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StudienkollegWer muss das Studienkolleg/die Feststellungsprüfung machen?Wenn die Vorbildungsnachweise aus dem Heimatland entsprechend den Bewertungsrichtlinien der KMK keinen direkten Hochschulzugang in Deutschland ermöglichen, kann der fachgebundene Hochschulzugang durch den Besuch eines Studienkollegs erworben werden. Länderspezifische Hinweise zum Hochschulzugang finden Sie in
den Bewertungsrichtlinien der Kultusminister-Konferenz in der
Datenbank Anabin und in der Zulassungsdatenbank des DAAD. Das Studienkolleg (Dauer 2 Semester) endet mit der "Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen und Universitäten der Bundesrepublik Deutschland" (Feststellungsprüfung). Die Bewerbung für das Studienkolleg erfolgt mit der
Bewerbung auf einen Studienplatz bei der gewünschten
Hochschule.
In beiden Fällen ist jedoch vor Aufnahme in das Studienkolleg eine Aufnahmeprüfung zu bestehen:
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KontaktAkademisches Auslandsamt PostadresseTU Dresden Servicestelle für internationale
Studierende
Zi. 671 ÖffnungszeitenDienstag, Donnerstag: Freitag (nur während der
Vorlesungszeit): |