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Letter of Intent
Benötigt der ausländische Partner bereits vor Beginn der eigentlichen Zusammenarbeit, aufgrund dortiger administrativer Anforderungen, den Abschluss einer offiziellen Vereinbarung, kann ein befristeter Vertrag (Letter of Intent/ Memorandum of Understanding) mit einer Laufzeit von max. 2 Jahren abgeschlossen werden. Bei gewünschter Fortführung des Vertrages ist von den beteiligten Wissenschaftlern vor Ablauf der Vertragsfrist ein entsprechender Ergebnisbericht vorzulegen. Alle Vereinbarungen sind vor ihrem Abschluss mit dem Akademischen Auslandsamt abzustimmen.


Mustervereinbarung Absichtserklärung als PDF-Datei

Stand: 24.05.2012 19:05
Autor: AAA

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