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GraduiertenförderungÜber Anträge auf Gewährung einer Graduiertenförderung (außer ESF-Anträge und Anträge im Rahmen des Maria-Reiche-Förderprogramms) entscheidet die Senatskommission wissenschaftlicher Nachwuchs der TU Dresden. Eine Antragstellung ist an eine vorherige Ausschreibung gebunden. Aktuelle Ausschreibungen sowie Ausschreibungstexte und Antragsformulare zurückliegender Ausschreibungen finden Sie auf dieser Seite. Für Stipendien, für deren Bewilligung und Abwicklung die TU Dresden zuständig ist, gilt die Richtlinie für die Vergabe von Stipendien aus Haushalts- oder Drittmitteln der TU Dresden (ohne Medizinische Fakultät).
Wir bieten interessierten Promovendinnen und Promovenden eine Aufnahme in unsere E-Mail-Verteilerliste an:
Die Technische Universität Dresden verfügt derzeit über folgende Möglichkeiten der Förderung:
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Kontakt
Für die Fördermöglichkeiten 1, 3 und 4:
Sprechzeiten
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Für Fördermöglichkeit 2: |