Als Gasthörende können interessierte Personen an
Lehrveranstaltungen der Technischen Universität Dresden
teilnehmen. Das Vorlesungsverzeichnis bietet eine
Übersicht aller Lehrveranstaltungen.
Sofern es nicht Zulassungs- oder Kapazitätsbeschränkungen
gibt, ist Gasthörenden auch ohne Hochschulzugangsberechtigung
(Abitur etc.) die Teilnahme an Vorlesungen und Seminaren
möglich.
Ein Anspruch auf Erteilung von Teilnahmebestätigungen sowie
die Teilnahme an Prüfungen oder anderen Leistungsüberprüfungen
besteht nicht.
Folgendes ist bei der Antragstellung zu beachten:
- Eine Gasthörerschaft muss beim Zentrum für Weiterbildung
der TU Dresden für jedes Semester neu beantragt werden. Der
Gasthörerantrag kann hier ausgedruckt
werden.
- Bewerbungsfristen sind nicht zu
berücksichtigen.
- Sofern es sich um zulassungsbeschränkte
Lehrveranstaltungen handelt, muss sich der Antragstellende
auf dem Antragsformular die schriftliche Genehmigung von der
Dozentin bzw. vom Dozenten einholen.
- Die Gebühr für eine Gasthörerschaft beträgt unabhängig
von der Anzahl der besuchten Lehrveranstaltungen 40,00 EUR im
Semester. Die Überweisungsmodalitäten können dem
Antragsformular entnommen werden.
- Jeder Gasthörende erhält einen Gasthörerschein, der ihn
berechtigt, an den bestätigten Lehrveranstaltungen
teilzunehmen.
- Gasthörende haben keinen Studentenstatus und besitzen
damit auch nicht die Rechte und Pflichten der
immatrikulierten Studierenden.
Weitere Möglichkeiten der Teilnahme an
Lehrveranstaltungen: