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Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen - aktuelle Ausschreibung

Im Rahmen der Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen der TU Dresden können Stipendien für eine Promotion oder Habilitation vergeben werden. Die Vergabe erfolgt nach dem Stipendienprogramm zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen vom 13.07.2011.

In 2013 wurden elf neue Stipendien vergeben. Anträge konnten bis zum 18.02.2013 im Zentrum für Weiterbildung eingereicht werden. Hier finden Sie den Ausschreibungstext und das Übersichtsformular. Die Senatskommission wissenschaftlicher Nachwuchs der TU Dresden hat am 14. März 2013 darüber entscheiden, welche der eingereichten Anträge gefördert werden.

Besondere Zuwendungen zu Sach- und Reisekosten sowie zu den Kosten eines Auslandsaufenthaltes können während der Dauer des Stipendiums bis zur Höhe von insgesamt 1.500,00 EUR gewährt werden. Eine besondere Zuwendung setzt voraus, dass die Aufwendungen für die Durchführung des Forschungsvorhabens erforderlich sind, der Stipendiatin die Aufbringung der Kosten nicht zuzumuten ist und dass Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Bitte reichen Sie bei Bedarf einen Reisekostenantrag und nach der Reise die Reisekostenabrechnung  sowie sämtliche Originalbelege im Zentrum für Weiterbildung ein. Der Vorsitzende der Senatskommission wissenschaftlicher Nachwuchs bewilligt die besonderen Zuwendungen auf der Grundlage der Beschlüsse der Senatskommission wissenschaftlicher Nachwuchs.

Als Überbrückungs- oder Abschlussfinanzierung können unabhängig von einer Ausschreibung Stipendien für maximal vier Monate beantragt werden. Bitte reichen Sie dafür das Antragsformular und die darin aufgeführten Unterlagen sowie ein kurzes Anschreiben mit Begründung für Ihren Antrag beim Zentrum für Weiterbildung ein. Die Gleichstellungsbeauftragte der TU Dresden sowie der Vorsitzende der Senatskommission wissenschaftlicher Nachwuchs entscheiden über die eingereichten Anträge. Zur Zeit stehen leider keine Mittel für die Vergabe von Kurzzeitstipendien zur Verfügung. Neubewerbungen können daher bis auf Weiteres nicht bewilligt werden.

 

 

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Last modified: 03.05.2013 09:25
Author: ZfW

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