|
|
Welche Sprachkenntnisse sind notwendig?[Englisch] EnglischBislang werden an der TU Dresden lediglich Master
Studiengänge in englischer Sprache angeboten. Für diese
Studiengänge werden in der Regel Englischkenntnisse auf dem
C1-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER)
verlangt. Diese können z. B. durch folgende Sprachzeugnisse
nachgewiesen werden:
Bitte informieren Sie sich über die Sprachvoraussetzungen im
Studieninformationssystem (SINS) in der
Beschreibungen der Studiengänge. DeutschFür deutschsprachige Studiengänge müssen Bewerber, die nicht Deutsch als Muttersprache haben, eine Sprachprüfung für den Hochschulzugang nachweisen. Eine Übersicht zu den anerkannten Sprachprüfungen finden Sie untenstehend. Vorbereitung zur Sprachprüfung
Anerkannte Sprachprüfungen für die Immatrikulation ins
Fachstudium
Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF)Diese Sprachprüfung kann sowohl in Deutschland als auch im Heimatland abgelegt werden. Informationen über den TestDaF, Prüfungszentren und Termine unter: www.testdaf.de. Die Bewertung der TestDaF erfolgt mit den Stufen 3 (TDN 3
als niedrigste bestandene Stufe) - Stufe 5 (TDN 5 als höchste
Stufe). Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)Die DSH ist eine hochschuleigene staatliche Prüfung, die im
Rahmen der Studienbewerbung von Hochschulen und staatlichen
Studienkollegs in der Bundesrepublik Deutschland abgenommen
wird. Die TU Dresden bietet ihren Studienbewerbern die
Möglichkeit, unmittelbar vor Aufnahme des Studiums diese
Prüfung abzulegen. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen
und einem mündlichen Teil. Bewertet wird die Prüfung in drei Stufen: DSH 1 als
niedrigste Stufe, DSH 3 als höchste Stufe.
Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Zweite StufeDie Prüfungen zu diesem Sprachdiplom werden im Ausland
abgehalten, insbesondere an deutschen Schulen im Ausland, die
zum Sekundarschulabschluss des Landes führen. Die Prüfungen
orientieren sich an den Anforderungen der deutschen Gymnasien
an die erste Fremdsprache im deutschen Abitur. Weitere anerkannte Sprachzeugnisse
Weitere anerkannte Sprachzeugnisse sind entsprechend dem
Beschluss der Kultusministerkonferenz der BRD vom 2.6.1995 in
der Fassung vom 31.5.2001 unter anderem folgende
Sprachzeugnisse:
Besucher: 60681 |
KontaktAkademisches Auslandsamt PostadresseTU Dresden Servicestelle für internationale
Studierende
Zi. 671 ÖffnungszeitenDienstag, Donnerstag: Freitag (nur während der
Vorlesungszeit): |