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Gasthörer

Als Gasthörende können interessierte Personen an Lehrveranstaltungen der Technischen Universität Dresden teilnehmen. Das Vorlesungsverzeichnis bietet eine Übersicht aller Lehrveranstaltungen.

Sofern es nicht Zulassungs- oder Kapazitätsbeschränkungen gibt, ist Gasthörenden auch ohne Hochschulzugangsberechtigung (Abitur etc.) die Teilnahme an Vorlesungen und Seminaren möglich.

Ein Anspruch auf Erteilung von Teilnahmebestätigungen sowie die Teilnahme an Prüfungen oder anderen Leistungsüberprüfungen besteht nicht.

Folgendes ist bei der Antragstellung zu beachten:

  • Eine Gasthörerschaft muss beim Zentrum für Weiterbildung der TU Dresden für jedes Semester neu beantragt werden. Der Gasthörerantrag kann hier ausgedruckt werden.
  • Bewerbungsfristen sind nicht zu berücksichtigen.
  • Sofern es sich um zulassungsbeschränkte Lehrveranstaltungen handelt, muss sich der Antragstellende auf dem Antragsformular die schriftliche Genehmigung von der Dozentin bzw. vom Dozenten einholen.
  • Die Gebühr für eine Gasthörerschaft beträgt unabhängig von der Anzahl der besuchten Lehrveranstaltungen 40,00 EUR im Semester. Die Überweisungsmodalitäten können dem Antragsformular entnommen werden.
  • Jeder Gasthörende erhält einen Gasthörerschein, der ihn berechtigt, an den bestätigten Lehrveranstaltungen teilzunehmen.
  • Gasthörende haben keinen Studentenstatus und besitzen damit auch nicht die Rechte und Pflichten der immatrikulierten Studierenden.


Weitere Möglichkeiten der Teilnahme an Lehrveranstaltungen:

Stand: 17.01.2013 09:45
Autor: ZfW

Kontakt

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Tel.: +49 351 463-37811
Fax: +49 351 463-36251
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Sitz:
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Zi. 103

Post:
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Pakete:
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Helmholtzstraße 10
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