Einwohnermeldeamt
Die Anmeldung am Wohnort muss innerhalb von einer Woche nach
Einzug in die Wohnung oder das Zimmer des Studentenwohnheims
geschehen. Die Zuständigkeit bestimmt sich nach dem
Aufenthaltsort/Wohnort.
Für Ihre Anmeldung in Dresden empfehlen wir Ihnen, das zentrale
Einwohnermeldeamt in Dresden aufzusuchen.
Nach Umzug ist die neue Adresse ebenfalls im Einwohnermeldeamt
zu melden.
Lage, Adresse und Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes finden
Sie hier.
Sie benötigen zu Anmeldung oder Ummeldung:
- Pass oder Personalausweis
- Mietvertrag vom Studentenwerk oder Privatvermieter bzw.
genaue Angabe Ihrer Adresse
Bitte vergessen Sie nicht, nach Umzug Ihre neue Adresse
auch der TU Dresden zu übermitteln.
Bitte nutzen Sie dafür die Funktion der online Adressänderung.
Ausländerbehörde
Studierende aus EU-Ländern müssen keinen
Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde Dresden
beantragen.
- eine Bestätigung (Freizügigkeitsbescheinigung) über das
Aufenthaltsrecht in Deutschland kann von Unionsbürgern und
Staatsangehörigen von EWR-Staaten bei der Ausländerbehörde
beantragt werden (Freizügigkeitsrecht gemäß § 2
FreizügG/EU).
- Informationen zur Freizügigkeitsbescheinigung sowie
download des Antrags finden Sie hier.
Studierende aus Drittstaaten (Nicht-EU-Ländern) sind
verpflichtet, innerhalb von 3 Monaten nach Einreise in die
Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis bei der
Ausländerbehörde zu beantragen. Bei einem maximalen
Aufenthalt von 3 Monaten, brauchen Sie sich nur im
Einwohnermeldeamt anmelden.
- Informationen der Ausländerbehörde zu den einzureichenden
Dokumenten und Anträge zum Download finden Sie hier.
- Adresse und Öffnungszeiten der Ausländerbehörde finden Sie
hier (die Ausländerbehörde befindet
sich direkt neben dem Einwohnermeldeamt)
-
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