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Studieren in Europa mit ERASMUS

 

 

1. Was ist ERASMUS?

 

erasmus logoERASMUS ist das Förderprogramm der Europäischen Union für die länderübergreifende Zusammenarbeit im Bereich der Bildung, mit dem u. a. das Ziel verfolgt wird, den Austausch von Studierenden und Dozenten zwischen den europäischen Partnerhochschulen zu unterstützen. Die aktuelle Förderphase umfasst den Zeitraum 2007 – 2013 und tritt unter dem Namen „Programm für lebenslanges Lernen“ (Lifelong learning Programme - LLP) in Kraft. Dieses neue Bildungsprogramm (LLP) enthält neben ERASMUS für die Hochschulbildung noch weitere Teilprogramme wie Comenius (Schulbildung), LEONARDO (Berufsbildung) und GRUNDTVIG (Erwachsenenbildung).

Das ERASMUS Programm bietet Studierenden in ganz Europa die Möglichkeit, ihren fachlichen und persönlichen Horizont zu erweitern, Sprachkenntnisse zu vertiefen, das akademische System und Lehrmethoden einer ausländischen Hochschule kennen zu lernen, für einige Monate in einem europäischen Land zu leben und so in einen anderen Kulturkreis einzutauchen. Mehr als 1,5 Millionen Austauschstudierende haben in den vorangegangenen 20 Jahren europaweit an dieser Erfolgsgeschichte mitgeschrieben. Nicht selten rufen tiefgreifende Erlebnisse im Ausland neue Impulse hervor und stellen eine Initialzündung für die weitere Ausbildung und berufliche Entwicklung dar. Mit über 300 europäischen Hochschulen unterhält die TU Dresden derzeit Partnervereinbarungen. An jedem Institut bzw. jeder Fakultät der TU Dresden gibt es Verantwortliche für die Koordination der ERASMUS-Austausche. Über 400 Studierende der TU Dresden nutzen jährlich die Möglichkeit, mit ERASMUS im Ausland zu studieren. Nehmen auch Sie diese einmalige Chance wahr!

Was bringt ein Auslandsaufenthalt?
  • Steigerung der Karrierechancen
  • fachlicher Gewinn für das Studium
  • Weiterentwicklung der eigenen Persönlichkeit
  • Verbesserung der Fremdsprachenkenntnisse
  • Kennenlernen einer fremden Kultur – Erwerben von Interkultureller Kompetenz
  • Internationale Kontakte und Freunde

 

2. Wie funktioniert die ERASMUS-Kooperation?

Die Technische Universität Dresden schließt bilaterale, d.h. zweiseitige ERASMUS-Vereinbarungen mit ihren europäischen Partnerhochschulen, in denen die Laufzeit, die Anzahl der Austauschplätze und insbesondere die Fächer der Austauschstudenten bzw. -dozenten festgelegt sind. Jede Fakultät bzw. der Lehrstuhl oder das Institut hat eine/n verantwortliche/n Fakultäts- bzw. Fachkoordinator/in, welche/r die ERASMUS-Programme koordiniert und sowohl die deutschen als auch die ausländischen Austauschstudierenden betreut. Sie können demzufolge nur über Ihre eigene Fakultät an eine Partnerinstitution vermittelt werden.

 

