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Studienkolleg

Wer muss das Studienkolleg/die Feststellungsprüfung machen?

Wenn die Vorbildungsnachweise aus dem Heimatland entsprechend den Bewertungsrichtlinien der KMK keinen direkten Hochschulzugang in Deutschland ermöglichen, kann der fachgebundene Hochschulzugang durch den Besuch eines Studienkollegs erworben werden.

Länderspezifische Hinweise zum Hochschulzugang finden Sie in den Bewertungsrichtlinien der Kultusminister-Konferenz in der Datenbank Anabin und in der Zulassungsdatenbank des DAAD.

Das Studienkolleg (Dauer 2 Semester) endet mit der "Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen und Universitäten der Bundesrepublik Deutschland" (Feststellungsprüfung).

Die Bewerbung für das Studienkolleg erfolgt mit der Bewerbung auf einen Studienplatz bei der gewünschten Hochschule.
Die TU Dresden delegiert ihre Studienbewerber:

  • an das Staatliche Studienkolleg Sachsen in Leipzig. Dort finden Vorbereitungskurse für alle Fachrichtungen statt. Die Ausbildung ist gebührenfrei. Während des Besuchs des Studienkollegs sind die Kollegiaten an der Uni Leipzig immatrikuliert. Die Plätze am Studienkolleg Sachsen in Leipzig sind allerdings sehr begrenzt, so dass nur die besten Studienbewerber einen Platz erhalten können.
  • auf Wunsch auch an das staatlich anerkannte Studienkolleg TUDIAS in Dresden. Dort ist - im sogenannten "T-Kurs" - die Vorbereitung auf mathematische, technische und naturwissenschaftliche Fächer (ohne Biologie) möglich. Die Ausbildung ist gebührenpflichtig (ca. 1900 Euro pro Semester). Während des Besuchs des Studienkollegs sind die Kollegiaten an der TU Dresden immatrikuliert.

In beiden Fällen ist jedoch vor Aufnahme in das Studienkolleg eine Aufnahmeprüfung zu bestehen:

  • Deutschtest (Voraussetzung sind mind. abgeschlossene Grundstufenkenntnisse B1 / Zertifikat Deutsch).
  • Mathematiktest über Schulkenntnisse (nur bei wirtschaftlichen, mathematischen, technischen und naturwissenschaftlichen Fächern)


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