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Beurlaubung

  • Jeder Student kann für höchstens zwei Semester eine Beurlaubung vom Studium beantragen.
  • Nicht möglich sind Beurlaubungen im Immatrikulationssemester, im ersten Fachsemester, im DSH-Kurs oder im Studienkolleg.

Weitere Informationen zur Beurlaubung und den Antrag auf Beurlaubung finden Sie hier.

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Stand: 05.12.2012 13:32
Autor: AAA

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Akademisches Auslandsamt
Strehlener Straße 22, 6.Etage
01069 Dresden

Postadresse

TU Dresden
Akademisches Auslandsamt
D - 01062 Dresden


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Zi. 671

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Dienstag, Donnerstag:
09:30 - 11:30 Uhr
13:00 - 15:30 Uhr

Freitag (nur während der Vorlesungszeit):      
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