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Angebot entfällt

Die Zusatzleistung "Vorausverfügung" und die Anschriftenberechtigungskarte wird für Infopost und Infobrief national ab dem 01.07.2010
nicht mehr angeboten. D. h. bei Unzustellbarkeit erfolgt keine Rückgabe der Briefe und der Absender wird über
eventuell neue Adressen nicht informiert.

Bei Briefen und Postkarten können folgende Vorausverfügungen weiter genutzt werden:

"Nicht nachsenden!" D. h. auch bei Vorlage eines Nachsendeauftrages wird dieser von der DPAG ignoriert und die Sendung geht zum Absender zurück.

"Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück" D.h. liegt ein Nachsendeauftrag vor, wird die Sendung zurückgesandt. Hat der Empfänger in die Weitergabe der neuen Anschrift eingewilligt, wird diese auf der Sendung vermerkt.



Stand: 06.02.2013 14:52
Autor: Poststelle

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