Ein Auslandsstudienaufenthalt ist ein persönlicher und
kultureller Erfahrungsgewinn. Und er soll auch einen
unmittelbaren Nutzen für Studium und Beruf haben. Dies setzt
voraus, dass die im Ausland erbrachten Studienleistungen so
weit wie möglich an der Heimatuniversität anerkannt
werden.
Um diese akademische Anerkennung europaweit zu gewährleisten,
wurde von der Kommission der Europäischen Gemeinschaft ein
einheitliches System zur Umrechnung und Übertragung von
Studienleistungen entwickelt, das European Credit Transfer
System (ECTS).
ECTS soll die Erfassung der Studienleistungen und ihre
Übertragung von einer Hochschule zur anderen ermöglichen. Wenn
Sie also in unterschiedlichen universitären Systemen
Studienleistungen erbringen, werden diese durch ECTS
vergleichbar und transparent. im Ausland gemachte
Studienerfahrungen sollen nicht zu einer zeitlichen Verzögerung
Ihres Studiums an der Heimathochschule führen.
European Credit Transfer System (ECTS)
[Wie funktioniert ECTS]
[ECTS Credits ]
[Schritte bei der Anerkennung]
Wie funktioniert ECTS
ECTS basiert auf den drei Grundprinzipien der Information über
Studiengänge und Studienleistungen), des gegenseitigen
Einverständnisses (zwischen den Partnerhochschulen und dem/der
Studierenden) und der Anwendung der ECTS Anrechnungspunkte (für
das absolvierte Studienpensum). Die Umsetzung erfolgt mit Hilfe
der folgenden drei ECTS-Schlüsseldokumente:
- das Informationspaket, in dem die Studierenden und
Hochschulangehörigen alles über die Hochschulen,
Fakultäten/Fachbereiche, über Aufbau und Organisation der
Studiengänge und die Lehrveranstaltungen erfahren können,
- das Studienabkommen (Learning Agreement), das für die
Heimat- und die Gasthochschule wie für den Studierenden
bindend ist und in dem das im Ausland zu absolvierende
Studienprogramm sowie die bei erfolgreichem Abschluss zu
vergebenden Anrechnungspunkte festgelegt sind,
- die Abschrift der Studiendaten (Transcript of Records),in
der die Leistungen der Studierenden in leicht verständlicher
und umfassender Form aufgeführt sind, so dass eine Übertragung
zu einer anderen Hochschule problemlos erfolgen
kann.
ECTS Credits
Jeder Lehrveranstaltung des jeweiligen Studienganges wird eine
bestimmte Anzahl von ECTS-Anrechnungspunkten (Credits)
zugeordnet. Sie beschreiben das Arbeitspensum, das die
Studierenden erbringen sollen, damit ihnen die erfolgreiche
Teilnahme an der betreffenden Veranstaltung bescheinigt werden
kann.
Dabei werden nicht nur die Lehrveranstaltungen (Vorlesungen,
Seminare, praktische Übungen, Tutorien, Exkursionen und
Praktika) berücksichtigt sondern auch die dafür notwendigen
persönlichen Vorbereitungszeiten (Eigenstudium zu Hause oder in
der Bibliothek, Prüfungsvorbereitungen).
Im Rahmen von ECTS entsprechen dem Studienpensum eines vollen
akademischen Jahres dabei 60 Credits, für ein Semester werden
in der Regel 30 und für ein Trimester 20 Credits zugrunde
gelegt.
- WICHTIG: ECTS-Credits können nur vergeben werden, wenn die
Lehrveranstaltung erfolgreich absolviert wurde und alle
erforderlichen Leistungsnachweise erbracht wurden (Prüfungen,
Hausarbeit ,Seminarvortrag o. ä.). Die ECTS-Credits werden
nicht für die alleinige Teilnahme an Kursen oder
Lehrveranstaltungen oder lediglich für einen Studienaufenthalt
im Ausland vergeben!
Schritte bei der Anerkennung
Für eine spätere Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten
Leistungen sollten Sie folgende Schritte beachten:
Vor dem Auslandsaufenthalt:
Sprechen Sie bereits vor Ihrem
Studienaufenthalt im Ausland mit Ihren Professoren an der TU
Dresden über inhaltliche und formale Anforderungen zwecks
späterer Anerkennung Ihrer Kurse. Für jeden Kurs, den Sie
anrechnen wollen, suchen Sie sich das äquivalente Fachgebiet
an der TU Dresden heraus und klären mit dem Lehrstuhlinhaber
oder seinen Mitarbeitern, ob der Kursinhalt und -umfang
denen der TU Dresden entspricht. Wenn möglich, legen Sie den
Lehrenden die Kursbeschreibung aus dem ECTS-Kurskatalog
Ihrer Gasthochschule vor.
Tragen Sie die so abgesprochen
Kurswahl in das Learning Agreement ein und lassen Sie dieses
durch Ihren Austauschkoordinator an der TU Dresden und Ihren
Austauschkoordinator an der Gasthochschule
unterzeichnen.
Am Ende des Auslandsaufenthaltes:
- Lassen Sie sich nach den
absolvierten Prüfungen im Ausland ein Transcript of
Records von Ihrer Gastuniversität ausstellen.
Nach dem Auslandsaufenthalt:
- Nach Ihrer Rückkehr wenden Sie sich in der Regel an das
Prüfungsamt Ihrer Fakultät, um die Anerkennung der im Ausland
erbrachten Leistungen zu beantragen. Dazu reicht es meistens,
wenn Sie den entsprechenden Antrag an den Prüfungsausschuss
ausfüllen und das Transcript of Records oder ein
vergleichbares Zeugnis beifügen. Geben Sie ebenfalls die
detaillierten Kursbeschreibungen mit ab. Sofern Sie noch keine
detaillierte Kursbeschreibung aus dem ECTS-Kurskatalog Ihrer
Gastuniversität haben, besorgen Sie sich selbige rechtzeitig
vor Ort aus dem Vorlesungsverzeichnis Ihrer Gastuniversität.
Die Kursbeschreibung aus dem ECTS-Kurskatalog oder aus dem
Vorlesungsverzeichnis dient als Nachweis über die gelehrten
Inhalte.
- Bitte beachten Sie, dass die Anerkennung der Leistungen
nicht in allen Fällen direkt über das Prüfungsamt läuft; an
manchen Fakultäten werden diese Aufgaben auch direkt durch die
jeweiligen Fachvertreter, durch den Studienfachberater oder
durch den Auslandsbeauftragten übernommen. Erkundigen Sie sich
bitte im Prüfungsamt oder bei Ihrem Austauschkoordinatoren
nach dem Ablauf.