 2013 Stipendien aus Mitteln des ESF und ergänzenden Landesmitteln. Promovenden oder Habilitanden der TU Dresden können als natürliche Personen in den Vorhabensbereichen I bis IV einen Antrag auf Promotionszuschuss stellen. Über den jeweiligen Fördergegenstand sowie die Antragstellung können sich Interessenten auf den Seiten des EPC näher informieren. Der Link bietet ebenso die Möglichkeit, einen Leitfaden für die Antragstellung aufzurufen und zu nutzen.

  6. Weitere Fördermöglichkeiten


Last modified: 03.05.2013 09:26
Author: ZfW

Contact

Centre for Continuing Education
Sandra Uhlemann
Phone: +49 351 463-37898
Fax: +49 351 463-36251
email icongraduiertenfoerderung@mailbox.tu-dresden.de

Office:
Nürnberger Str. 31a ,
1. floor, Room 107

Mail to:
TU Dresden
Zentrum für Weiterbildung
01062 Dresden
Germany