3. Was bietet ERASMUS den Studierenden?

erasmus logo

  • einen 3-12 Monate dauernden Auslandsaufenthalt an einer Gastinstitution in folgenden Ländern: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn und Zypern. Zusätzlich zu den genannten Ländern sind auch die jeweiligen Überseegebiete förderfähig: Kanarische Inseln, Guadeloupe, Martinique, franz. Guayana, Réunion, Azoren, Madeira.
  • die Befreiung von den Studiengebühren an der Gastinstitution (Versicherungsprämien, studentische Sozialbeiträge sowie Kosten für die Benutzung diverser Materialien gelten nicht als Studiengebühren)
  • die akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen durch die Heimatinstitution in der Regel durch die Teilnahme an dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS)
  • den Erhalt einer Mobilitätsbeihilfe zum Ausgleich eines Teils der Mehrkosten. Die durchschnittliche ERASMUS-Mobilitätsbeihilfe kann u. U. je nach Gesamtbudget unter dem Höchstsatz liegen. Im Studienjahr 2012/2013 konnten monatlich ca. 200 EUR gewährt werden. Hierbei ist es unerheblich, wie hoch die Lebenshaltungskosten im jeweiligen Zielland sind.
  • die Möglichkeit einer zusätzlichen ERASMUS-Förderung für einen gebührenfreien Intensiv-Sprachkurs (EILC - ERASMUS Intensive Language Course) als Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten in Ländern seltener unterrichteter und gesprochener Sprachen.
  • die Unterstützung bei der fachlichen und sprachlichen Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt und Betreuung durch die Gasthochschule bezüglich Unterkunft, kultureller Angebote etc.

 

4. Welche Teilnahmevoraussetzungen sind zu erfüllen?

Um einen optimalen Erfolg zu erreichen, ist unbedingt auf eine frühzeitige Planung zu achten! Beginnen Sie mindestens 1 Jahr vor Antritt des Auslandssemesters mit der Vorbereitung! Bspw. Sammeln von Informationen Insbesondere Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge sollten sich bereits zu Studienbeginn über die Möglichkeiten des Studiums im Ausland informieren, um die Weichen für das Zielland, die inhaltlichen Anforderungen und die zeitliche Einbindung zu stellen.

Für die Förderung im Rahmen des ERASMUS-Programms müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Sie sind an der TU Dresden als Student/in (einschließlich Promotionsstudium) immatrikuliert und absolvieren ein vollständiges Studium, welches zu einem anerkannten Abschluss führt. Die Nationalität ist dabei unerheblich.
  • mindestens das erste Studienjahr muss erfolgreich abgeschlossen sein (gilt nicht für Masterstudierende)
  • Sie haben bisher noch keine ERASMUS-Studienförderung erhalten
  • für das betreffende Studienjahr und den Fachbereich existiert ein gültiges bilaterales ERASMUS-Abkommen mit der Partnerhochschule
  • vor Antritt des Auslandsaufenthalts wird gemeinsam mit den Verantwortlichen an der Heimat- und der Gasthochschule das Learning Agreement erstellt
  • ausreichende Kenntnisse der Sprache, in der die zu besuchenden Lehrveranstaltungen gehalten werden, müssen vorhanden sein.

 

5. Wie und wo bewerben Sie sich für einen Austauschplatz?

5.1 Bewerbung an der Fakultät

In den Fakultäten bzw. Instituten oder Lehrstühlen organisieren Fakultätsbeauftragte bzw. Fachkoordinatoren den ERASMUS-Austausch. Wenden Sie sich an die Fachkoordinatoren für ERASMUS Ihrer Fakultät/Fachbereiche, da spezifische fachliche Voraussetzungen sowie Art und Termin der Bewerbung durch die Fachbereiche festgelegt werden. In den meisten Fakultäten sind die Bewerbungen für das kommende Studienjahr (Winter- und/oder Sommersemester) spätestens bis Februar/März einzureichen. Es ist sinnvoll, auf Aushänge und Informationsveranstaltungen in der Fakultät bzw. im Institut zu achten. Ihre Bewerbung richten Sie direkt an den Fachkoordinator für die betreffende Partnerschaft.

