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Deutsch
ERASMUS-Programm, Informationen für HochschullehrerDas EU-Programm ERASMUS fördert den Studierenden-,
Lehrendenaustausch und Lehrprojekte zwischen
Hochschulen der EU
ERASMUS ist das Förderprogramm der Europäischen Union für
die länderübergreifende Zusammenarbeit im Bereich der Bildung.
Mit dem Programm ERASMUS wird das Ziel verfolgt, die
europäische Dimension der Hochschulbildung auszubauen und die
Mobilität von Studierenden und Dozenten zu unterstützen. Die
aktuelle Förderphase umfasst den Zeitraum 2007 – 2013 und tritt
unter dem Namen „Programm für lebenslanges Lernen“ (Lifelong
learning Programme - LLP) in Kraft. Dieses neue
Bildungsdachprogramm (LLP) enthält neben ERASMUS für die
Hochschulbildung noch weitere Teilprogramme wie Comenius
(Schulbildung), LEONARDO (Berufsbildung) und GRUNDTVIG
(Erwachsenenbildung). Obligatorische Bedingung für die
Förderung ist die erfolgreiche Beantragung der ERASMUS
Universitätscharta (EUC) bei der EU-Kommission. Die TU
Dresden ist im Besitz der EUC mit der Nummer: 29756-IC-1-2007-1-DE-ERASMUS-EUCX-1. Hier
finden Sie den Text der EUC und der
EPS. Geförderte Aktionen:
Bilaterale ERASMUS-Vereinbarungen:
Grundlage bilden bilaterale, d.h. zweiseitige
ERASMUS-Vereinbarungen mit den Partnerhochschulen, in denen die
Laufzeit, die Anzahl der Austauschplätze und insbesondere die
Fächer der Austauschstudenten bzw. -dozenten festgelegt
sind.
Formulare:
ERASMUS Personalmobilität/ Staff Mobility for Training(STT) – Weiterbildung für Hochschulmitarbeiter einschl. Verwaltungspersonal Im ERASMUS Programm können Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
von Hochschulmitarbeiter der TU Dresden aus den
verschiedensten Bereichen (International Office,
Studierendenberatung, Öffentlichkeitsarbeit, Weiterbildung,
Technologie & Transfer, Finanzen, allgemeine &
technische Verwaltung, Bibliothek, Fachbereiche, Fakultäten
etc.) gefördert werden. Ansprechpartner an der TU Dresden:
Gefördert werden besonders
innovative Programme mit interdisziplinärem Ansatz, der
zudem einen deutlichen europäischen Mehrwert enthalten
sollte. Dabei sollen möglichst auch Experten aus anderen
gesellschaftlichen Institutionen und aus der Wirtschaft in
dieses innovative Experimentierfeld einbezogen werden. Die
erbrachten Studienleistungen sollen durch Anwendung eines
Kreditpunktesystems wie z.B. ECTS von allen beteiligten
Hochschulen anerkannt werden.
Förderberechtigt sind Hochschulen, die über eine gültige ERASMUS Universitätscharta verfügen. Förderfähig sind Studierende und Lehrende aus den 27 Mitgliedstaaten der EU sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Türkei Studienfächer: Alle Studienfächer Studienniveau: Alle Studienniveaus (z. B. Bachelor, Master, Promotion)
Laufzeit: einmal jährlich, maximal in drei aufeinanderfolgenden Jahren. Die koordinierende Hochschule kann nach einem erfolgreichen Neuantrag für maximal zwei weitere Jahre jeweils einen Verlängerungsantrag stellen
Mindestens: 10 förderbare mobile Studierende Höchstens: 60 förderbare mobile Studierende und 20 mobile Dozenten
Beantragung Die koordinierende Hochschule beantragt ERASMUS-Mittel für sich und ihre Partner bei der Nationalen Agentur ihres Landes (koordinierende Hochschulen aus Deutschland beantragen bei der NA im DAAD). Die Beantragung ist einmal im Jahr zu einem europaweit einheitlichen Antragstermin möglich. Es können Zuschüsse für Fahrt- und Aufenthaltskosten von mobilen Studierenden und Dozenten bis zu von der EU vorgegebenen Kostenhöchstsätzen sowie Organisationskosten in Form eines Pauschalbetrags beantragt werden. Die jährliche Ausschreibung mit den aktuellen Antragsunterlagen und dem aktuellen Förderzeitraum veröffentlicht der DAAD rechtzeitig auf seiner Homepage.
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ContactAkademisches Auslandsamt Postal adress
TU Dresden Academic Exchange
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