1. Was ist ERASMUS?
ERASMUS ist das Förderprogramm der
Europäischen Union für die länderübergreifende
Zusammenarbeit im Bereich der Bildung, mit dem u. a. das
Ziel verfolgt wird, den Austausch von Studierenden und
Dozenten zwischen den europäischen Partnerhochschulen zu
unterstützen. Die aktuelle Förderphase umfasst den
Zeitraum 2007 – 2013 und tritt unter dem Namen „Programm
für lebenslanges Lernen“ (Lifelong learning Programme -
LLP) in Kraft. Dieses neue Bildungsprogramm (LLP) enthält
neben ERASMUS für die Hochschulbildung noch weitere
Teilprogramme wie Comenius (Schulbildung), LEONARDO
(Berufsbildung) und GRUNDTVIG (Erwachsenenbildung).
Das ERASMUS Programm bietet Studierenden in ganz Europa die
Möglichkeit, ihren fachlichen und persönlichen Horizont zu
erweitern, Sprachkenntnisse zu vertiefen, das akademische
System und Lehrmethoden einer ausländischen Hochschule kennen
zu lernen, für einige Monate in einem europäischen Land zu
leben und so in einen anderen Kulturkreis einzutauchen. Mehr
als 1,5 Millionen Austauschstudierende haben in den
vorangegangenen 20 Jahren europaweit an dieser
Erfolgsgeschichte mitgeschrieben. Nicht selten rufen
tiefgreifende Erlebnisse im Ausland neue Impulse hervor und
stellen eine Initialzündung für die weitere Ausbildung und
berufliche Entwicklung dar. Mit über 300 europäischen
Hochschulen unterhält die TU Dresden derzeit
Partnervereinbarungen. An jedem Institut bzw. jeder Fakultät
der TU Dresden gibt es Verantwortliche für die Koordination der
ERASMUS-Austausche. Über 400 Studierende der TU Dresden nutzen
jährlich die Möglichkeit, mit ERASMUS im Ausland zu studieren.
Nehmen auch Sie diese einmalige Chance wahr!
| Was bringt ein Auslandsaufenthalt? |
- Steigerung der Karrierechancen
- fachlicher Gewinn für das Studium
- Weiterentwicklung der eigenen Persönlichkeit
- Verbesserung der Fremdsprachenkenntnisse
- Kennenlernen einer fremden Kultur – Erwerben von
Interkultureller Kompetenz
- Internationale Kontakte und Freunde
|
2. Wie funktioniert die ERASMUS-Kooperation?
Die Technische Universität Dresden schließt
bilaterale, d.h. zweiseitige
ERASMUS-Vereinbarungen mit ihren europäischen
Partnerhochschulen, in denen die Laufzeit, die Anzahl der
Austauschplätze und insbesondere die Fächer der
Austauschstudenten bzw. -dozenten festgelegt sind. Jede
Fakultät bzw. der Lehrstuhl oder das Institut hat eine/n
verantwortliche/n Fakultäts- bzw. Fachkoordinator/in, welche/r
die ERASMUS-Programme koordiniert und sowohl die deutschen als
auch die ausländischen Austauschstudierenden betreut. Sie
können demzufolge nur über Ihre eigene Fakultät an eine
Partnerinstitution vermittelt werden.
3. Was bietet ERASMUS den Studierenden?

- einen 3-12 Monate dauernden
Auslandsaufenthalt an einer Gastinstitution in
folgenden Ländern: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland,
Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland,
Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen,
Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen,
Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien,
Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn und Zypern.
Zusätzlich zu den genannten Ländern sind auch die jeweiligen
Überseegebiete förderfähig: Kanarische Inseln, Guadeloupe,
Martinique, franz. Guayana, Réunion, Azoren, Madeira.
- die Befreiung von den Studiengebühren an
der Gastinstitution (Versicherungsprämien, studentische
Sozialbeiträge sowie Kosten für die Benutzung diverser
Materialien gelten nicht als Studiengebühren)
- die akademische Anerkennung der im
Ausland erbrachten Studienleistungen durch die
Heimatinstitution in der Regel durch die Teilnahme an dem
Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen
(ECTS)
- den Erhalt einer Mobilitätsbeihilfe zum
Ausgleich eines Teils der Mehrkosten. Die durchschnittliche
ERASMUS-Mobilitätsbeihilfe kann u. U. je nach Gesamtbudget
unter dem Höchstsatz liegen. Im Studienjahr 2012/2013 konnten
monatlich ca. 200 EUR gewährt werden. Hierbei ist es
unerheblich, wie hoch die Lebenshaltungskosten im jeweiligen
Zielland sind.