Die wichtigsten Bestandteile der Bewerbungsunterlagen sind:

  • Bewerbungsschreiben bzw. Bewerbungsformular mit Angabe der gewünschten Gasthochschule sowie Zielstellung bzw. Begründung für den Auslandsaufenthalt
  • ECTS-Learning Agreement   (Studienvorhaben/Kursplanung für die Gasthochschule)
  • Nachweise über den bisherigen Studienerfolg (z. B.: Kopie des Vordiplomzeugnisses, Zwischenzeugnisses oder Transcript of Records)
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Nachweis der Kenntnisse in der Sprache des Gastlandes bzw. der Kurssprache (z.B. Sprachzertifikat der TU, Sprachkurse im Ausland, TOEFL-Test)

5.2 Anmeldung an der Partnerhochschule

Haben Sie von Ihrem ERASMUS-Fachkoordinator die Zusage für einen ERASMUS-Studienplatz erhalten, erfolgt nun die Anmeldung bei der Partnerhochschule: Der Programmbeauftragte teilt seinen Partnern an den ausländischen Bildungseinrichtungen den/die Namen der ausgewählten Studierenden mit (=Nominierung). Anschließend nehmen Sie selbständig den Kontakt zur Partnerhochschule auf (z. B. International/ERASMUS Office), um die erforderlichen Anmeldeformalitäten in Erfahrung zu bringen und zu regeln. Meist finden Sie auf den Internetseiten Ihrer Gasthochschule konkrete Informationen zur Anmeldung wie Termin und Kontaktdaten bzw. welche Unterlagen an Ihre Gasthochschule zu senden sind.

5.3 Annahmeerklärung für die ERASMUS-Mobilitätsbeihilfe

erasmus logo Jeder von der Fakultät/Fachrichtung ausgewählte Student hat die Berechtigung auf die ERASMUS-Mobilitätsbeihilfe, vorausgesetzt Sie haben nicht schon früher eine ERASMUS-Studienförderung erhalten. Dafür müssen Sie das Onlineformular (=Annhmeerklärung für die ERASMUS-Mobilitätsbeihilfe) ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und beim ERASMUS-Fachkoordinator bis spätestens Mitte Mai zur Unterschrift einreichen. Die Annahmeerklärung sowie das Learning Agreement bilden die Grundlage für die Überweisung der ERASMUS-Mobilitätsbeihilfe und verbleiben im Akademischen Auslandsamt der Technischen Universität Dresden. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Vorlesungszeiten an Ihrer Gasthochschule, so dass Sie die Aufenthaltsdaten so präzise wie möglich angeben können, damit die Förderzeit korrekt festgelegt werden kann. 

Die Mobilitätsbeihilfe wird nach folgenden Kriterien vergeben:

  • Die Dauer der Förderung beträgt mind. 3 und max. 12 Monate.
  • Die Höhe der Mobilitätsbeihilfe errechnet sich aus dem Gesamtbudget und der gesamten Teilnehmerzahl im jeweiligen Hochschuljahr.
  • Die Mobilitätsbeihilfe kann nur in einem Studienjahr bewilligt werden.
  • Im Rahmen von ERASMUS werden Praktika nur gefördert, wenn diese mit einem Studienaufenthalt vor oder nach dem Praktikum verbunden sind und an der Heimathochschule als fester Bestandteil des Studiums anerkannt werden.
  • Die Annahmeerklärung ist mit Unterschrift des ERASMUS-Koordinators bis Ende Mai im Akademischen Auslandsamt der TUD einzureichen (idealerweise per Hauspost durch die ERASMUS-Koordinatoren an das AAA verschickt).
  • Für die Auszahlung der ERASMUS-Beihilfe ist SPÄTESTENS BIS ZUM BEGINN IHRES AUSLANDSSTUDIENAUFENTHALTES eine Kopie des von beiden Hochschulen unterschriebenen Learning Agreements zusammen mit einem für den Aufenthaltszeitraum gültigen Immatrikulationsnachweis der TU Dresden einzureichen.
  • Die Mobilitätsbeihilfe wird vom Akademischen Auslandsamt in zwei Raten überwiesen. In einer ersten Rate werden, nach Eingang des vollständig unterschriebenen Learning Agreements, 70% der Gesamtbewilligung überwiesen. Unmittelbar nach Ablauf des Auslandsaufenthaltes sind dem Akademischen Auslandsamt Nachweise über die reale Dauer und den Inhalt des Studienaufenthaltes vorzulegen, auf deren Basis die Restzahlung erfolgt.
RÜCKTRITT
Informieren Sie bitte den ERASMUS-Koordinator und das Auslandsamt umgehend, falls Sie von Ihrem ERASMUS-Platz zurücktreten möchten. Durch späte Absagen nehmen Sie nicht nur Nachrückkandidaten die Chance, den Platz zu belegen, sondern beeinträchtigen auch unseren guten Ruf bei den Partneruniversitäten.

