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ERASMUS-Programm, Informationen für Hochschullehrer

Das EU-Programm ERASMUS fördert den Studierenden-, Lehrendenaustausch und Lehrprojekte zwischen Hochschulen der EU

ERASMUS ist das Förderprogramm der Europäischen Union für die länderübergreifende Zusammenarbeit im Bereich der Bildung. Mit dem Programm ERASMUS wird das Ziel verfolgt, die europäische Dimension der Hochschulbildung auszubauen und die Mobilität von Studierenden und Dozenten zu unterstützen. Die aktuelle Förderphase umfasst den Zeitraum 2007 – 2013 und tritt unter dem Namen „Programm für lebenslanges Lernen“ (Lifelong learning Programme - LLP) in Kraft. Dieses neue Bildungsdachprogramm (LLP) enthält neben ERASMUS für die Hochschulbildung noch weitere Teilprogramme wie Comenius (Schulbildung), LEONARDO (Berufsbildung) und GRUNDTVIG (Erwachsenenbildung). Obligatorische Bedingung für die Förderung ist die erfolgreiche Beantragung der ERASMUS Universitätscharta (EUC) bei der EU-Kommission. Die TU Dresden ist im Besitz der EUC mit der Nummer: 29756-IC-1-2007-1-DE-ERASMUS-EUCX-1. Hier finden Sie den Text der EUC  und der EPS.

ERASMUS Instution Fact Sheet 

Geförderte Aktionen:

  • Studierendenaustausch: Auslandsstudium und Auslandspraktikum (Infos für Studierende der TU Dresden)
  • Gastdozenturen/Lehrendenmobilität
  • Weiterbildung für Hochschulmitarbeiter/Personalmobilität
  • Unterstützung bei der Organisation der Mobilität
  • Intensivprogramme

    Bilaterale ERASMUS-Vereinbarungen:

    Grundlage bilden bilaterale, d.h. zweiseitige ERASMUS-Vereinbarungen mit den Partnerhochschulen, in denen die Laufzeit, die Anzahl der Austauschplätze und insbesondere die Fächer der Austauschstudenten bzw. -dozenten festgelegt sind.

    • Formular für ein bilaterales ERASMUS-Abkommen:   Formular
    • Informationen zur Verfahrensweise beim Abschluss von bilateralen ERASMUS-Abkommen finden Sie hier .


    ERASMUS-Gastdozenturen STA (Staff Mobility with Teaching Assignment)
    ERASMUS fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen. Zielstellung der Lehraufenthalte soll sein, die Lehrangebote der Partnerhochschulen zu ergänzen, neue Lehrmaterialien zu entwickeln, die Verbindungen zwischen den Fachinstituten zu stärken und auszubauen sowie neue Kooperationsprojekte vorzubereiten.

    Allgemeine Richtlinien 

    Formulare:   


    Ansprechpartner an der TU Dresden:

    Dagmar Krause
    Akademisches Auslandsamt
    Tel. 463 34698, dagmar.krause(at)tu-dresden.de



    ERASMUS Personalmobilität/ Staff Mobility for Training(STT) – Weiterbildung für Hochschulmitarbeiter einschl. Verwaltungspersonal

    Im ERASMUS Programm können Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulmitarbeiter der TU Dresden aus den verschiedensten Bereichen (International Office, Studierendenberatung, Öffentlichkeitsarbeit, Weiterbildung, Technologie & Transfer, Finanzen, allgemeine & technische Verwaltung, Bibliothek, Fachbereiche, Fakultäten etc.) gefördert werden.

    Was wird gefördert?
    Trainingsaufenthalte (z. B. Erfahrungsaustausch, Weiterbildungsmaßnahme) von mindestens 1 Woche (= 5 Arbeitstage) und höchstens 6 Wochen an einer europäischen Hochschule oder an einem ausländischen Unternehmen mit inhaltlichem Bezug zu ERASMUS. An allen Aufenthaltstagen müssen Aktivitäten im Zusammenhang mit der  Mobilitätsmaßnahme stattfinden.

