Die Kostenstellen-Nummern der TU Dresden folgen dieser
Nomenklatur:
Nomenklatur der Kostenstellen
Der Kostenstellenplan für die TU Dresden orientiert sich an
der vorhandenen Organisationsstruktur und sieht zehn Stellen
vor. Dabei wurde die alte Kostenstellennomenklatur
übernommen (2.-7. Stelle) und um eine führende
- 1 für die Wissenschaftsbereiche,
- 2 für die Zentralen Einrichtungen und
- 3 für die Zentrale Verwaltung und Sonstiges
ergänzt.
Damit werden alle Kostenstellen gleichlang ausgeprägt, da
die in der alten Nomenklatur vorkommenden führenden Nullen im
SAP-System nicht angezeigt werden und so die Nutzung von
Intervallen und Maskierungen erheblich erschwert würde.
Die drittletzte Stelle der Nomenklatur stellt das
zweckgebundene Budget (z.B. Grund-, Berufungs-
Sonderzusagen u. ä.) dar. Die beiden letzten Stellen
werden nur bei zweckgebundenen Sonderzusagen ausgeprägt.
Dabei ist geplant S00 als Sammler für Sonderzusagen zu
nutzen. Liegt die Notwendigkeit eines Einzelnachweises für eine
spezifische Sonderzusage vor, ist ein separates
Kontierungsobjekt auszuprägen, also eine neue Kostenstelle
anzulegen. Grundsätzlich wird es für jede Professur drei
Kostenstellen (G, B, S) geben, die bei der Datenmigration
automatisch angelegt werden. Nicht-Prof.-Kostenstellen werden
nach Bedarf ausgeprägt. Grundsätzlich erfolgt hier die Anlage
der G-Kostenstelle.
Die einzelnen Wissenschaftsbereiche spiegeln sich nicht in der
Nomenklatur wider, sondern werden über die
Kostenstellen-Hierarchien dargestellt.
Die Kostenstellen-Tabelle finden Sie unter Downloads.