- die Möglichkeit einer zusätzlichen
ERASMUS-Förderung für einen gebührenfreien
Intensiv-Sprachkurs (EILC - ERASMUS Intensive
Language Course) als Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten in
Ländern seltener unterrichteter und gesprochener
Sprachen.
- die Unterstützung bei der fachlichen und
sprachlichen Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt und
Betreuung durch die Gasthochschule bezüglich Unterkunft,
kultureller Angebote etc.
4. Welche Teilnahmevoraussetzungen sind zu erfüllen?
| Um einen optimalen Erfolg zu erreichen, ist
unbedingt auf eine frühzeitige Planung zu achten! Beginnen
Sie mindestens 1 Jahr vor Antritt des Auslandssemesters mit
der Vorbereitung! Bspw. Sammeln von Informationen
Insbesondere Studierende der Bachelor- und
Masterstudiengänge sollten sich bereits zu Studienbeginn
über die Möglichkeiten des Studiums im Ausland informieren,
um die Weichen für das Zielland, die inhaltlichen
Anforderungen und die zeitliche Einbindung zu
stellen. |
Für die Förderung im Rahmen des ERASMUS-Programms müssen
folgende Kriterien erfüllt sein:
- Sie sind an der TU Dresden als Student/in (einschließlich
Promotionsstudium) immatrikuliert und absolvieren ein
vollständiges Studium, welches zu einem anerkannten Abschluss
führt. Die Nationalität ist dabei unerheblich.
- mindestens das erste Studienjahr muss erfolgreich
abgeschlossen sein (gilt nicht für Masterstudierende)
- Sie haben bisher noch keine ERASMUS-Studienförderung
erhalten
- für das betreffende Studienjahr und den Fachbereich
existiert ein gültiges bilaterales ERASMUS-Abkommen mit der
Partnerhochschule
- vor Antritt des Auslandsaufenthalts wird gemeinsam mit den
Verantwortlichen an der Heimat- und der Gasthochschule das
Learning Agreement erstellt
- ausreichende Kenntnisse der Sprache, in der die zu
besuchenden Lehrveranstaltungen gehalten werden, müssen
vorhanden sein.
5. Wie und wo bewerben Sie sich für einen
Austauschplatz?
5.1 Bewerbung an der Fakultät
In den Fakultäten bzw. Instituten oder Lehrstühlen
organisieren Fakultätsbeauftragte bzw. Fachkoordinatoren den
ERASMUS-Austausch. Wenden Sie sich an die Fachkoordinatoren für
ERASMUS Ihrer Fakultät/Fachbereiche, da spezifische fachliche
Voraussetzungen sowie Art und Termin der Bewerbung durch die
Fachbereiche festgelegt werden. In den meisten Fakultäten sind
die Bewerbungen für das kommende Studienjahr (Winter-
und/oder Sommersemester) spätestens
bis Februar/März einzureichen. Es ist
sinnvoll, auf Aushänge und Informationsveranstaltungen in der
Fakultät bzw. im Institut zu achten. Ihre Bewerbung richten Sie
direkt an den Fachkoordinator für die betreffende
Partnerschaft.
Die wichtigsten Bestandteile der
Bewerbungsunterlagen sind:
- Bewerbungsschreiben bzw. Bewerbungsformular mit Angabe der
gewünschten Gasthochschule sowie Zielstellung bzw. Begründung
für den Auslandsaufenthalt
- ECTS-Learning Agreement
(Studienvorhaben/Kursplanung für die Gasthochschule)
- Nachweise über den bisherigen Studienerfolg (z. B.: Kopie
des Vordiplomzeugnisses, Zwischenzeugnisses oder Transcript of Records)
- tabellarischer Lebenslauf
- Nachweis der Kenntnisse in der Sprache des Gastlandes bzw.
der Kurssprache (z.B. Sprachzertifikat der TU, Sprachkurse im
Ausland, TOEFL-Test)
5.2 Anmeldung an der Partnerhochschule
Haben Sie von Ihrem ERASMUS-Fachkoordinator die Zusage für
einen ERASMUS-Studienplatz erhalten, erfolgt nun die Anmeldung
bei der Partnerhochschule: Der Programmbeauftragte teilt seinen
Partnern an den ausländischen Bildungseinrichtungen den/die
Namen der ausgewählten Studierenden mit (=Nominierung).