 

6. ERASMUS - Sonderförderung

6.1 Förderung von Studierenden mit Kind

Sie haben als Studierende/r bereits ein Kind und bisher gut den Spagat zwischen Hochschulstudium und Elternschaft gemeistert. Gern möchten Sie nun den Sprung ins Ausland auch mit Kind(ern) wagen. Dabei können Sie auf Antrag ERASMUS-Sondermittel erhalten. Diese werden als Pauschalen ausgezahlt und richten sich nach der Anzahl der Kinder und dem Zielland. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an das Akademische Auslandsamt der TUD. Dort erfahren Sie Näheres zu den Fördermöglichkeiten und erhalten die Antragsformulare. Die Beantragung der Sonderförderung sollte spätestens 3 Monate vor Beginn des Auslandstudiums im Akademischen Auslandsamt der TUD erfolgen.

6.2 Förderung von Studierenden mit Behinderung

Auch behinderte Studierende können trotz gesundheitlicher Beeinträchtigung an einem ERASMUS-Studienaufenthalt teilnehmen und eine zusätzliche Förderung beantragen. Die Antragsformulare erhalten Sie im Akademischen Auslandsamt der TUD. Die Beantragung der Zusatzförderung sollte spätestens 3 Monate vor Beginn des Auslandsstudiums im Akademischen Auslandsamt der TUD erfolgen. Zuschussfähig sind Mehrkosten, die gegenüber nicht behinderten Geförderten entstehen. Es können nur die durch den Auslandsaufenthalt bedingten Mehrkosten, die nicht durch nationale Stellen (wie z.B. das Studentenwerk, Krankenkassen, Sozialämter, Landschaftsverbände/Integrationsämter) abgedeckt sind, bezuschusst werden, wie beispielsweise Kosten für die An- und Abreise, die Unterkunft, Helfer vor Ort oder medizinische Betreuung.

 

7. WIE ERFOLGT DIE Anerkennung von Studienleistungen?

erasmus logoEin Studium im Ausland bedeutet für viele Studierende wertvolle Erfahrungen und oftmals auch eine Menge Arbeit. Damit Sie für diese Arbeit mehr bekommen als ein anerkennendes Lächeln, wurde von der Europäischen Kommission das ECTS (European Credit Transfer System) entwickelt. Ziel des ECTS ist es, die akademische Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen zu erleichtern. Hierzu werden Studien- und Prüfungsleistungen durch die Vergabe von Credits (cr) nach einem europaweit einheitlichen System bewertet. Gemeinsam mit dem Fachkoordinator Ihrer Heimatfakultät und dem Fachkoordinator Ihrer Gastfakultät arbeiten Sie vor ihrem Auslandsaufenthalt einen Studienplan (Learning Agreement) aus, in dem die zu besuchenden Lehrveranstaltungen und die Anzahl der zu erreichenden Credits festgelegt werden. Sprechen Sie rechtzeitig vor Ihrem Studienaufenthalt im Ausland mit Ihren Professoren an der TU Dresden über inhaltliche und formale Anforderungen zwecks späterer Anerkennung Ihrer Kurse. Für jeden Kurs, den Sie sich anrechnen lassen wollen, suchen Sie sich das äquivalente Fachgebiet an der TU Dresden heraus und klären mit dem Lehrstuhlinhaber oder seinen Mitarbeitern, ob der Kursinhalt und -umfang dem Fachgebiet der TU Dresden entspricht. Wenn möglich, legen Sie den Lehrenden die Kursbeschreibung aus dem ECTS-Kurskatalog Ihrer Gasthochschule vor.

Was sind ECTS Credits?

