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Anerkennung

Anerkennung von Studienleistungen

ECTS und seine Instrumente erleichtern die Anerkennung von Studienleistungen, die im Ausland erbracht wurden, eine Anerkennung der Studienleistungen mittels ECTS erfolgt jedoch nicht automatisch. Für eine spätere Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Leistungen sollten Sie deshalb folgende Schritte beachtet:

Vor dem Auslandsaufenthalt:

Sprechen Sie bereits vor Ihrem Studienaufenthalt im Ausland mit Ihren Professoren an der TU Dresden über inhaltliche und formale Anforderungen zwecks späterer Anerkennung Ihrer Kurse. Für jeden Kurs, den Sie anrechnen wollen, suchen Sie sich das äquivalente Fachgebiet an der TU Dresden heraus und klären mit dem Lehrstuhlinhaber oder seinen Mitarbeitern, ob der Kursinhalt und -umfang denen der TU Dresden entspricht. Wenn möglich, legen Sie den Lehrenden die Kursbeschreibung aus dem ECTS-Kurskatalog Ihrer Gasthochschule vor.

Tragen Sie die so abgesprochen Kurswahl in das Learning Agreement ein und lassen Sie dieses durch Ihren Austauschkoordinator an der TU Dresden und Ihren Austauschkoordinator an der Gasthochschule unterzeichnen.

Am Ende des Auslandsaufenthaltes:

  1. Lassen Sie sich nach den absolvierten Prüfungen im Ausland ein Transcript of Records von Ihrer Gastuniversität ausstellen. 
  2. Sollte das Transcript of Records nur die lokal vergebene Note aber keine ECTS-Note (A-F) enthalten, bitten Sie den Kursleiter an der Gastuniversität, Ihnen einen Notenspiegel aus dem absolvierten Kurs zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich können Sie den Kursleiter bitten, eine Einschätzung Ihrer Leistungen vorzunehmen, die Ihre Leistungen mit denen anderer Studierender Ihres Jahrgangs vergleicht. Diese Einschätzung sollte sich an der ECTS-Notenskala orientieren. (Bsp.: Die Leistungen von Frau Mustermann zählen zu den besten 10% ihres Jahrgangs). Solche Einschätzungen können die Umrechnung Ihrer erbrachten Leistungen in an der TU Dresden vergebene Noten erleichtern.

Nach dem Auslandsaufenthalt:

  • Nach Ihrer Rückkehr wenden Sie sich in der Regel an das Prüfungsamt Ihrer Fakultät, um die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen zu beantragen. Dazu reicht es meistens, wenn Sie den entsprechenden Antrag an den Prüfungsausschuss ausfüllen und das Transcript of Records oder ein vergleichbares Zeugnis beifügen. Geben Sie ebenfalls die detaillierten Kursbeschreibungen mit ab. Sofern Sie noch keine detaillierte Kursbeschreibung aus dem ECTS-Kurskatalog Ihrer Gastuniversität haben, besorgen Sie sich selbige rechtzeitig vor Ort aus dem Vorlesungsverzeichnis Ihrer Gastuniversität. Die Kursbeschreibung aus dem ECTS-Kurskatalog oder aus dem Vorlesungsverzeichnis dient als Nachweis über die gelehrten Inhalte.
  • Bitte beachten Sie, dass die Anerkennung der Leistungen nicht in allen Fällen direkt über das Prüfungsamt läuft; an manchen Fakultäten werden diese Aufgaben auch direkt durch die jeweiligen Fachvertreter, durch den Studienfachberater oder durch den Auslandsbeauftragten übernommen. Erkundigen Sie sich bitte im Prüfungsamt oder bei Ihrem Austauschkoordinatoren nach dem Ablauf.

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Last modified: 18.08.2011 11:11
Author: AAA


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