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Promotion und Habilitation


Die Promotion

Die Zulassung zur Promotion setzt grundsätzlich ein abgeschlossenes Hochschulstudium in einem universitären Studiengang mit einer mindestens achtsemestrigen Regelstudienzeit voraus. Näheres regeln die Fakultäten in Promotionsordnungen. Eine Promotion kann auf externem Wege (ohne Immatrikulation) oder als eingeschriebener Student im Rahmen eines dreijährigen Promotionsstudiums durchgeführt werden. Die Beratung und Aufnahme in die Promotionsliste erfolgt an der jeweiligen Fakultät (Ansprechpartner: Promotionsamt).
Die Anmeldung und Immatrikulation in das Promotionsstudium erfolgt im Immatrikulationsamt.

Informationen zur Immatrikulation in ein Promotionsstudium 


Die Habilitation

Hochschulen mit Promitionsrecht haben das Recht zur Habilitation. Die Habilitation ist ein Nachweis der besonderen Befähigung für Forschung und Lehre in einem bestimmten Fach oder Fachgebiet. Die Zulassung zur Habilitation setzt die Promotion und in der Regel eine mehrjährige wissenschaftliche Tätigkeit voraus.


Weiteres zur Habilitation 

Stand: 19.07.2012 11:39
Autor: Immatrikulationsamt

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Immatrikulationsamt
Gerlinde Schmidt

Tel.: +49 351 463-35609
Fax: +49 351 463-32755

Gerlinde Schmidt

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