Grundsätzlich ist im ECTS die Vergabe von 60 Credits pro Studienjahr oder 30 pro Semester bzw. 20 pro Trimester vorgesehen (wenn nicht anders mit dem Fachkoordinator vereinbart). Praktika und Wahlfächer, die Bestandteile eines Studiums sind, erhalten ebenfalls Credits, nicht jedoch solche, die keine Bestandteile des Studiums sind. Credits werden nur dann gewährt, wenn alle Prüfungen bestanden und die Studieneinheit erfolgreich abgeschlossen wurde.

Weitere Instrumente von ECTS sind:

  • Die Hochschulen bereiten ein Informationspaket vor, in dem die Lehrveranstaltungen mit den jeweiligen ECTS-Punkten aufgeführt und inhaltlich beschrieben sind.
  • Alle an der Gasthochschule erfolgreich abgeschlossenen Lehrveranstaltungen werden mit der Bezeichnung des Kurses und den erzielten Anrechnungspunkten in Form eines Transcript of Records angegeben.

Die Anerkennung der Studienleistungen mittels ECTS erfolgt jedoch nicht automatisch. Für eine spätere Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Leistungen sollten Sie deshalb folgende Schritte beachten:

  • Nach Ihrer Rückkehr wenden Sie sich in der Regel an das Prüfungsamt Ihrer Fakultät, um die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen zu beantragen. Dazu reicht es meistens, wenn Sie einen entsprechenden Antrag an den Prüfungsausschuss ausfüllen und das Transcript of Records oder ein vergleichbares Zeugnis beifügen. Geben Sie möglichst die detaillierten Kursbeschreibungen mit ab, die als Nachweis über die gelehrten Inhalte dienen. Sofern Sie keine detaillierte Kursbeschreibung aus dem ECTS-Kurskatalog Ihrer Gastuniversität haben, besorgen Sie sich selbige rechtzeitig vor Ort aus dem Vorlesungsverzeichnis Ihrer Gastuniversität.
  • Bitte beachten Sie, dass die Anerkennung der Leistungen nicht in allen Fällen direkt über das Prüfungsamt läuft; an manchen Fakultäten werden diese Aufgaben auch durch die jeweiligen Fachvertreter, durch den Studienfachberater oder durch den Auslandsbeauftragten übernommen. Erkundigen Sie sich bitte im Prüfungsamt oder bei Ihrem Austauschkoordinator nach dem Ablauf.

 

8. Praktische Tipps/Organisatorisches

8.1 Mit BAföG im Ausland studieren

BAföG-berechtigte Studierende sollen auch für den Auslandsaufenthalt mit ERASMUS BAföG in Anspruch nehmen. Mit der neuen BAföG-Regelung bleiben Zuschüsse bis höchstens 300,- EUR pro Monat anrechnungsfrei. Auslands-BAföG sollte frühzeitig (mind. 6 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes) beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung (abhängig vom Zielland) beantragt werden. Die örtliche Zuständigkeit für die Beantragung der Förderung im Ausland finden Sie auf folgenden Seiten: http://www.auslandsbafoeg.de/.

8.2 Sprachkenntnisse

erasmus logo Für die Bewerbung im ERASMUS-Programm werden im Allgemeinen für den Auslandsaufenthalt gute Grundkenntnisse der betreffenden Unterrichtssprache vorausgesetzt. In Abhängigkeit von den geplanten Studienprogrammen können in Einzelfällen spezifische Nachweise gefordert sein. Darüber informieren Sie sich am besten bei den Fachkoordinatoren oder direkt bei der Gasthochschule. Zur Vorbereitung werden im Lehrzentrum Sprachen und Kulturen jedes Semester Sprachkurse für verschiedene europäische Sprachen angeboten. Häufig veranstalten die Gasthochschulen vor Vorlesungsbeginn zusätzlich Intensivsprachkurse für Gaststudenten. Diesbezügliche Informationen sind direkt bei den Hochschulen oder bei dem/der Programmkoordinator/in zu erfragen.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Teilnahme und Förderung an einem ERASMUS Intensive Language Course (EILC).

