Für Fakultätsvereinbarungen ist die Zustimmung der
Hochschulleitung nicht erforderlich. Wenn jedoch
beabsichtigt ist, diese auf das Niveau eines
Hochschulvertrages zu bringen, sollten neben messbaren
Ergebnissen auch weitere Kooperationspartner aus anderen
Fakultäten bzw. Fachbereichen deutliches Interesse bekunden.
Es wird gebeten, das Akademische Auslandsamt bei Abschlüssen
von Fakultätsvereinbarungen in Kenntnis zu setzen.