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Studiengangswechsel

[Studiengangswechsel]
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[Einstufung]
[Rückmeldung]


    

Studiengangswechsel

Wann liegt ein Studiengangs-/Fachwechsel vor?

Ein Studiengangswechsel liegt immer dann vor, wenn

  • der Studiengang oder ein Studienfach,
  • der angestrebte Abschluss  oder
  • die Studienform (Teilstudium/ Vollzeitstudium)

geändert werden soll.

Dies betrifft auch Studenten, die einen Studiengang (z.B. Bachelor) erfolgreich abgeschlossen haben und ein zweites Studium (z.B. Master) anschließen möchten.

Was muss bei der Beantragung beachtet werden?

Ein Studiengangswechsel ist entsprechend §18 Sächsisches Hochschulgesetz  nicht möglich wenn Versagungsgründe für die Immatrikulation vorliegen,
insbesondere wenn der Bewerber:

  • eine für den Abschluss des gewählten Studienganges erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden hat (SächsHSG §18,6)
  • im gewählten Studiengang oder einem Studiengang mit gleicher fachlicher Ausrichtung an einer deutschen Hochschule innerhalb von 4 Fachsemestern
    keinen in der Prüfungsordnung vorgesehenen Leistungsnachweis erbracht hat (SächsHSG §18,7)

Für die Bewerbung gelten generell die gleichen Zulassungs- und Auswahlbedingungen, wie für diejenigen, die bisher noch nicht studiert haben.
Ihre bisherige Studienzeit gilt dabei nicht als Wartezeit, wenn Sie sich  für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben.
Die Immatrikulation in einen neuen Studiengang bzw. der Wechsel des Studienfaches ist grundsätzlich nur zu Beginn des kommenden Semesters möglich.

    

Bewerbungsfristen

Welche Bewerbungsfristen gelten?

Für die Beantragung des Wechsels gelten die jeweils gültigen Bewerbungsfristen  für zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte (NC-) Studiengänge. 
Bitte beachten Sie, dass in einigen Studiengängen besondere  Anmeldefristen zur Teilnahme an  Eignungsfeststellungsverfahren gelten.
Informationen finden Sie in den einzelnen Beschreibungen der Studiengänge unter SInS

     

Bewerbung

WIE MUSS ICH MICH BEWERBEN?  Welche Unterlagen sind einzureichen?

Die Bewerbung erfolgt über das Online-Bewerbungsportal des Akademischen Auslandsamts

Zur Bewerbung für Studiengangs- oder Fachwechsel sind folgende Unterlagen im Akademischen Auslandsamt einzureichen:

  • ausgedruckter Zulassungsantrag der Online Registratur
  • Nachweis der bisherigen Studienleistungen
  • ggf. Antrag auf Eignungsfeststellung sowie weiterer Unterlagen, die für die Bewerbung zum jeweiligen Studiengang erforderlich sind.
    Informationen finden Sie in den jeweiligen Studiengangsbeschreibungen unter SInS

Zur Bewerbung zum Wechsel vom Bachelor- ins Masterstudium sind folgende Unterlagen im Akademischen Auslandsamt einzureichen:

  • ausgedruckter Zulassungsantrag der Online Registratur
  • Bescheinigung des Prüfungsamtes über den Nachweis von mind. 80% der Leistungen im Bachelorstudium mit aktueller Durchschnittsnote
  • ggf. Antrag auf Eignungsfeststellung sowie weiterer Unterlagen, die für die Bewerbung zum jeweiligen Studiengang erforderlich sind.
    Informationen finden Sie in den jeweiligen Studiengangsbeschreibungen unter SInS 
  • Antrag auf Paralellstudium, falls der bisherige Studiengang (z.B. Bachelor) bis zur beantragten Aufnahme des weiteren Studiums (z.B. Master) nicht abgeschlossen werden kann

     

Einstufung

Falls Sie sich nicht für ein 1. Fachsemester bewerben, sondern auf Grund der bereits an der TU Dresden erbrachten Leistungen die Einstufung
in ein höheres Fachsemester beantragen möchten, müssen Sie rechtzeitig daran denken, eine Bescheinigung über angerechnete Fachsemester
(Anrechnungsbescheinigung) beim  zuständigen Prüfungsausschussvorsitzenden (über das Prüfungsamt) zu beantragen.
Hinweise dazu finden Sie unter: Hinweise zur Beantragung der Anrechnungsbescheinigung.
Die Beantragung der Anrechnungsbescheinigung sollte mindestens 6 bis 8 Wochen vor dem Bewerbungsschluss erfolgen.
Falls Sie die Anrechnung von Studienleistungen beantragen möchten, die Sie im Ausland erbracht haben, wenden Sie sich bitte zunächst an das Akademische Auslandsamt.

     

Rückmeldung

Muss ich mich im alten Studiengang zurückmelden (=Semesterbeitragsüberweisung),
wenn ich einen Studiengangs-/Fachwechsel beantragt habe?

Bitte überweisen Sie den Semesterbeitrag erst,  wenn Sie den Bescheid über die Zulassung zum beantragten Studiengang/Studienfach erhalten haben.
Die Rückmeldefrist verlängert sich um die im Bescheid angegebene Frist.
Wurde bereits ein Semesterbogen mit dem alten Studiengang/ der alten Fächerkombination zugesandt, ist dieser zu vernichten.

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Stand: 05.12.2012 07:53
Autor: AAA

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Strehlener Straße 22, 6.Etage
01069 Dresden

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D - 01062 Dresden


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