Benötigt der ausländische Partner bereits vor Beginn der
eigentlichen Zusammenarbeit, aufgrund dortiger
administrativer Anforderungen, den Abschluss einer
offiziellen Vereinbarung, kann ein befristeter Vertrag
(Letter of Intent/ Memorandum of Understanding) mit
einer Laufzeit von max. 2 Jahren abgeschlossen werden. Bei
gewünschter Fortführung des Vertrages ist von den
beteiligten Wissenschaftlern vor Ablauf der Vertragsfrist
ein entsprechender Ergebnisbericht vorzulegen. Alle
Vereinbarungen sind vor ihrem Abschluss mit dem Akademischen
Auslandsamt abzustimmen.
Mustervereinbarung Absichtserklärung als PDF-Datei