Bei den von der Europäischen Kommission unterstützten ERASMUS Intensivsprachkursen (ERASMUS Intensive Language Courses) handelt es sich um spezielle Kurse in den weniger verbreiteten und unterrichteten Sprachen der Europäischen Union sowie den Sprachen anderer an ERASMUS teilnehmender Länder (Belgien (niederländisch in der flämischen Gemeinschaft), Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland (Finnisch und Schwedisch), Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz (Italienisch), Slowakei, Slowenien, Spanien (Baskisch, Katalanisch, Galizisch, Valenzianisch), Tschechische Republik, Türkei, Ungarn und Zypern (Griechisch)). Die EILCs geben ERASMUS-Studierenden (Studien- und Praxisaufenthalte) die Möglichkeit, im Gastland die Sprache des Gastlandes bis zu sechs Wochen lang vor Semesterbeginn zu lernen. Alle für EILC relevanten Informationen finden Sie auf folgenden Seiten: http://ec.europa.eu/education/erasmus/doc902_en.htm. Die Studierenden, die sich für die Teilnahme an einem EILC interessieren, sollten sich bis zum 15.05. (für Kurse im Sommer) bzw. 15.10. (für Kurse im Winter) mit dem Antragsformular über das Akademische Auslandsamt der TU Dresden bewerben.

 

8.3 Informationen über die Gastuniversität

Generell sollten Sie möglichst viel selbst unternehmen, um an brauchbare Vorabinformationen der Gastuniversität heranzukommen. Es empfiehlt sich, sobald wie möglich (d. h. nach Bekanntwerden der Platzvergabe) bei den Akademischen Auslandsämtern oder Fachkoordinatoren der Gastuniversitäten Informationen anzufordern bzw. Erkundigungen einzuholen, welche Formalitäten und Unterlagen für die Anmeldung an der Gasthochschule erforderlich sind. Die Homepage der jeweiligen Gasthochschule bietet zudem viele nützliche Informationen zum Studium selbst und um das Studium herum. Nutzen Sie insbesondere die Erfahrungsberichte, die Sie im Infocenter oder direkt im Internet unter http://tu-dresden.de/internationales/stud_abroad/erfahrungsberichte einsehen können und die Ihnen zahlreiche wertvolle Informationen geben. Wer Lust hat, schon vor einem Auslandsaufenthalt Kontakte zu ausländischen Studenten zu knüpfen bzw. nach dem Auslandsaufenthalt Sprachkenntnisse frisch halten möchte, sollte beim wöchentlichen Stammtisch der ERASMUS-Initiative TU Dresden vorbeischauen. Informationen über die Initiative und deren Veranstaltungen gibt es auf der Homepage unter http://www.esn-dresden.de/ oder unter http://tu-dresden.de/kultur.

8.4 Unterbringung im Gastland

Unter Umständen wird Ihnen Ihre Gasteinrichtung direkt Informationen zur Wohnungsbeschaffung zusenden. Nicht in jedem Fall hat die Partnerhochschule bereits für Sie eine Unterkunft organisiert, da es nicht überall, ähnlich wie in Dresden, Studentenwohnheime gibt. Grundsätzlich finden Sie jedoch brauchbare Infos zur Unterkunft auf den Internetseiten für ERASMUS Studierende der jeweiligen Gasteinrichtung. Es ist unbedingt ratsam, sich persönlich an den/die fachliche/n Betreuer/in an der Gasthochschule (Adresse beim Fachkoordinator erfragen) zu wenden und ihm/ihr Angaben zu Ihrem Aufenthalt mitzuteilen. Die Erfahrung hat gezeigt: Je mehr Eigeninitiative Sie aufbringen, umso höher sind Ihre Erfolgschancen!!!

