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Allgemeine Informationen

Ein Auslandsstudienaufenthalt ist ein persönlicher und kultureller Erfahrungsgewinn. Und er soll auch einen unmittelbaren Nutzen für Studium und Beruf haben. Dies setzt voraus, dass die im Ausland erbrachten Studienleistungen so weit wie möglich an der Heimatuniversität anerkannt werden.
Um diese akademische Anerkennung europaweit zu gewährleisten, wurde von der Kommission der Europäischen Gemeinschaft ein einheitliches System zur Umrechnung und Übertragung von Studienleistungen entwickelt, das European Credit Transfer System (ECTS).
ECTS soll die Erfassung der Studienleistungen und ihre Übertragung von einer Hochschule zur anderen ermöglichen. Wenn Sie also in unterschiedlichen universitären Systemen Studienleistungen erbringen, werden diese durch ECTS vergleichbar und transparent. im Ausland gemachte Studienerfahrungen sollen nicht zu einer zeitlichen Verzögerung Ihres Studiums an der Heimathochschule führen.

European Credit Transfer System (ECTS)


[Wie funktioniert ECTS]

[ECTS Credits ]

[Schritte bei der Anerkennung]

Wie funktioniert ECTS


ECTS basiert auf den drei Grundprinzipien der Information über Studiengänge und Studienleistungen), des gegenseitigen Einverständnisses (zwischen den Partnerhochschulen und dem/der Studierenden) und der Anwendung der ECTS Anrechnungspunkte (für das absolvierte Studienpensum). Die Umsetzung erfolgt mit Hilfe der folgenden drei ECTS-Schlüsseldokumente:

  • das Informationspaket, in dem die Studierenden und Hochschulangehörigen alles über die Hochschulen, Fakultäten/Fachbereiche, über Aufbau und Organisation der Studiengänge und die Lehrveranstaltungen erfahren können,
  • das Studienabkommen (Learning Agreement), das für die Heimat- und die Gasthochschule wie für den Studierenden bindend ist und in dem das im Ausland zu absolvierende Studienprogramm sowie die bei erfolgreichem Abschluss zu vergebenden Anrechnungspunkte festgelegt sind,
  • die Abschrift der Studiendaten (Transcript of Records),in der die Leistungen der Studierenden in leicht verständlicher und umfassender Form aufgeführt sind, so dass eine Übertragung zu einer anderen Hochschule problemlos erfolgen kann.

ECTS Credits


Jeder Lehrveranstaltung des jeweiligen Studienganges wird eine bestimmte Anzahl von ECTS-Anrechnungspunkten (Credits) zugeordnet. Sie beschreiben das Arbeitspensum, das die Studierenden erbringen sollen, damit ihnen die erfolgreiche Teilnahme an der betreffenden Veranstaltung bescheinigt werden kann.
Dabei werden nicht nur die Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Seminare, praktische Übungen, Tutorien, Exkursionen und Praktika) berücksichtigt sondern auch die dafür notwendigen persönlichen Vorbereitungszeiten (Eigenstudium zu Hause oder in der Bibliothek, Prüfungsvorbereitungen).
Im Rahmen von ECTS entsprechen dem Studienpensum eines vollen akademischen Jahres dabei 60 Credits, für ein Semester werden in der Regel 30 und für ein Trimester 20 Credits zugrunde gelegt.

  • WICHTIG: ECTS-Credits können nur vergeben werden, wenn die Lehrveranstaltung erfolgreich absolviert wurde und alle erforderlichen Leistungsnachweise erbracht wurden (Prüfungen, Hausarbeit ,Seminarvortrag o. ä.). Die ECTS-Credits werden nicht für die alleinige Teilnahme an Kursen oder Lehrveranstaltungen oder lediglich für einen Studienaufenthalt im Ausland vergeben!


Schritte bei der Anerkennung

Für eine spätere Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Leistungen sollten Sie folgende Schritte beachten:

Vor dem Auslandsaufenthalt:

Sprechen Sie bereits vor Ihrem Studienaufenthalt im Ausland mit Ihren Professoren an der TU Dresden über inhaltliche und formale Anforderungen zwecks späterer Anerkennung Ihrer Kurse. Für jeden Kurs, den Sie anrechnen wollen, suchen Sie sich das äquivalente Fachgebiet an der TU Dresden heraus und klären mit dem Lehrstuhlinhaber oder seinen Mitarbeitern, ob der Kursinhalt und -umfang denen der TU Dresden entspricht. Wenn möglich, legen Sie den Lehrenden die Kursbeschreibung aus dem ECTS-Kurskatalog Ihrer Gasthochschule vor.

Tragen Sie die so abgesprochen Kurswahl in das Learning Agreement ein und lassen Sie dieses durch Ihren Austauschkoordinator an der TU Dresden und Ihren Austauschkoordinator an der Gasthochschule unterzeichnen.

Am Ende des Auslandsaufenthaltes:

  1. Lassen Sie sich nach den absolvierten Prüfungen im Ausland ein Transcript of Records von Ihrer Gastuniversität ausstellen. 

Nach dem Auslandsaufenthalt:

  • Nach Ihrer Rückkehr wenden Sie sich in der Regel an das Prüfungsamt Ihrer Fakultät, um die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen zu beantragen. Dazu reicht es meistens, wenn Sie den entsprechenden Antrag an den Prüfungsausschuss ausfüllen und das Transcript of Records oder ein vergleichbares Zeugnis beifügen. Geben Sie ebenfalls die detaillierten Kursbeschreibungen mit ab. Sofern Sie noch keine detaillierte Kursbeschreibung aus dem ECTS-Kurskatalog Ihrer Gastuniversität haben, besorgen Sie sich selbige rechtzeitig vor Ort aus dem Vorlesungsverzeichnis Ihrer Gastuniversität. Die Kursbeschreibung aus dem ECTS-Kurskatalog oder aus dem Vorlesungsverzeichnis dient als Nachweis über die gelehrten Inhalte.
  • Bitte beachten Sie, dass die Anerkennung der Leistungen nicht in allen Fällen direkt über das Prüfungsamt läuft; an manchen Fakultäten werden diese Aufgaben auch direkt durch die jeweiligen Fachvertreter, durch den Studienfachberater oder durch den Auslandsbeauftragten übernommen. Erkundigen Sie sich bitte im Prüfungsamt oder bei Ihrem Austauschkoordinatoren nach dem Ablauf.



Stand: 26.10.2010 08:25
Autor: AAA

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