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Auf eigene Faust ins Ausland


Austauschprogramme und Stipendien sind oft auf bestimmte Länder, Fachrichtungen oder gar Universitäten beschränkt. Wenn Sie an eine ganz bestimmte Universität oder in ein bestimmtes Land möchten, können Sie Austauschprogramme oder Stipendien evtl. nicht nutzen. Dies bedeutet jedoch, dass Sie ausreichende finanzielle Mittel verfügbar haben müssen.
In diesem Fall bzw. auch bei Stipendienprogrammen, die sich nur auf den finanziellen Aspekt erstrecken, ist eine individuelle Bewerbung an die Gasthochschule zu richten. Zu beachten sind die hochschulinternen Bewerbungsvoraussetzungen (Anforderungen und Art des Nachweises der Sprachkenntnisse, fachliche Voraussetzungen ...) sowie Bewerbungstermine.
Die meisten Universitäten verlangen für die endgültige Zulassung zum Studium einen Nachweis über die finanzielle Absicherung (Vermögen, Unterstützung durch Eltern, Stipendien…) während des Aufenthaltes an der Gasthochschule.

Es sei an dieser Stelle auf die Checkliste (s. Kapitel: Vorbereitungen) hingewiesen mit den Fragen, die in der Phase der Vorbereitung geklärt werden müssen.

AuslandsBAfög

Beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen (wie z.B. Einkommensverhältnisse/Eltern) haben Sie die Möglichkeit, unabhängig von Programmen bzw. Stipendien Ihren Auslandsaufenthalt mittels AuslandsBAfög zu finanzieren. Darüber hinaus kann das AuslandsBAfög auch zur Kofinanzierung zusätzlich zu Stipendien bzw. in Kombination mit Programmen genutzt werden.
Über die Möglichkeiten, Kriterien und Antragsverfahren zum AuslandsBAföG können Sie sich bei den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung erkundigen. Eine Übersicht finden Sie auf der Homepage des Deutschen Studentenwerks (www.studentenwerk.de) bzw. unter: www.das-neue-bafoeg.de/de/441.php
Gefördert werden sowohl fachorientierte Studienaufenthalte als auch Praktika, die laut Studienordnung vorgeschrieben sind. Ein Auslandsstudium muss mind. 6 Monate bzw. ein Semester und ein Praktikum mindestens 12 Wochen dauern, um eine Förderung über das BAfög zu erhalten. Voraussetzung ist der Beginn eines Studiums an einer deutschen Hochschule. Nach bereits einem Jahr kann das Studium an einer ausländischen Hochschule fortgesetzt werden. Aufenthalte in den EU Mitgliedsstaaten werden bis zum Erwerb des ausländischen Abschlusses gefördert (Grundlage ist die Regelstudienzeit an der Gasthochschule). Es ist auch möglich, das Studium in verschiedenen Ländern der EU durchzuführen oder nach Deutschland zurückzukehren. In den Ländern, die nicht der EU angehören, werden in der Regel zusammenhängende Aufenthalte von einem Jahr (bei besonderer Begründung bis zu 5 Semestern) gefördert. Generell wird ein Jahr AuslandsBAföG nicht auf die Inlandsförderung angerechnet.

Die Leistungen des AuslandsBAfög umfassen:

  • Auslandszuschläge zusätzlich zur Inlandsförderung bei Aufenthalten außerhalb der EU,
  • nachweisbar notwendige Studiengebühren (bis zu 4601,63 Euro pro Studienjahr),
  • Reisekosten für eine Hin- und Rückreise sowie
  • Kosten der Krankenversicherung.

Der Antrag wird bei dem für das Gastland zuständigen Amt für Auslandsförderung gestellt. Wenn Sie wissen wollen, in welcher Höhe die BAföG-Förderung zu erwarten ist, nutzen Sie am besten den BAföG-Rechner im Internet (www.das-neue-bafoeg.de).

Individualstipendien 

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Stand: 11.11.2011 09:22
Autor: AAA

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