Wenn aufgrund von explizit formulierten
Ausschreibungskriterien des Förderers oder aus ähnlichen
Gründen der Abschluss eines Hochschulvertrages notwendig
wird, ist die Projektbezogene
Kooperationsvereinbarung so zu formulieren, dass
deutlich ersichtlich ist, dass diese nur zu diesem Zwecke
erstellt und bis zum Projektabschluss abgeschlossen wird.
Alle Vereinbarungen sind vor ihrem Abschluss mit dem
Akademischen Auslandsamt abzustimmen.