Anschließend nehmen Sie selbständig den Kontakt zur
Partnerhochschule auf (z. B. International/ERASMUS Office), um
die erforderlichen Anmeldeformalitäten in Erfahrung zu bringen
und zu regeln. Meist finden Sie auf den Internetseiten Ihrer
Gasthochschule konkrete Informationen zur Anmeldung wie Termin
und Kontaktdaten bzw. welche Unterlagen an Ihre Gasthochschule
zu senden sind.
5.3 Annahmeerklärung für die
ERASMUS-Mobilitätsbeihilfe
Jeder von der Fakultät/Fachrichtung
ausgewählte Student hat die Berechtigung auf die
ERASMUS-Mobilitätsbeihilfe, vorausgesetzt Sie haben nicht
schon früher eine ERASMUS-Studienförderung erhalten. Dafür
müssen Sie das Onlineformular (=Annhmeerklärung für
die ERASMUS-Mobilitätsbeihilfe) ausfüllen, ausdrucken,
unterschreiben und beim ERASMUS-Fachkoordinator bis
spätestens Mitte Mai zur Unterschrift
einreichen. Die Annahmeerklärung sowie das Learning
Agreement bilden die Grundlage für die Überweisung der
ERASMUS-Mobilitätsbeihilfe und verbleiben im Akademischen
Auslandsamt der Technischen Universität Dresden. Bitte
informieren Sie sich rechtzeitig über die Vorlesungszeiten
an Ihrer Gasthochschule, so dass Sie die Aufenthaltsdaten so
präzise wie möglich angeben können, damit die Förderzeit
korrekt festgelegt werden kann.
Die Mobilitätsbeihilfe wird nach folgenden Kriterien
vergeben:
- Die Dauer der Förderung beträgt mind. 3
und max. 12 Monate.
- Die Höhe der Mobilitätsbeihilfe errechnet
sich aus dem Gesamtbudget und der gesamten Teilnehmerzahl im
jeweiligen Hochschuljahr.
- Die Mobilitätsbeihilfe kann nur in einem
Studienjahr bewilligt werden.
- Im Rahmen von ERASMUS werden Praktika nur
gefördert, wenn diese mit einem Studienaufenthalt vor oder
nach dem Praktikum verbunden sind und an der Heimathochschule
als fester Bestandteil des Studiums anerkannt werden.
- Die Annahmeerklärung ist mit Unterschrift
des ERASMUS-Koordinators bis Ende Mai im
Akademischen Auslandsamt der TUD einzureichen
(idealerweise per Hauspost durch die
ERASMUS-Koordinatoren an das AAA verschickt).
- Für die Auszahlung der ERASMUS-Beihilfe ist SPÄTESTENS BIS
ZUM BEGINN IHRES AUSLANDSSTUDIENAUFENTHALTES eine Kopie des
von beiden Hochschulen unterschriebenen Learning
Agreements zusammen mit einem für den
Aufenthaltszeitraum gültigen Immatrikulationsnachweis
der TU Dresden einzureichen.
- Die Mobilitätsbeihilfe wird vom
Akademischen Auslandsamt in zwei Raten überwiesen. In einer
ersten Rate werden, nach Eingang des vollständig
unterschriebenen Learning Agreements, 70% der
Gesamtbewilligung überwiesen. Unmittelbar nach Ablauf des
Auslandsaufenthaltes sind dem Akademischen Auslandsamt
Nachweise über die reale Dauer und den Inhalt des
Studienaufenthaltes vorzulegen, auf deren Basis die
Restzahlung erfolgt.
