Austauschprogramme und Stipendien sind oft auf bestimmte
Länder, Fachrichtungen oder gar Universitäten beschränkt. Wenn
Sie an eine ganz bestimmte Universität oder in ein bestimmtes
Land möchten, können Sie Austauschprogramme oder Stipendien
evtl. nicht nutzen. Dies bedeutet jedoch, dass Sie ausreichende
finanzielle Mittel verfügbar haben müssen.
In diesem Fall bzw. auch bei Stipendienprogrammen, die sich nur
auf den finanziellen Aspekt erstrecken, ist eine
individuelle Bewerbung an die Gasthochschule zu richten.
Zu beachten sind die hochschulinternen
Bewerbungsvoraussetzungen (Anforderungen und Art des Nachweises
der Sprachkenntnisse, fachliche Voraussetzungen ...) sowie
Bewerbungstermine.
Die meisten Universitäten verlangen für die endgültige
Zulassung zum Studium einen Nachweis über die finanzielle
Absicherung (Vermögen, Unterstützung durch Eltern, Stipendien…)
während des Aufenthaltes an der Gasthochschule.
Es sei an dieser Stelle auf die Checkliste (s. Kapitel:
Vorbereitungen) hingewiesen mit den Fragen, die in der Phase
der Vorbereitung geklärt werden müssen.
AuslandsBAfög
Beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen (wie z.B.
Einkommensverhältnisse/Eltern) haben Sie die Möglichkeit,
unabhängig von Programmen bzw. Stipendien Ihren
Auslandsaufenthalt mittels AuslandsBAfög zu finanzieren.
Darüber hinaus kann das AuslandsBAfög auch zur Kofinanzierung
zusätzlich zu Stipendien bzw. in Kombination mit Programmen
genutzt werden.
Über die Möglichkeiten, Kriterien und Antragsverfahren zum
AuslandsBAföG können Sie sich bei den zuständigen Ämtern für
Ausbildungsförderung erkundigen. Eine Übersicht finden Sie auf
der Homepage des Deutschen Studentenwerks (www.studentenwerk.de) bzw. unter:
www.das-neue-bafoeg.de/de/441.php
Gefördert werden sowohl fachorientierte Studienaufenthalte als
auch Praktika, die laut Studienordnung vorgeschrieben sind. Ein
Auslandsstudium muss mind. 6 Monate bzw. ein Semester und ein
Praktikum mindestens 12 Wochen dauern, um eine Förderung über
das BAfög zu erhalten. Voraussetzung ist der Beginn eines
Studiums an einer deutschen Hochschule. Nach bereits einem Jahr
kann das Studium an einer ausländischen Hochschule fortgesetzt
werden. Aufenthalte in den EU Mitgliedsstaaten werden bis zum
Erwerb des ausländischen Abschlusses gefördert (Grundlage ist
die Regelstudienzeit an der Gasthochschule). Es ist auch
möglich, das Studium in verschiedenen Ländern der EU
durchzuführen oder nach Deutschland zurückzukehren. In den
Ländern, die nicht der EU angehören, werden in der Regel
zusammenhängende Aufenthalte von einem Jahr (bei besonderer
Begründung bis zu 5 Semestern) gefördert. Generell wird ein
Jahr AuslandsBAföG nicht auf die Inlandsförderung
angerechnet.
Die Leistungen des AuslandsBAfög umfassen:
- Auslandszuschläge zusätzlich zur Inlandsförderung bei
Aufenthalten außerhalb der EU,
- nachweisbar notwendige Studiengebühren (bis zu 4601,63
Euro pro Studienjahr),
- Reisekosten für eine Hin- und Rückreise sowie
- Kosten der Krankenversicherung.
Der Antrag wird bei dem für das Gastland zuständigen Amt für
Auslandsförderung gestellt. Wenn Sie wissen wollen, in welcher
Höhe die BAföG-Förderung zu erwarten ist, nutzen Sie am besten
den BAföG-Rechner im Internet (www.das-neue-bafoeg.de).
Individualstipendien
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Studienaufenthalte