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Promotion und Habilitation
Die Zulassung zur Promotion setzt grundsätzlich ein
abgeschlossenes Hochschulstudium in einem universitären
Studiengang mit einer mindestens achtsemestrigen
Regelstudienzeit voraus. Näheres regeln die Fakultäten in
Promotionsordnungen. Eine Promotion kann auf externem Wege
(ohne Immatrikulation) oder als eingeschriebener Student im
Rahmen eines dreijährigen Promotionsstudiums durchgeführt
werden. Die Beratung und Aufnahme in die Promotionsliste
erfolgt an der jeweiligen Fakultät (Ansprechpartner:
Promotionsamt). Informationen zur Immatrikulation in ein
Promotionsstudium
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Kontakt
Immatrikulationsamt
Tel.: +49 351 463-35609
Sitz: |