RÜCKTRITT Informieren Sie bitte
den ERASMUS-Koordinator und das Auslandsamt umgehend, falls
Sie von Ihrem ERASMUS-Platz zurücktreten möchten. Durch
späte Absagen nehmen Sie nicht nur Nachrückkandidaten die
Chance, den Platz zu belegen, sondern beeinträchtigen auch
unseren guten Ruf bei den Partneruniversitäten. |
6. ERASMUS - Sonderförderung
6.1 Förderung von Studierenden mit Kind
Sie haben als Studierende/r bereits ein Kind und bisher gut
den Spagat zwischen Hochschulstudium und Elternschaft
gemeistert. Gern möchten Sie nun den Sprung ins Ausland auch
mit Kind(ern) wagen. Dabei können Sie auf Antrag
ERASMUS-Sondermittel erhalten. Diese werden als Pauschalen
ausgezahlt und richten sich nach der Anzahl der Kinder und dem
Zielland. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an
das Akademische Auslandsamt der TUD. Dort erfahren Sie Näheres
zu den Fördermöglichkeiten und erhalten die Antragsformulare.
Die Beantragung der Sonderförderung sollte spätestens 3 Monate
vor Beginn des Auslandstudiums im Akademischen Auslandsamt der
TUD erfolgen.
6.2 Förderung von Studierenden mit Behinderung
Auch behinderte Studierende können trotz gesundheitlicher
Beeinträchtigung an einem ERASMUS-Studienaufenthalt teilnehmen
und eine zusätzliche Förderung beantragen. Die
Antragsformulare erhalten Sie im Akademischen Auslandsamt der
TUD. Die Beantragung der Zusatzförderung sollte spätestens 3
Monate vor Beginn des Auslandsstudiums im Akademischen
Auslandsamt der TUD erfolgen. Zuschussfähig sind Mehrkosten,
die gegenüber nicht behinderten Geförderten entstehen. Es
können nur die durch den Auslandsaufenthalt bedingten
Mehrkosten, die nicht durch nationale Stellen (wie z.B. das
Studentenwerk, Krankenkassen, Sozialämter,
Landschaftsverbände/Integrationsämter) abgedeckt sind,
bezuschusst werden, wie beispielsweise Kosten für die An- und
Abreise, die Unterkunft, Helfer vor Ort oder medizinische
Betreuung.
7. WIE ERFOLGT DIE Anerkennung von Studienleistungen?
Ein Studium im Ausland bedeutet für viele
Studierende wertvolle Erfahrungen und oftmals auch eine
Menge Arbeit. Damit Sie für diese Arbeit mehr bekommen als
ein anerkennendes Lächeln, wurde von der Europäischen
Kommission das ECTS (European Credit Transfer System)
entwickelt. Ziel des ECTS ist es, die akademische
Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen zu
erleichtern. Hierzu werden Studien- und Prüfungsleistungen
durch die Vergabe von Credits (cr) nach einem europaweit
einheitlichen System bewertet. Gemeinsam mit dem
Fachkoordinator Ihrer Heimatfakultät und dem
Fachkoordinator Ihrer Gastfakultät arbeiten Sie vor ihrem
Auslandsaufenthalt einen Studienplan (Learning
Agreement) aus, in dem die zu besuchenden
Lehrveranstaltungen und die Anzahl der zu erreichenden
Credits festgelegt werden. Sprechen Sie rechtzeitig
vor Ihrem Studienaufenthalt im Ausland
mit Ihren Professoren an der TU Dresden über inhaltliche
und formale Anforderungen zwecks späterer Anerkennung
Ihrer Kurse. Für jeden Kurs, den Sie sich anrechnen lassen
wollen, suchen Sie sich das äquivalente Fachgebiet an der
TU Dresden heraus und klären mit dem Lehrstuhlinhaber oder
seinen Mitarbeitern, ob der Kursinhalt und -umfang dem
Fachgebiet der TU Dresden entspricht. Wenn möglich, legen
Sie den Lehrenden die Kursbeschreibung aus dem
ECTS-Kurskatalog Ihrer Gasthochschule vor.
Was sind ECTS Credits?
Grundsätzlich ist im ECTS die Vergabe von 60 Credits
pro Studienjahr oder 30 pro Semester
bzw. 20 pro Trimester vorgesehen (wenn
nicht anders mit dem Fachkoordinator vereinbart).
