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Fakultätsvereinbarungen
Für Fakultätsvereinbarungen ist die Zustimmung der Hochschulleitung nicht erforderlich. Wenn jedoch beabsichtigt ist, diese auf das Niveau eines Hochschulvertrages zu bringen, sollten neben messbaren Ergebnissen auch weitere Kooperationspartner aus anderen Fakultäten bzw. Fachbereichen deutliches Interesse bekunden. Es wird gebeten, das Akademische Auslandsamt bei Abschlüssen von Fakultätsvereinbarungen in Kenntnis zu setzen.


Fakultätsvereinbarungen (Auswahl)

Mustervereinbarung PDF-Datei


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Stand: 24.05.2012 19:06
Autor: AAA

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