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Förderung bei der Schutzrechtssicherung- und Verwertung

Mit der am 07.02.2002 erfolgten Gesetzesnovellierung des § 42 des Arbeitnehmererfindergesetzes - ArbNErfg - (Abschaffung des "Hochschullehrerprivilegs") ändern sich die Rahmenbedingungen für Erfindungen an Hochschulen in grundlegender Weise. Darin findet die bisher geübte Praxis der "Erfinderförderung" der TU Dresden  eine gesetzlich motivierte Fortsetzung. Den Wortlaut der Neuregelung sowie entsprechende Erläuterungen finden Sie unter "Neues Recht für Hochschulerfindungen ". Unter "Erfindungsmeldung/Anzeige gemäß §42 Nr. 1 ArbEG "  erhalten Sie das Formblatt, das für die Erfindungsmeldung und für die Anzeige der geplanten Publikation einer Erfindung verwendet werden kann.

Die 2001 gestartete Verwertungsinitiative des BMBF verfolgt das Ziel, Voraussetzungen zu schaffen, dass Forschungsergebnisse aus den Hochschulen schneller den Weg zum Markt finden. Zentrale Aktionslinien der Verwertungsoffensive sind:

  • Schaffung einer Patent- und Verwertungsinfrastruktur (Patentverwertungsagenturen –PVA)
  • Förderung der schutzrechtlichen Sicherung von Forschungsergebnissen
  • Maßnahmen der Weiterbildung zu Patentierung und Verwertung
  • Vernetzung der Verwertungslandschaft.

Zwischenzeitlich wurden bundesweit atentverwertungsagenturen (PVA) gegründet, die die Hochschulen in der Verwertung von Patenten unterstützen. Für die sächsischen Hochschulen  nimmt diese Aufgabe die "Sächsische PatentVerwertungAgentur" (SPVA), ein Geschäftsbereich der GWT – Gesellschaft für Wissenstransfer der TU Dresden mbH, wahr (http://www.gwtonline.de). Die SPVA  unterstützt dabei die TU Dresden im Rahmen der BMBF-Verwertungsinitiative bei der Bewertung von Erfindungen, der Erarbeitung von Patentierungs- und Verwertungsstrategien, bei der Vorbereitung von Schutzrechtsanmeldungen und beim Abschluss von Verwertungsverträgen.

Stand: 13.01.2005 10:22
Autor: Heike Müller