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Angebot entfällt
Die Zusatzleistung "Vorausverfügung" und die
Anschriftenberechtigungskarte wird für Infopost
und Infobrief national ab dem 01.07.2010 Bei Briefen und Postkarten können folgende Vorausverfügungen weiter genutzt werden: "Nicht nachsenden!" D. h. auch bei Vorlage eines
Nachsendeauftrages wird dieser von der DPAG ignoriert und die
Sendung geht zum Absender zurück. "Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück" D.h. liegt ein
Nachsendeauftrag vor, wird die Sendung zurückgesandt. Hat der
Empfänger in die Weitergabe der neuen Anschrift eingewilligt,
wird diese auf der Sendung vermerkt. |
Kontakt
PoststelleAngela Kenne / Anke Klebitz |