Praktika und Wahlfächer, die Bestandteile eines Studiums sind,
erhalten ebenfalls Credits, nicht jedoch solche, die keine
Bestandteile des Studiums sind. Credits werden nur dann
gewährt, wenn alle Prüfungen bestanden und die Studieneinheit
erfolgreich abgeschlossen wurde.
Weitere Instrumente von ECTS sind:
- Die Hochschulen bereiten ein Informationspaket vor, in dem
die Lehrveranstaltungen mit den jeweiligen ECTS-Punkten
aufgeführt und inhaltlich beschrieben sind.
- Alle an der Gasthochschule erfolgreich abgeschlossenen
Lehrveranstaltungen werden mit der Bezeichnung des Kurses und
den erzielten Anrechnungspunkten in Form eines Transcript of
Records angegeben.
Die Anerkennung der Studienleistungen mittels ECTS
erfolgt jedoch nicht automatisch. Für eine spätere Anerkennung
Ihrer im Ausland erbrachten Leistungen sollten Sie deshalb
folgende Schritte beachten:
- Nach Ihrer Rückkehr wenden Sie sich in der Regel an das
Prüfungsamt Ihrer Fakultät, um die Anerkennung der im Ausland
erbrachten Leistungen zu beantragen. Dazu reicht es meistens,
wenn Sie einen entsprechenden Antrag an den Prüfungsausschuss
ausfüllen und das Transcript of Records oder
ein vergleichbares Zeugnis beifügen. Geben Sie möglichst die
detaillierten Kursbeschreibungen mit ab, die als Nachweis über
die gelehrten Inhalte dienen. Sofern Sie keine
detaillierte Kursbeschreibung aus dem
ECTS-Kurskatalog Ihrer Gastuniversität haben, besorgen Sie
sich selbige rechtzeitig vor Ort aus dem Vorlesungsverzeichnis
Ihrer Gastuniversität.
- Bitte beachten Sie, dass die Anerkennung der Leistungen
nicht in allen Fällen direkt über das Prüfungsamt läuft; an
manchen Fakultäten werden diese Aufgaben auch durch die
jeweiligen Fachvertreter, durch den Studienfachberater oder
durch den Auslandsbeauftragten übernommen. Erkundigen Sie sich
bitte im Prüfungsamt oder bei Ihrem Austauschkoordinator nach
dem Ablauf.
8. Praktische Tipps/Organisatorisches
8.1 Mit BAföG im Ausland studieren
BAföG-berechtigte Studierende sollen auch für den
Auslandsaufenthalt mit ERASMUS BAföG in Anspruch nehmen. Mit
der neuen BAföG-Regelung bleiben Zuschüsse bis höchstens 300,-
EUR pro Monat anrechnungsfrei. Auslands-BAföG
sollte frühzeitig (mind. 6 Monate vor Beginn des
Auslandsaufenthaltes) beim zuständigen Amt für
Ausbildungsförderung (abhängig vom Zielland) beantragt werden.
Die örtliche Zuständigkeit für die Beantragung der Förderung im
Ausland finden Sie auf folgenden Seiten: http://www.auslandsbafoeg.de/.
8.2 Sprachkenntnisse
Für die Bewerbung im ERASMUS-Programm
werden im Allgemeinen für den Auslandsaufenthalt
gute Grundkenntnisse der betreffenden
Unterrichtssprache vorausgesetzt. In Abhängigkeit von den
geplanten Studienprogrammen können in Einzelfällen
spezifische Nachweise gefordert sein. Darüber informieren
Sie sich am besten bei den Fachkoordinatoren oder direkt
bei der Gasthochschule. Zur Vorbereitung werden im
Lehrzentrum Sprachen und Kulturen jedes Semester
Sprachkurse für verschiedene europäische Sprachen
angeboten. Häufig veranstalten die Gasthochschulen vor
Vorlesungsbeginn zusätzlich Intensivsprachkurse für
Gaststudenten. Diesbezügliche Informationen sind direkt
bei den Hochschulen oder bei dem/der
Programmkoordinator/in zu erfragen.
| Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Teilnahme und
Förderung an einem ERASMUS Intensive Language Course
(EILC). |
Bei den von der Europäischen Kommission unterstützten
ERASMUS Intensivsprachkursen (ERASMUS Intensive
Language Courses) handelt es sich um spezielle Kurse
in den weniger verbreiteten und unterrichteten
Sprachen der Europäischen Union sowie den Sprachen
anderer an ERASMUS teilnehmender Länder (Belgien
(niederländisch in der flämischen Gemeinschaft), Bulgarien,
Dänemark, Estland, Finnland (Finnisch und Schwedisch),
Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen,
Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien,
Schweden, Schweiz (Italienisch), Slowakei, Slowenien, Spanien
(Baskisch, Katalanisch, Galizisch, Valenzianisch), Tschechische
Republik, Türkei, Ungarn und Zypern (Griechisch)). Die EILCs
geben ERASMUS-Studierenden (Studien- und Praxisaufenthalte) die
Möglichkeit, im Gastland die Sprache des Gastlandes bis zu
sechs Wochen lang vor Semesterbeginn zu lernen. Alle für EILC
relevanten Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:
http://ec.europa.eu/education/erasmus/doc902_en.htm.
Die Studierenden, die sich für die Teilnahme an einem EILC
interessieren, sollten sich bis zum 15.05. (für Kurse im
Sommer) bzw. 15.10. (für Kurse im Winter) mit dem
Antragsformular über das Akademische Auslandsamt der TU Dresden
bewerben.
8.3 Informationen über die Gastuniversität
Generell sollten Sie möglichst viel selbst
unternehmen, um an brauchbare Vorabinformationen der
Gastuniversität heranzukommen. Es empfiehlt sich, sobald wie
möglich (d. h. nach Bekanntwerden der Platzvergabe) bei den
Akademischen Auslandsämtern oder Fachkoordinatoren der
Gastuniversitäten Informationen anzufordern bzw. Erkundigungen
einzuholen, welche Formalitäten und Unterlagen für die
Anmeldung an der Gasthochschule erforderlich sind. Die Homepage
der jeweiligen Gasthochschule bietet zudem viele nützliche
Informationen zum Studium selbst und um das Studium herum.
Nutzen Sie insbesondere die Erfahrungsberichte, die Sie im
Infocenter oder direkt im Internet unter
http://tu-dresden.de/internationales/stud_abroad/erfahrungsberichte
einsehen können und die Ihnen zahlreiche wertvolle
Informationen geben. Wer Lust hat, schon vor einem
Auslandsaufenthalt Kontakte zu ausländischen Studenten zu
knüpfen bzw. nach dem Auslandsaufenthalt Sprachkenntnisse
frisch halten möchte, sollte beim wöchentlichen Stammtisch der
ERASMUS-Initiative TU Dresden vorbeischauen. Informationen über
die Initiative und deren Veranstaltungen gibt es auf der
Homepage unter http://www.esn-dresden.de/
oder unter http://tu-dresden.de/kultur.
8.4 Unterbringung im Gastland
Unter Umständen wird Ihnen Ihre Gasteinrichtung direkt
Informationen zur Wohnungsbeschaffung zusenden. Nicht in jedem
Fall hat die Partnerhochschule bereits für Sie eine Unterkunft
organisiert, da es nicht überall, ähnlich wie in Dresden,
Studentenwohnheime gibt. Grundsätzlich finden Sie jedoch
brauchbare Infos zur Unterkunft auf den Internetseiten für
ERASMUS Studierende der jeweiligen Gasteinrichtung. Es ist
unbedingt ratsam, sich persönlich an den/die fachliche/n
Betreuer/in an der Gasthochschule (Adresse beim Fachkoordinator
erfragen) zu wenden und ihm/ihr Angaben zu Ihrem Aufenthalt
mitzuteilen. Die Erfahrung hat gezeigt: Je mehr Eigeninitiative
Sie aufbringen, umso höher sind Ihre Erfolgschancen!!!