8.5 Beurlaubung - Ja oder Nein?

Den ERASMUS-Stipendiaten wird empfohlen, die Beurlaubung für die Zeit des Auslandsstudienaufenthaltes zu beantragen. Beurlaubungen sind möglichst im Rückmeldezeitraum, spätestens bis zum Semesterbeginn im Imma-Amt für das kommende Semester zu beantragen. In Ihrer Beurlaubungszeit können und sollen Sie Studien- bzw. Prüfungsleistungen an Ihrer Gasthochschule im Ausland erbringen. Hochschulsemester, in denen anrechenbare Prüfungsleistungen im Ausland erbracht wurden, können auf Antrag beim zuständigen Prüfungsausschuss nachträglich als Fachsemester angerechnet werden. Informationen zum Antrag auf Beurlaubung vom Studium finden Sie unter: http://tu-dresden.de/studium/organisation/beurlaubung.

8.6 Versicherungsschutz

Mit dem ERASMUS-Stipendium wird keinerlei Versicherungsschutz übernommen. Es ist daher notwendig, dass Sie selbst für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen! Der Abschluss einer privaten Auslandskrankenzusatzversicherung inklusive Reiserücktransportversicherung ist anzuraten.

Es bestehen prinzipiell folgende Möglichkeiten der Krankenversicherung:

  • Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung können Sie über die europäische Versicherungskarte (EHIC) Leistungen auch im Ausland in Anspruch nehmen, je nach dem geltenden Sozialversicherungsrecht im entsprechenden Land. Vor Ihrer Abfahrt informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, inwieweit dieses Abkommen für Ihr Gastland gilt und beantragen das notwendige Versicherungsformular bzw. eine entsprechende Versicherungskarte. Beachten Sie bitte, dass oftmals nur eine medizinische Notversorgung im Falle einer Krankheit oder aufgrund eines Unfalls im jeweiligen Gastland gewährleistet ist. Da der Versicherungsschutz somit unzureichend ist, ist eine (private) Auslandskrankenzusatzversicherung zu empfehlen.
  • Private Krankenkassen haben i.d.R. keine europaweiten Sozialversicherungsabkommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Krankenkasse über den Versicherungsschutz im Ausland! Partneruniversitäten (z.B. die britischen Universitäten) bieten teilweise eine studentische Krankenversicherung im Rahmen der Immatrikulation an, die Sie zusätzlich zu Ihrer Krankenversicherung nutzen können.

Für alle ERASMUS-Teilnehmer besteht die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet, inkl. Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung. Mehr Informationen über die DAAD Gruppenversicherung für ERASMUS-Studenten finden Sie unter www.daad.de/ausland/service/daad-gruppenversicherungen/

Weitere Versicherungen:

ERASMUS-Studierende sind bei ihrem Auslandsstudium gesetzlich gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Die gesetzliche Unfallversicherung erstreckt sich allerdings nur auf solche Tätigkeiten, die mit dem Hochschulbesuch in einem inneren ursächlichen Zusammenhang stehen, d.h. der Aufenthalt an der Gasthochschule zum Zwecke des Studiums und die damit verbundenen Wege. Bitte prüfen Sie, ob Ihre Privathaftpflichtversicherung bzw. Ihre Unfallversicherung auch für die Zeit des Auslandsstudienaufenthaltes gilt. Derartige Versicherungen sind keine Pflicht, können jedoch sehr hilfreich sein.

 

9. PRAKTIKA mit ERASMUS

9.1 Kombinierte Maßnahme im Anschluss an ein ERASMUS Studium

erasmus logo Praktika, die direkt im Anschluss an den ERASMUS Studienaufenthalt geleistet werden, können als ERASMUS Studium mit gefördert werden wenn:

  • sich das Praktikum unmittelbar an einen ERASMUS Studienaufenthalt anschließt
  • die Förderdauer für Studium und Praktikum insgesamt max. 12 Monate (jedoch max. nur bis zum Ende der Vertragslaufzeit 30.09. d. J.) beträgt
  • Sie einen formlosen Antrag mit Angabe zu: Art des Praktikums (Pflicht-/freiwilliges Praktikum), Name der Praktikumsfirma, Dauer, Arbeits-/Tätigkeitsbeschreibung und Bestätigung der Praktikumsfirma bis spätestens 2 Monate vor Beginn des Praktikums im Akademischen Auslandsamt gestellt haben
  • das Praktikum unter Aufsicht der Gasthochschule, an der Sie Ihren Studienaufenthalt absolvieren, stattfindet und
  • der Praktikumszeitraum im Learning Agreement verankert ist.

