Nach Posteingang der Bewerbung im Akademischen Auslandsamt
der TU Dresden erhalten Sie eine e-mail zur Bestätigung des
Eingangs bzw. der Vollständigkeit der Unterlagen.
Ihre Bewerbung wird anschließend dem zuständigen
Fachkoordinator der gewünschten Fachrichtung zur Überprüfung
des Learning Agreements und Zustimmung zur Aufnahme in die
jeweilige Fachrichtung vorgelegt.
Nach positiver Entscheidung in der Fakultät werden Ihnen vom
Akademischen Auslandsamt der Zulassungsbescheid zum Studium und
das unterzeichnete Learning Agreement geschickt.
Bitte beachten sie, dass die Bearbeitung der Bewerbung an der
TU Dresden etwa 4 Wochen benötigt und im Einzelfall auch länger
dauern kann.
- Nach Erhalt der Zulassung können Sie, falls Sie die
Unterbringung im Studentenwohnheim wünschen, beim
Studentenwerk Dresden ein Zimmer beantragen.
- Mit dem Zulassungsbescheid werden Ihnen außerdem die
Informationen zur Anreise, zur Immatrikulation und zum
Studienbeginn geschickt.
Immatrikulation
Zur Immatrikulation an der TU Dresden werden Sie für die
Einschreibung in ein Sommersemester in der letzten Woche des
Monats März, für die Einschreibung in ein Wintersemester in der
letzten Woche im September erwartet.
- Die genauen Termine und Zeiten werden Ihnen mit dem
Zulassungsbescheid mitgeteilt.
- Sollten Sie erst nach der genannten Zeit anreisen können,
kommen Sie bitte während der Öffnungszeiten in unsere
Servicestelle.
- Eine Immatrikulation vor der genannten Anreisezeit ist
generell nicht möglich.
Semesterbeitrag
Mit der Immatrikulation an der TU Dresden ist die Bezahlung
des Semesterbeitrags nachzuweisen.
- Informationen zur Bezahlung des Semesterbeitrages erhalten
Sie mit der Zulassung zum Studium. Die Bezahlung kann vorab
oder nach der Ankunft in Dresden im Rahmen der weiteren
Formalitäten für die Immatrikulation erfolgen.
Krankenversicherung:
Mit der Immatrikulation ist von allen Studierenden, die
jünger als 30 Jahre sind, eine Versicherung bei einer der
gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland nachzuweisen oder
eine Bescheinigung über die Befreiung von der
Versicherungspflicht vorzulegen.
Der Abschluss einer Krankenversicherung kann im Rahmen der
Immatrikulation bei der Anreise erledigt werden.
- Bitte schließen Sie eine Reisekrankenversicherung
lediglich für den Zeitraum Ihrer Anreise ab!
Reisekrankenversicherungen sind für die Immatrikulation nicht
gültig.
Weitere Informationen zur Krankenversicherung finden Sie
hier.
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