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Welche Sprachkenntnisse sind notwendig?

[Englisch]
[Deutsch]
[Anerkannte Sprachzeugnisse]

Englisch

Bislang werden an der TU Dresden lediglich Master Studiengänge in englischer Sprache angeboten. Für diese Studiengänge werden in der Regel Englischkenntnisse auf dem C1-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) verlangt. Diese können z. B. durch folgende Sprachzeugnisse nachgewiesen werden:

  • CAE, telc English C1
  • IELTS Level 6.0
  • TOEFL Level 550 points (paper based)

Bitte informieren Sie sich über die Sprachvoraussetzungen im Studieninformationssystem (SINS) in der Beschreibungen der Studiengänge.

 

Deutsch

Für deutschsprachige Studiengänge müssen Bewerber, die nicht Deutsch als Muttersprache haben, eine Sprachprüfung für den Hochschulzugang nachweisen. Eine Übersicht zu den anerkannten Sprachprüfungen finden Sie untenstehend. 

Vorbereitung zur Sprachprüfung

  • Zur sprachlichen Vorbereitung bzw. zum Erwerb von Grund-/Mittelstufenkenntnissen werden in Dresden Deutschkurse von verschiedenen Sprachschulen angeboten. Die Kosten für die Kurse sind generell von den Teilnehmern selbst zu tragen.
  • Ein Angebot für Bewerber, die bereits über Kenntnisse auf dem Niveau B2  verfügen, ist ein kostenfreies Vorbereitungssemester an der TU Dresden das mit der DSH-Prüfung abschließt.
  • Bewerber, die zunächst das Studienkolleg besuchen, legen die für die Zulassung erforderliche Sprachprüfung im Rahmen der Feststellungsprüfung ab.
  • hier finden Sie Informationen für Bewerber ohne Deutschkenntnisse

Anerkannte Sprachprüfungen für die Immatrikulation ins Fachstudium

 

Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF)

Diese Sprachprüfung kann sowohl in Deutschland als auch im Heimatland abgelegt werden. Informationen über den TestDaF, Prüfungszentren und Termine unter: www.testdaf.de.

Die Bewertung der TestDaF erfolgt mit den Stufen 3 (TDN 3 als niedrigste bestandene Stufe) - Stufe 5 (TDN 5 als höchste Stufe).
Für die Immatrikulation in einen deutschsprachigen Studiengang an der TU Dresden ist das Bestehen der TestDaF mit den Stufen 4/4/4/4 erforderlich.
Falls überwiegend die TDN 3 erreicht wurde, kann an der Aufnahmeprüfung für das Vorbereitungssemester mit Intensiv-Sprachkurs oder das Studienkolleg teilgenommen werden.
Die TU Dresden behält sich das Recht vor, Einzelfallentscheidungen zu treffen.

 

Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)

Die DSH ist eine hochschuleigene staatliche Prüfung, die im Rahmen der Studienbewerbung von Hochschulen und staatlichen Studienkollegs in der Bundesrepublik Deutschland abgenommen wird. Die TU Dresden bietet ihren Studienbewerbern die Möglichkeit, unmittelbar vor Aufnahme des Studiums diese Prüfung abzulegen. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Informationen zur DSH Prüfung finden Sie in der DSH Ordnung der TU Dresden 
Voraussetzung für die Teilnahme an der DSH Prüfung an der TU Dresden ist der Nachweis der Stufe C1 mit der Bewerbung zum Studium. Die Anforderungen und die mögliche Aufgabenstellung finden Sie in einem Beispiel zum Inhalt der DSH-Prüfung.

Bewertet wird die Prüfung in drei Stufen: DSH 1 als niedrigste Stufe, DSH 3 als höchste Stufe.
Für die Immatrikulation in einen deutschsprachigen Studiengang an der TU Dresden ist das Bestehen der DSH Prüfung mit Stufe DSH 2 erforderlich.
Falls DSH 1 erreicht wurde, kann an der Aufnahmeprüfung für das Vorbereitungssemester mit Intensiv-Sprachkurs teilgenommen werden.

  • DSH Prüfungen, die im Rahmen einer Studienbewerbung an einer anderen Hochschule abgelegt wurden, werden nach Einzelfallprüfung anerkannt.
  • An der DSH Prüfung dürfen generell nur Bewerber teilnehmen, die eine Zulassung von der TU Dresden haben. Bewerber anderer Hochschule dürfen nicht an dieser Prüfung teilnehmen. (Ausgenommen hiervon sind Studenten, die ein Zulassung für die Dresdner Hochschulen HfBK, Musikhochschule oder HTW haben.)
  • Unmittelbar nach der Prüfung gibt es keine Zeugnisse oder Bescheinigungen.

 

Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe

Die Prüfungen zu diesem Sprachdiplom werden im Ausland abgehalten, insbesondere an deutschen Schulen im Ausland, die zum Sekundarschulabschluss des Landes führen. Die Prüfungen orientieren sich an den Anforderungen der deutschen Gymnasien an die erste Fremdsprache im deutschen Abitur.
Für die Immatrikulation in einen deutschsprachigen Studiengang an der TU Dresden ist das Bestehen des Sprachdiploms der KMK, 2. Stufe mit einem Ergebnis von C1 in allen Teilbereichen erforderlich.

 

Weitere anerkannte Sprachzeugnisse

Weitere anerkannte Sprachzeugnisse sind entsprechend dem Beschluss der Kultusministerkonferenz der BRD vom 2.6.1995 in der Fassung vom 31.5.2001 unter anderem folgende Sprachzeugnisse:

  •  Das Große und das Kleine Sprachdiplom sowie das Zeugnis der Zentralen Oberstufenprüfung (ZOP) des Goetheinstitutes
  • "Deutsche Sprachprüfung II" des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München
  • Prüfung im Fach Deutsch im Rahmen der Feststellungsprüfung
  • Andere Nachweise (z.B. ein Germanistikdiplom) können nach Einzelfallprüfung anerkannt werden.

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