    Wie kann gefördert werden?
    • Erstattung von Fahrtkosten
    • Erstattung von Aufenthaltskosten bis maximal zu einem nach Zielländern gestaffelten EU-Höchstsatz

    Vor der Förderung ist ein Arbeitsprogramm (working plan) mit der Gastinstitution zu vereinbaren, der angestrebte Ziele des Austausches erklären sowie die Tätigkeiten, die ausgeführt werden, und die erwarteten Ergebnisse beinhalten soll.

    Die Förderung beinhaltet Fahrt- und Aufenthaltskosten und wird grundsätzlich gemäß des Sächsischen Reisekostengesetzes auf der Grundlage der real angefallenen Kosten erstattet. Bei den Aufenthaltskosten dürfen die max. EU-Länderhöchstfördersätze nicht überschritten werden.
    Förderzeitraum 2012/2013:    01.09.2012 – 31.08.2013
    Beantragung:     Der Antrag ist spätestens 4 Wochen vor Beginn im AAA einzureichen.

    Ansprechpartner an der TU Dresden:
    Dagmar Krause
    Akademisches Auslandsamt
    Tel. 463 34698, dagmar.krause(at)tu-dresden.de


    ERASMUS Intensivprogramme - IP


    Ein Intensivprogramm ist ein Kompaktprogramm von 2 bis maximal 6 Wochen Dauer z. B. in Form einer Sommerschule oder eines Blockseminars. Eine europäische Hochschule plant und beantragt das Studienprogramm als Projektkoordinator zusammen mit mindestens zwei weiteren ERASMUS-Partnerhochschulen aus zwei verschiedenen Ländern als Partner.

    Zielstellung:

    Gefördert werden besonders innovative Programme mit interdisziplinärem Ansatz, der zudem einen deutlichen europäischen Mehrwert enthalten sollte. Dabei sollen möglichst auch Experten aus anderen gesellschaftlichen Institutionen und aus der Wirtschaft in dieses innovative Experimentierfeld einbezogen werden. Die erbrachten Studienleistungen sollen durch Anwendung eines Kreditpunktesystems wie z.B. ECTS von allen beteiligten Hochschulen anerkannt werden.
    Intensivprogramme insbesondere für Studiengänge, die sonst weniger für einen längeren Auslandsaufenthalt geeignet sind.

     

    Förderberechtigt

    sind Hochschulen, die über eine gültige ERASMUS Universitätscharta verfügen. Förderfähig sind Studierende und Lehrende aus den 27 Mitgliedstaaten der EU sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Türkei

    Studienfächer: Alle Studienfächer          Studienniveau: Alle Studienniveaus (z. B. Bachelor, Master, Promotion) 

     

    Laufzeit:

    einmal jährlich, maximal in drei aufeinanderfolgenden Jahren. Die koordinierende Hochschule kann nach einem erfolgreichen Neuantrag für maximal zwei weitere Jahre jeweils einen Verlängerungsantrag stellen 

     

    Mindestens: 10 förderbare mobile Studierende 

    Höchstens: 60 förderbare mobile Studierende und 20 mobile Dozenten

     

    Beantragung

    Die koordinierende Hochschule beantragt ERASMUS-Mittel für sich und ihre Partner bei der Nationalen Agentur ihres Landes (koordinierende Hochschulen aus Deutschland beantragen bei der NA im DAAD). Die Beantragung ist einmal im Jahr zu einem europaweit einheitlichen Antragstermin möglich. Es können Zuschüsse für Fahrt- und Aufenthaltskosten von mobilen Studierenden und Dozenten bis zu  von der EU vorgegebenen Kostenhöchstsätzen sowie Organisationskosten in Form eines Pauschalbetrags beantragt werden. Die jährliche Ausschreibung mit den aktuellen Antragsunterlagen und dem aktuellen Förderzeitraum veröffentlicht der DAAD rechtzeitig auf seiner Homepage.  

     

    Der nächste Antragstermin für den Förderzeitraum 2013/14 ist der 31. Januar 2013.

    ERASMUS Intensive Programmes - Compendium of Selected Intensive Programmes with German Project Coordination 2009/10, DAAD, Bonn, Mai 2010 (*pdf) 
    ERASMUS Intensivprogramme DAAD Präsentation 

    Last modified: 28.11.2012 12:46
    Author: AAA


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