Ein Auslandsstudienaufenthalt ist ein persönlicher und
kultureller Erfahrungsgewinn. Und er soll auch einen
unmittelbaren Nutzen für Studium und Beruf haben. Dies setzt
voraus, dass die im Ausland erbrachten Studienleistungen so
weit wie möglich an der Heimatuniversität anerkannt
werden.
Um diese akademische Anerkennung europaweit zu gewährleisten,
wurde von der Kommission der Europäischen Gemeinschaft ein
einheitliches System zur Umrechnung und Übertragung von
Studienleistungen entwickelt, das European Credit Transfer
System (ECTS).
ECTS soll die Erfassung der Studienleistungen und ihre
Übertragung von einer Hochschule zur anderen ermöglichen. Wenn
Sie also in unterschiedlichen universitären Systemen
Studienleistungen erbringen, werden diese durch ECTS
vergleichbar und transparent. im Ausland gemachte
Studienerfahrungen sollen nicht zu einer zeitlichen Verzögerung
Ihres Studiums an der Heimathochschule führen.
Wie funktioniert ECTS
ECTS basiert auf den drei Grundprinzipien der Information über
Studiengänge und Studienleistungen), des gegenseitigen
Einverständnisses (zwischen den Partnerhochschulen und dem/der
Studierenden) und der Anwendung der ECTS Anrechnungspunkte (für
das absolvierte Studienpensum). Die Umsetzung erfolgt mit Hilfe
der folgenden drei ECTS-Schlüsseldokumente:
- das Informationspaket, in dem die Studierenden und
Hochschulangehörigen alles über die Hochschulen,
Fakultäten/Fachbereiche, über Aufbau und Organisation der
Studiengänge und die Lehrveranstaltungen erfahren können,
- das Studienabkommen (Learning Agreement), das für die
Heimat- und die Gasthochschule wie für den Studierenden
bindend ist und in dem das im Ausland zu absolvierende
Studienprogramm sowie die bei erfolgreichem Abschluss zu
vergebenden Anrechnungspunkte festgelegt sind,
- die Abschrift der Studiendaten (Transcript of Records), in
der die Leistungen der Studierenden in leicht verständlicher
und umfassender Form aufgeführt sind, so dass eine Übertragung
zu einer anderen Hochschule problemlos erfolgen kann.
-
ECTS Credits
Jeder Lehrveranstaltung des jeweiligen Studienganges wird eine
bestimmte Anzahl von ECTS-Anrechnungspunkten (Credits)
zugeordnet. Sie beschreiben das Arbeitspensum, das die
Studierenden erbringen sollen, damit ihnen die erfolgreiche
Teilnahme an der betreffenden Veranstaltung bescheinigt werden
kann.
Dabei werden nicht nur die Lehrveranstaltungen (Vorlesungen,
Seminare, praktische Übungen, Tutorien, Exkursionen und
Praktika) berücksichtigt sondern auch die dafür notwendigen
persönlichen Vorbereitungszeiten (Eigenstudium zu Hause oder in
der Bibliothek, Prüfungsvorbereitungen).
Im Rahmen von ECTS entsprechen dem Studienpensum eines vollen
akademischen Jahres dabei 60 Credits, für ein Semester werden
in der Regel 30 und für ein Trimester 20 Credits zugrunde
gelegt.
- WICHTIG: ECTS-Credits können nur vergeben werden, wenn die
Lehrveranstaltung erfolgreich absolviert wurde und alle
erforderlichen Leistungsnachweise erbracht wurden (Prüfungen,
Hausarbeit, Seminarvortrag o. ä.). Die ECTS-Credits werden
nicht für die alleinige Teilnahme an Kursen oder
Lehrveranstaltungen oder lediglich für einen Studienaufenthalt
im Ausland vergeben!
ECTS Formulare
- Deutsche Studierende/Application Form: pdf
- Learning Agreement: pdf / doc
- Transcript of Records: pdf / doc