Hochschulverträge
Ziel eines Hochschulvertrages ist es, mit ausgewählten
renommierten Partnerhochschulen eine intensive, umfassende
und vielschichtige Zusammenarbeit zu pflegen.
Vor Abschluss eines Hochschulvertrages ist
Folgendes zu prüfen:
- Gibt es ausreichende Kenntnisse über die künftige
Partnerhochschule (Studien- und Forschungsangebote,
Qualität)?
- Welche konkreten Ergebnisse sollen erreicht werden?
- Sind personelle und finanzielle Ressourcen
vorhanden?
- Sind die Verantwortlichen für die Erfüllung der im
Vertrag formulierten Aktivitäten klar definiert?
Ein Hochschulvertrag soll nur abgeschlossen werden,
wenn:
- Die Erreichung der Ziele der Zusammenarbeit nach der
Prüfung der oben genannten Punkte erfolgsversprechend
scheinen und mit der Internationalisierungsstrategie der TU
Dresden im Einklang stehen.
- Eine gewisse Basis innerhalb der TU Dresden vorhanden
ist; dies ist in der Regel der Fall, wenn mindestens drei
Fakultäten bzw. Fachrichtungen mit der jeweiligen
ausländischen Hochschule zusammenarbeiten.
Sind alle oben genannten Punkte geprüft?
Dann bitte folgendes Formular, welches Sie
hier finden, einreichen.
Der Abschluss eines
Hochschulvertrages bedarf der
Zustimmung des Rektoratskollegiums und dessen Vorbereitung
ist mit dem Akademischen Auslandsamt abzustimmen.
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