Anerkennung von
Studienleistungen
ECTS und seine Instrumente erleichtern
die Anerkennung von Studienleistungen, die im Ausland
erbracht wurden, eine Anerkennung der Studienleistungen
mittels ECTS erfolgt jedoch nicht automatisch.
Für eine spätere Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten
Leistungen sollten Sie deshalb folgende Schritte
beachtet:
Vor dem Auslandsaufenthalt:
Sprechen Sie bereits vor Ihrem
Studienaufenthalt im Ausland mit Ihren Professoren an der TU
Dresden über inhaltliche und formale Anforderungen zwecks
späterer Anerkennung Ihrer Kurse. Für jeden Kurs, den Sie
anrechnen wollen, suchen Sie sich das äquivalente Fachgebiet
an der TU Dresden heraus und klären mit dem Lehrstuhlinhaber
oder seinen Mitarbeitern, ob der Kursinhalt und -umfang
denen der TU Dresden entspricht. Wenn möglich, legen Sie den
Lehrenden die Kursbeschreibung aus dem ECTS-Kurskatalog
Ihrer Gasthochschule vor.
Tragen Sie die so abgesprochen
Kurswahl in das Learning Agreement ein und lassen Sie dieses
durch Ihren Austauschkoordinator an der TU Dresden und Ihren
Austauschkoordinator an der Gasthochschule
unterzeichnen.
Am Ende des Auslandsaufenthaltes:
- Lassen Sie sich nach den
absolvierten Prüfungen im Ausland ein Transcript of
Records von Ihrer Gastuniversität ausstellen.
- Sollte das Transcript of
Records nur die lokal vergebene Note aber keine ECTS-Note
(A-F) enthalten, bitten Sie den Kursleiter an der
Gastuniversität, Ihnen einen Notenspiegel aus dem
absolvierten Kurs zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich
können Sie den Kursleiter bitten, eine Einschätzung Ihrer
Leistungen vorzunehmen, die Ihre Leistungen mit denen
anderer Studierender Ihres Jahrgangs vergleicht. Diese
Einschätzung sollte sich an der ECTS-Notenskala
orientieren. (Bsp.: Die Leistungen von Frau Mustermann
zählen zu den besten 10% ihres Jahrgangs). Solche
Einschätzungen können die Umrechnung Ihrer erbrachten
Leistungen in an der TU Dresden vergebene Noten
erleichtern.
Nach dem Auslandsaufenthalt:
- Nach Ihrer Rückkehr wenden Sie sich in der Regel an das
Prüfungsamt Ihrer Fakultät, um die Anerkennung der im Ausland
erbrachten Leistungen zu beantragen. Dazu reicht es meistens,
wenn Sie den entsprechenden Antrag an den Prüfungsausschuss
ausfüllen und das Transcript of Records oder ein
vergleichbares Zeugnis beifügen. Geben Sie ebenfalls die
detaillierten Kursbeschreibungen mit ab. Sofern Sie noch keine
detaillierte Kursbeschreibung aus dem ECTS-Kurskatalog Ihrer
Gastuniversität haben, besorgen Sie sich selbige rechtzeitig
vor Ort aus dem Vorlesungsverzeichnis Ihrer Gastuniversität.
Die Kursbeschreibung aus dem ECTS-Kurskatalog oder aus dem
Vorlesungsverzeichnis dient als Nachweis über die gelehrten
Inhalte.
- Bitte beachten Sie, dass die Anerkennung der Leistungen
nicht in allen Fällen direkt über das Prüfungsamt läuft; an
manchen Fakultäten werden diese Aufgaben auch direkt durch die
jeweiligen Fachvertreter, durch den Studienfachberater oder
durch den Auslandsbeauftragten übernommen. Erkundigen Sie sich
bitte im Prüfungsamt oder bei Ihrem Austauschkoordinatoren
nach dem Ablauf.
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