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Hochschulverträge
Ziel eines Hochschulvertrages ist es, mit ausgewählten renommierten Partnerhochschulen eine intensive, umfassende und vielschichtige Zusammenarbeit zu pflegen.

Vor Abschluss eines Hochschulvertrages ist Folgendes zu prüfen:
  • Gibt es ausreichende Kenntnisse über die künftige Partnerhochschule (Studien- und Forschungsangebote, Qualität)?
  • Welche konkreten Ergebnisse sollen erreicht werden?
  • Sind personelle und finanzielle Ressourcen vorhanden?
  • Sind die Verantwortlichen für die Erfüllung der im Vertrag formulierten Aktivitäten klar definiert?

Ein Hochschulvertrag soll nur abgeschlossen werden, wenn:
  • Die Erreichung der Ziele der Zusammenarbeit nach der Prüfung der oben genannten Punkte erfolgsversprechend scheinen und mit der Internationalisierungsstrategie der TU Dresden im Einklang stehen.
  • Eine gewisse Basis innerhalb der TU Dresden vorhanden ist; dies ist in der Regel der Fall, wenn mindestens drei Fakultäten bzw. Fachrichtungen mit der jeweiligen ausländischen Hochschule zusammenarbeiten.

Sind alle oben genannten Punkte geprüft?
Dann bitte folgendes Formular, welches Sie hier finden, einreichen.
Der Abschluss eines Hochschulvertrages bedarf der Zustimmung des Rektoratskollegiums und dessen Vorbereitung ist mit dem Akademischen Auslandsamt abzustimmen.





Hochschulverträge

Mustervereinbarung Hochschulvertrag als PDF-Datei


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Stand: 24.05.2012 19:07
Autor: AAA

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