[Studiengangswechsel]
[Bewerbungsfristen]
[Bewerbung]
[Einstufung]
[Rückmeldung]
Studiengangswechsel
Wann liegt ein Studiengangs-/Fachwechsel vor?
Ein Studiengangswechsel liegt
immer dann vor, wenn
- der Studiengang oder ein Studienfach,
- der angestrebte Abschluss oder
- die Studienform (Teilstudium/ Vollzeitstudium)
geändert werden soll.
Dies betrifft auch Studenten, die einen Studiengang (z.B.
Bachelor) erfolgreich abgeschlossen haben und ein zweites
Studium (z.B. Master) anschließen möchten.
Was muss bei der Beantragung beachtet werden?
Ein Studiengangswechsel ist
entsprechend §18 Sächsisches Hochschulgesetz nicht
möglich wenn Versagungsgründe für die Immatrikulation
vorliegen,
insbesondere wenn der Bewerber:
- eine für den Abschluss des gewählten Studienganges
erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden hat (SächsHSG
§18,6)
- im gewählten Studiengang oder einem Studiengang mit
gleicher fachlicher Ausrichtung an einer deutschen Hochschule
innerhalb von 4 Fachsemestern
keinen in der Prüfungsordnung vorgesehenen Leistungsnachweis
erbracht hat (SächsHSG §18,7)
Für die Bewerbung gelten generell die gleichen Zulassungs-
und Auswahlbedingungen, wie für diejenigen, die bisher noch
nicht studiert haben.
Ihre bisherige Studienzeit gilt dabei nicht als Wartezeit, wenn
Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang
bewerben.
Die Immatrikulation in einen neuen Studiengang bzw. der Wechsel
des Studienfaches ist grundsätzlich nur zu Beginn des kommenden
Semesters möglich.
Bewerbungsfristen
Welche Bewerbungsfristen gelten?
Für die Beantragung des Wechsels gelten die jeweils gültigen
Bewerbungsfristen für
zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte (NC-)
Studiengänge.
Bitte beachten Sie, dass in einigen Studiengängen
besondere Anmeldefristen zur Teilnahme an
Eignungsfeststellungsverfahren gelten.
Informationen finden Sie in den einzelnen Beschreibungen der
Studiengänge unter SInS
Bewerbung
WIE MUSS ICH MICH BEWERBEN? Welche Unterlagen sind
einzureichen?
Die Bewerbung erfolgt über das
Online-Bewerbungsportal des Akademischen
Auslandsamts.
Zur Bewerbung für Studiengangs- oder Fachwechsel sind
folgende Unterlagen im Akademischen Auslandsamt
einzureichen:
- ausgedruckter Zulassungsantrag der Online Registratur
- Nachweis der bisherigen Studienleistungen
- ggf. Antrag auf Eignungsfeststellung sowie weiterer
Unterlagen, die für die Bewerbung zum jeweiligen Studiengang
erforderlich sind.
Informationen finden Sie in den jeweiligen
Studiengangsbeschreibungen unter SInS
Zur Bewerbung zum Wechsel vom
Bachelor- ins Masterstudium sind folgende Unterlagen im
Akademischen Auslandsamt einzureichen:
- ausgedruckter Zulassungsantrag der Online Registratur
- Bescheinigung des Prüfungsamtes über den Nachweis von
mind. 80% der Leistungen im Bachelorstudium mit aktueller
Durchschnittsnote
- ggf. Antrag auf Eignungsfeststellung sowie weiterer
Unterlagen, die für die Bewerbung zum jeweiligen Studiengang
erforderlich sind.
Informationen finden Sie in den jeweiligen
Studiengangsbeschreibungen unter SInS
- Antrag auf Paralellstudium, falls der
bisherige Studiengang (z.B. Bachelor) bis zur beantragten
Aufnahme des weiteren Studiums (z.B. Master) nicht
abgeschlossen werden kann
Einstufung
Falls Sie sich nicht für ein 1. Fachsemester bewerben,
sondern auf Grund der bereits an der TU Dresden erbrachten
Leistungen die Einstufung
in ein höheres Fachsemester beantragen möchten, müssen Sie
rechtzeitig daran denken, eine Bescheinigung über angerechnete
Fachsemester
(Anrechnungsbescheinigung) beim zuständigen
Prüfungsausschussvorsitzenden (über das Prüfungsamt) zu
beantragen.
Hinweise dazu finden Sie unter: Hinweise zur Beantragung der
Anrechnungsbescheinigung.
Die Beantragung der Anrechnungsbescheinigung sollte mindestens
6 bis 8 Wochen vor dem Bewerbungsschluss erfolgen.
Falls Sie die Anrechnung von Studienleistungen beantragen
möchten, die Sie im Ausland erbracht haben, wenden Sie sich
bitte zunächst an das Akademische Auslandsamt.
Rückmeldung
Muss ich mich im alten Studiengang zurückmelden
(=Semesterbeitragsüberweisung),
wenn ich einen Studiengangs-/Fachwechsel beantragt habe?
Bitte überweisen Sie den Semesterbeitrag erst, wenn
Sie den Bescheid über die Zulassung zum beantragten
Studiengang/Studienfach erhalten haben.
Die Rückmeldefrist verlängert sich um die im Bescheid
angegebene Frist.
Wurde bereits ein Semesterbogen mit dem alten Studiengang/ der
alten Fächerkombination zugesandt, ist dieser zu
vernichten.
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