8.5 Beurlaubung - Ja oder Nein?
Den ERASMUS-Stipendiaten wird empfohlen,
die Beurlaubung für die Zeit des Auslandsstudienaufenthaltes zu
beantragen. Beurlaubungen sind möglichst im Rückmeldezeitraum,
spätestens bis zum Semesterbeginn im Imma-Amt für das kommende
Semester zu beantragen. In Ihrer Beurlaubungszeit können und
sollen Sie Studien- bzw. Prüfungsleistungen an Ihrer
Gasthochschule im Ausland erbringen. Hochschulsemester, in
denen anrechenbare Prüfungsleistungen im Ausland erbracht
wurden, können auf Antrag beim zuständigen Prüfungsausschuss
nachträglich als Fachsemester angerechnet werden. Informationen
zum Antrag auf Beurlaubung vom Studium finden Sie unter:
http://tu-dresden.de/studium/organisation/beurlaubung.
8.6 Versicherungsschutz
| Mit dem ERASMUS-Stipendium wird keinerlei
Versicherungsschutz übernommen. Es ist daher notwendig, dass
Sie selbst für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes für
ausreichenden Versicherungsschutz sorgen! Der
Abschluss einer privaten Auslandskrankenzusatzversicherung
inklusive Reiserücktransportversicherung ist anzuraten. |
Es bestehen prinzipiell folgende
Möglichkeiten der Krankenversicherung:
-
Als Mitglied einer gesetzlichen
Krankenversicherung können Sie über die europäische
Versicherungskarte (EHIC) Leistungen auch im Ausland in
Anspruch nehmen, je nach dem geltenden
Sozialversicherungsrecht im entsprechenden Land. Vor Ihrer
Abfahrt informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse,
inwieweit dieses Abkommen für Ihr Gastland gilt und
beantragen das notwendige Versicherungsformular bzw. eine
entsprechende Versicherungskarte. Beachten Sie bitte, dass
oftmals nur eine medizinische Notversorgung im Falle einer
Krankheit oder aufgrund eines Unfalls im jeweiligen Gastland
gewährleistet ist. Da der Versicherungsschutz somit
unzureichend ist, ist eine (private)
Auslandskrankenzusatzversicherung zu empfehlen.
- Private Krankenkassen haben i.d.R. keine
europaweiten Sozialversicherungsabkommen. Bitte informieren
Sie sich rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Krankenkasse über
den Versicherungsschutz im Ausland! Partneruniversitäten (z.B.
die britischen Universitäten) bieten teilweise eine
studentische Krankenversicherung im Rahmen der Immatrikulation
an, die Sie zusätzlich zu Ihrer Krankenversicherung nutzen
können.
Für alle ERASMUS-Teilnehmer besteht die Möglichkeit, in die
Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen
umfassenden Versicherungsschutz bietet, inkl. Kranken-, Unfall-
und Privathaftpflichtversicherung. Mehr Informationen über die
DAAD Gruppenversicherung für ERASMUS-Studenten finden Sie unter
www.daad.de/ausland/service/daad-gruppenversicherungen/
Weitere Versicherungen:
ERASMUS-Studierende sind bei ihrem Auslandsstudium
gesetzlich gegen Arbeitsunfälle und
Berufskrankheiten versichert. Die gesetzliche
Unfallversicherung erstreckt sich allerdings nur auf solche
Tätigkeiten, die mit dem Hochschulbesuch in einem inneren
ursächlichen Zusammenhang stehen, d.h. der Aufenthalt an der
Gasthochschule zum Zwecke des Studiums und die damit
verbundenen Wege. Bitte prüfen Sie, ob Ihre
Privathaftpflichtversicherung bzw. Ihre
Unfallversicherung auch für die Zeit des
Auslandsstudienaufenthaltes gilt. Derartige Versicherungen sind
keine Pflicht, können jedoch sehr hilfreich sein.
9. PRAKTIKA mit ERASMUS
9.1 Kombinierte Maßnahme im Anschluss an ein ERASMUS
Studium
Praktika, die direkt im
Anschluss an den ERASMUS Studienaufenthalt
geleistet werden, können als ERASMUS Studium mit gefördert
werden wenn:
- sich das Praktikum unmittelbar an einen ERASMUS
Studienaufenthalt anschließt
- die Förderdauer für Studium und Praktikum insgesamt max.
