Wenn Sie einen Wissenschaftler aus dem Ausland als Doktorand
oder Mitarbeiter gewonnen haben, wird das Team vom Welcome
Center Sie gerne unterstützen. Einige Schritte müssen jedoch
vom betreuenden Professor, Lehrstuhlleiter oder
Institutsmitarbeitern übernommen werden.
Nachdem Sie sich mit einem Gastwissenschaftler über ein
Forschungsthema und die Ausstattung geeinigt haben, ist es
notwendig, mit ihm eine Aufnahmevereinbarung zu
schließen und ihm einen Entwurf des Arbeitsvertrags bzw. der
Gastvereinbarung zukommen zu lassen. Dafür nehmen Sie bitte
Kontakt mit dem Dezernat 2 auf (Antragsformulare finden Sie
hier). Beide Dokumente braucht Ihr Gast
unter Umständen auch für den Visumantrag, der bis zu drei
Monate vor Arbeitsbeginn gestellt werden sollte. Wenn Ihr
Gast aus einem visumpflichtigen Land kommt, braucht er
außerdem eine Einladung für den Visumantrag, den das
gastgebende Institut ausstellen sollte.
Ist Ihr neuer Mitarbeiter wohlbehalten in Dresden eingetroffen,
sollte er möglichst schnell den Arbeitsvertrag
unterschreiben, denn erst dann darf er wirklich tätig
werden. Auf Anregung des Welcome Centers wird es bald
zweisprachige Einstellungsunterlagen geben. Bis dahin ist bei
der Bearbeitung der Unterlagen eine Unterstützung von Seiten
des Instituts sinnvoll.
Unter Umständen kann ein Unterstützungsschreiben für die
Wohnungssuche, unterschrieben vom wissenschaftlichen
Betreuer, Gruppenleiter oder Lehrstuhlinhaber, bei der
Wohnungssuche hilfreich sein. Bei Bedarf wird sich das Welcome
Center diesbezüglich an Sie wenden.
Eine Aufstellung aller administrativen Schritte, die vor und
nach der Anreise Ihres Gastwissenschaftlers zu erledigen sind,
finden Sie in der Checkliste für Gastgeber.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne an das Welcome
Center Team:
welcome.center(at)tu-dresden.de.