9.2 ERASMUS Praktika zusätzlich und unabhängig vom ERASMUS Studium

Das ERASMUS-Programm fördert auch Praktika im europäischen Ausland. Zusätzlich zu den max. 12 Monaten Förderung für das ERASMUS Studium sind bis zu 12 Monate Förderung für ERASMUS Praktika möglich.

Bedingungen für die Förderung sind u.a.:

  • Das Praktikum dauert mindestens 3 und max. 12 Monate
  • Gefördert werden Praktika in Unternehmen aller Art, ausgeschlossen sind EU-Institutionen und Organisationen die EU-Programme koordinieren
  • zwischen Hochschule und aufnehmender Einrichtung wird ein Praktikumsvertrag geschlossen

Weitergehende Beratung und Bewerbungsanfragen über:
LEONARDO-Büro
Tel. 463 -37045
http://www.leo.tu-dresden.de/leonardo

 

10. Nach dem Auslandsaufenthalt

  • ist ein Erfahrungsbericht anzufertigen (dies kann und sollte online erfolgen unter: http://tu-dresden.de/internationales/stud_abroad/erfahrungsberichte)
  • ist eine Bescheinigung der Gasthochschule (Confirmation of Attendance ) im Original einzureichen, in der der tatsächliche Zeitraum Ihres Studienaufenthaltes bestätigt wird, Termin: 01.03. für Studierende, die im WS zurückkehren bzw. 01.07. für Studierende, die im SS zurückkehren.
  • sind der Fakultät die an der Gasthochschule erworbenen Scheine zur Anerkennung einzureichen und eine Kopie des Transcript of Records an das AAA der TUD zu senden
Nach Abschluss des ERASMUS-Studiums kontrolliert das Akademische Auslandsamt die Nachweise über Ihren Studienaufenthalt und passt anhand der Confirmation of Attendance Förderdauer und -summe und somit die Zahlung der 2. Rate (Restbetrag) entsprechend der tatsächlichen Dauer des Auslandsaufenthaltes an. Die 2. Rate (Restbetrag) der ERASMUS-Mobilitätsbeihilfe wird vom AAA unmittelbar nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes überwiesen, wenn die o. g. Nachweise unaufgefordert beim AAA eingereicht werden.

 

11. Ablauf und To Do's für den ERASMUS-Studienaufenthalt

Der nachfolgende Ablaufplan soll eine Orientierung für ERASMUS – Studienbewerber darstellen und einen Leitfaden durch die Planungsphase eines Auslandsstudiums aufzeigen. Die ÜBERSICHT zum Ablauf und den Zuständigkeiten im ERASMUS-Studienjahr 2013/14 in exemplarischer Form finden Sie hier: ERASMUS Ablaufplan.

 

12. Erasmus-Studentencharta: Rechte und Pflichten

Um Sie als ERASMUS-Studierende über ihre Rechte und Pflichten zu informieren, erhalten Sie vor Beginn des Auslandsstudiums dieERASMUS-Studentencharta ausgeherasmus chartaändigt.
Die Charta skizziert Ihre grundlegenden Ansprüche als ERASMUS-Student wie Gebührenfreiheit und volle Anrechnung des Auslandsstudiums, und sie vermittelt einen kurzen Überblick über Ihre Pflichten als ERASMUS-Student gegenüber der Heimat- und Gasthochschule.

 

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Akademisches Auslandsamt
01062 Dresden

Mommsenstr. 12 (Toeplerbau), Zi. 212 u. Zi. 219
Dagmar Krause und Kerstin Unger
Bitte Öffnungszeiten beachten.

Stand: 28.03.2013 16:21
Autor: AAA

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