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nach der Bewerbung

Nach Posteingang der Bewerbung im Akademischen Auslandsamt der TU Dresden erhalten Sie eine e-mail zur Bestätigung des Eingangs bzw. der Vollständigkeit der Unterlagen.

Ihre Bewerbung wird anschließend dem zuständigen Fachkoordinator der gewünschten Fachrichtung zur Überprüfung des Learning Agreements und Zustimmung zur Aufnahme in die jeweilige Fachrichtung vorgelegt.
Nach positiver Entscheidung in der Fakultät werden Ihnen vom Akademischen Auslandsamt der Zulassungsbescheid zum Studium und das unterzeichnete Learning Agreement geschickt.

Bitte beachten sie, dass die Bearbeitung der Bewerbung an der TU Dresden etwa 4 Wochen benötigt und im Einzelfall auch länger dauern kann.

  • Nach Erhalt der Zulassung können Sie, falls Sie die Unterbringung im Studentenwohnheim wünschen, beim Studentenwerk Dresden ein Zimmer beantragen.
  • Mit dem Zulassungsbescheid werden Ihnen außerdem die Informationen zur Anreise, zur Immatrikulation und zum Studienbeginn geschickt.

Immatrikulation

Zur Immatrikulation an der TU Dresden werden Sie für die Einschreibung in ein Sommersemester in der letzten Woche des Monats März, für die Einschreibung in ein Wintersemester in der letzten Woche im September erwartet.

  • Die genauen Termine und Zeiten werden Ihnen mit dem Zulassungsbescheid mitgeteilt.
  • Sollten Sie erst nach der genannten Zeit anreisen können, kommen Sie bitte während der Öffnungszeiten in unsere Servicestelle.
  • Eine Immatrikulation vor der genannten Anreisezeit ist generell nicht möglich.

Semesterbeitrag

Mit der Immatrikulation an der TU Dresden ist die Bezahlung des Semesterbeitrags  nachzuweisen.

  • Informationen zur Bezahlung des Semesterbeitrages erhalten Sie mit der Zulassung zum Studium. Die Bezahlung kann vorab oder nach der Ankunft in Dresden im Rahmen der weiteren Formalitäten für die Immatrikulation erfolgen.


Krankenversicherung:

Mit der Immatrikulation ist von allen Studierenden, die jünger als 30 Jahre sind, eine Versicherung bei einer der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland nachzuweisen oder eine Bescheinigung über die Befreiung von der Versicherungspflicht vorzulegen.
Der Abschluss einer Krankenversicherung kann im Rahmen der Immatrikulation bei der Anreise erledigt werden.

  • Bitte schließen Sie eine Reisekrankenversicherung lediglich für den Zeitraum Ihrer Anreise ab!
    Reisekrankenversicherungen sind für die Immatrikulation nicht gültig.
    Weitere Informationen zur Krankenversicherung finden Sie hier.



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Kontakt

Akademisches Auslandsamt
Strehlener Straße 22, 6. OG
01069 Dresden

01069 Dresden

Postadresse

TU Dresden
Akademisches Auslandsamt
D - 01062 Dresden


Servicestelle für internationale Studierende 

Zi. 671

Öffnungszeiten

Dienstag, Donnerstag:
09:30 - 11:30 Uhr
13:00 - 15:30 Uhr

Freitag (nur während der Vorlesungszeit):      
9:00 - 12:00 Uhr

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