12 Monate (jedoch max. nur bis zum Ende der Vertragslaufzeit
30.09. d. J.) beträgt
- Sie einen formlosen Antrag mit Angabe zu: Art des
Praktikums (Pflicht-/freiwilliges Praktikum), Name der
Praktikumsfirma, Dauer, Arbeits-/Tätigkeitsbeschreibung und
Bestätigung der Praktikumsfirma bis spätestens 2 Monate vor
Beginn des Praktikums im Akademischen Auslandsamt gestellt
haben
- das Praktikum unter Aufsicht der Gasthochschule, an der
Sie Ihren Studienaufenthalt absolvieren, stattfindet und
- der Praktikumszeitraum im Learning Agreement verankert
ist.
9.2 ERASMUS Praktika zusätzlich und unabhängig vom ERASMUS
Studium
Das ERASMUS-Programm fördert auch Praktika im europäischen
Ausland. Zusätzlich zu den max. 12 Monaten Förderung für das
ERASMUS Studium sind bis zu 12 Monate Förderung für ERASMUS
Praktika möglich.
Bedingungen für die Förderung sind u.a.:
- Das Praktikum dauert mindestens 3 und max. 12 Monate
- Gefördert werden Praktika in Unternehmen aller Art,
ausgeschlossen sind EU-Institutionen und Organisationen die
EU-Programme koordinieren
- zwischen Hochschule und aufnehmender Einrichtung wird ein
Praktikumsvertrag geschlossen
Weitergehende Beratung und Bewerbungsanfragen über:
LEONARDO-Büro
Tel. 463 -37045
http://www.leo.tu-dresden.de/leonardo
10. Nach dem Auslandsaufenthalt
- ist ein Erfahrungsbericht anzufertigen (dies kann
und sollte online erfolgen unter: http://tu-dresden.de/internationales/stud_abroad/erfahrungsberichte)
- ist eine Bescheinigung der Gasthochschule
(Confirmation of Attendance ) im
Original einzureichen, in der der tatsächliche Zeitraum
Ihres Studienaufenthaltes bestätigt wird, Termin: 01.03.
für Studierende, die im WS zurückkehren bzw. 01.07. für
Studierende, die im SS zurückkehren.
- sind der Fakultät die an der Gasthochschule erworbenen
Scheine zur Anerkennung einzureichen und eine Kopie des
Transcript of Records an das AAA der TUD zu senden
| Nach Abschluss des ERASMUS-Studiums kontrolliert das
Akademische Auslandsamt die Nachweise über Ihren
Studienaufenthalt und passt anhand der Confirmation of
Attendance Förderdauer und -summe und somit die Zahlung
der 2. Rate (Restbetrag) entsprechend der tatsächlichen
Dauer des Auslandsaufenthaltes an. Die 2. Rate (Restbetrag)
der ERASMUS-Mobilitätsbeihilfe wird vom AAA unmittelbar nach
Beendigung des Auslandsaufenthaltes überwiesen, wenn die o.
g. Nachweise unaufgefordert beim AAA eingereicht
werden. |
11. Ablauf und To Do's für den
ERASMUS-Studienaufenthalt
Der nachfolgende Ablaufplan soll eine Orientierung für
ERASMUS – Studienbewerber darstellen und einen Leitfaden durch
die Planungsphase eines Auslandsstudiums aufzeigen. Die
ÜBERSICHT zum Ablauf und den Zuständigkeiten im
ERASMUS-Studienjahr 2013/14 in exemplarischer Form finden Sie
hier: ERASMUS Ablaufplan.
12. Erasmus-Studentencharta: Rechte und Pflichten
Um Sie als ERASMUS-Studierende über ihre Rechte und
Pflichten zu informieren, erhalten Sie vor Beginn des
Auslandsstudiums dieERASMUS-Studentencharta
ausgeh
ändigt.
Die Charta skizziert Ihre grundlegenden Ansprüche als
ERASMUS-Student wie Gebührenfreiheit und volle Anrechnung des
Auslandsstudiums, und sie vermittelt einen kurzen Überblick
über Ihre Pflichten als ERASMUS-Student gegenüber der Heimat-
und Gasthochschule.
Kontakt
Technische Universität Dresden
Akademisches Auslandsamt
01062 Dresden
Mommsenstr. 12 (Toeplerbau), Zi. 212 u. Zi.
219
Dagmar Krause und Kerstin Unger
Bitte Öffnungszeiten beachten.